Jemand geschlagen in schule?
Hallo habe jemand in der schule geschlagen dann hatt der Direktor die polizei gerufen die polizei war da und hatt mit mir gerdetet aber war nicht meine Schuld eigentlich was wird Jz passieren den wo ich geschlagen habe wird keine anzeige machen was wird jetzt passieren
Du hast ihn geschlagen aber dich trifft keine Schuld? Ich glaube das musst du nochmal erklären
ja aber habe ihn zürckgeschlagen weil ich sein ball gespielt und er gekommen ist mir eine faust gegeben hatt
6 Antworten
Da passiert nicht viel. Selbst bei einfachem "Schlagen" bei Erwachsenen - ist die Strafe nicht zu krass. Wenn keine Anzeige (bei einfacher Körpververletzung glaub Strafantrag nötig) und da du vermutlich noch unter 18 bist ... eher harmlos.
Die schulischen Konsequenzen werden - wenn du nicht gut genug erklären kannst, dass es nicht deine Schuld war (falls Notwehr?) - schlimmer sein.
Wenn der Direktor noch Verweis oder irgendwas in der Art macht - und Mitschüler dich für gefährlich halten und deswegen meiden bzw. schlecht über dich reden.
Wenn er auf eine Anzeige verzichtet, dann meines Wissens nach nicht viel.
Nein. Die Polizei trifft ein und überlegt ob ein Straftatbestand vorliegt und bringt es ggf. selbst zur Anzeige.
In dem konkreten Fall muss die Polizei doch erst vor Ort gucken, was los ist. Sie erfährt nicht am Telefon von einer Straftat. Sie erfährt, dass etwas passiert ist. Ob tatsächlich eine Straftat vorliegt, entscheidet sie nach Eintreffen, nach Zeugengesprächen, etc..
Nicht unbedingt... Wenn es sich um eine potenzielle Straftat (z. B. Körperverletzung) handelt, muss die Polizei der Sache nachgehen, egal ob Anzeige oder nicht.
So, wie du schreibst und dich ausdrückst, kannst du höchstens 8 Jahre alt sein. Da bist du strafunmündig, dir wird nichts passieren. Deswegen ist es auch unerheblich, was überhaupt passiert ist.
Dazu müßte man die Vorgeschichte wissen, die Du uns ja absichtlich verschweigst!
Er hatt mich als erstes angeriffen wegen ein ball
Kann ich nichts damit anfangen, rede doch mal Klartext!
Die Anzeige ist doch schon da, wenn die Polizei das aufgenommen hat. Und nein, die kann nicht zurück genommen werden.
Fraglich ob Dein "Opfer" bzw. seine Erziehungsberechtigten auch Strafantrag gestellt haben.
Dann würde die Staatsanwaltschaft das in jedem Fall verfolgen. Und wenn Du Glück hast auch wieder einstellen.
Anzeige ist ja wohl vorhanden, da die Polizei gekommen ist.