Darf man aus Notwehr jemanden krankenhausreif schlagen?

Das Ergebnis basiert auf 30 Abstimmungen

Nein 73%
Ja 27%

21 Antworten

Nein

Es kommt immer auf Verhältnis der Mittel an. Wenn er dich schubst darfst du ihn schlagen bis er umfällt oder der Abstand so groß ist, dass du abhauen kannst. Ist er auf den Boden und du schlägst weiter auf ihn ein, dann kann es wenn es Zeugen gibt übel für dich enden.. Denk dran wir sind Rechtstaat und wenn er guten Anwalt hat, dann kann es teuer für dich werden.. wenn er aber mit einer Waffe auf dich zu geht und du ihn mit einer anderen Waffw verletzt dann sieht es anders aus, aber trotzdem musst dich beherrschen. Einfach gesagt als getan aber so ist es nunmal.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Cyber2Sword2hd  25.11.2023, 11:29

und wenn es keine Zeugen gibt ? und er trotzdem damit zur Polizei geht ??

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Nein

Du darfst einen unmittelbar bevorstehenden Angriff, mit dem geringsten notwendigen Mittel, abwehren.

FA117  07.09.2022, 17:44

Also darf man auch nicht schlagen das wäre übertrieben

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Wenn es schon so weit ist, dass man dich zusammenschlägt, dann darfst du auch mit gleicher Münze zurückzahlen. Denn da hilft kein Schubsen oder wegdrücken mehr, um den gegenwärtigen Angriff abzuwehren.

Solltest du ganz zufällig eine scharfe Waffe bei dir haben, dann darfst du diese auch in diesem Fall einsetzen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Strafgesetzbuch (StGB) § 32 Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

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§ 32 StGB - Einzelnorm - Gesetze im Internet

Natürlich darfst Du Dich wehren/schützen, nach Möglichkeit verhältnismässig. Da dies jedoch für den Angegriffenen unter gewissen Umständen schwierig/nicht einzuschätzen ist (Angst, Panik, Ausnahmezustand, etc), existiert der nachfolgende Artikel im StGB:

Notwehrexzess nach § 33 StGB. Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft. Liegen die Voraussetzungen des § 32 StGB nicht vor, kann sich eine Straflosigkeit des Verteidigers aus § 33 StGB ergeben. Dies setzt das Vorliegen eines Notwehrexzesses vor.

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Notwehr (Deutschland) - Wikipedia
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bundeskriminalbeamter mit psych. Zusatzausbildung
 - (Recht, Gesetz, Selbstverteidigung)  - (Recht, Gesetz, Selbstverteidigung)
Ja

Im Einzelfall schon - aber meistens nicht.