Hat Klarna das Recht ein Inkassobüro zu beauftragen wenn der Händler behauptet die Retoure sei unvollständig?

3 Antworten

Klarna ist für dich in Vorleistung gegangen und hat für dich die beiden Uhren bezahlt. Nur weil jemand anderes für dich bezahlt hat kannst du doch nicht einfach hoffen dass es deren Problem ist.

Man kann Klarna da aber auch keine Vorwürfe machen, was sollen die auch machen? Woodoclock überweist Klarna nur den Betrag von einer Uhr zurück und behauptet es sei eine im Paket drin. So was kann man schlecht kontrollieren.

Auch wenn ich verstehen kann dass die Situation beschissen ist, aber du hast leider keine Beweise. Ansonsten könnte jeder einfach behaupten dass er alles zurück geschickt hat obwohl nur die hälfte im Paket drin war

Steef915 
Fragesteller
 20.01.2022, 16:01

Danke für deine Antwort.
Das lässt aber die rechtliche Situation meiner Meinung nach außer Acht? Wenn das der entsprechende Text ist:

Der Händler trägt das Versandrisiko und den Schaden, wenn der Artikel auf dem Rückversand zum Händler verloren geht oder beschädigt wird.

Allerdings muss der Verbraucher beweisen, dass er die Ware tatsächlich an den Händler zurückgeschickt hat. Ist die Beschädigung der Ware zudem darauf zurückzuführen, dass der Verbraucher sie nicht transportgerecht verpackt hat, so muss der Verbraucher für den Schaden aufkommen. Jedoch muss der Händler dem Verbraucher die nicht transportgerechte Verpackung im Zweifel nachweisen.

Dann könnte ja jede Rücksendung immer angegriffen werden? Selbst wenn ich Fotos mache, könnte der Händler behauptet, dass ich anschließend wieder etwas raus genommen habe. Selbst bei einem Video gäbe es keine 100% Beweissicherheit. Das heißt, als Kunde wäre ich hier jeglicher Art von Betrug ausgeliefert. Das kann ich mir ehrlich gesagt so nicht vorstellen.

Bezüglich Klarna: Das könnte man genauso gut anders rum sehen. Klarna hat für mich Geld überwiesen. Der Anspruch des Händlers ist erloschen. Daher kann Klarna das Geld wieder zurückfordern.

Ich kann dein Argument schon verstehen. Daher habe ich auch lange versucht das mit Klarna zu klären. Da ich aber auch hier nie eine Auskunft bekommen habe, was eigentlich Sache ist, konnte ich hier genauso wenig reagieren wie bei der fehlenden Kommunikation von woodoclock.

Das heißt, ich bin wirklich auf die konkrete Rechtslage und Erfahrungsberichte angewiesen und nicht auf "was sollen die denn machen".

Trotzdem danke für deine Nachricht.

Liebe Grüße

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Ich arbeite bei Klarna und es ist immer schwierig für uns, wenn der Händler den kompletten Preis bicht zurück Erstattet und wir nach mehreren Kontaktversuchen, keine Antwort vom Händler erhalten bzw nicht die Antwort erhalten, die der Kunde sich wünscht. Natürlich legen wir Wert auf den Käuferschutz und tun das beste, damit der Kunde zufrieden ist. Allerdings ist das nicht immer zu 100% möglich, da auch Klarna nur mit den Informationen arbeiten kann, die man bekommt. Sowohl vom Kunden als auch vom Händler. Wenn das ans Inkasso weitergegeben wurde, gibt es dennoch Möglichkeiten, dass die Rechnung wieder zurück an Klarna gegeben werden kann. Ruf dazu am besten beim Kunden service an. Wir haben da gewissen Möglichkeitem. Ansonsten beim Inkasso die Sache erklären. Das Inkasso ist nicht so schlimm wie das Wort klingt. Die sind meistens sehr nett und verstehen die Situation bestimmt. Qlles liebe dir!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Zudem trägt laut Verbraucherschutz der Händler das Risiko bei Rücksendung?

Ja, wenn in den AGB aber steht du musst getrennte Bestellungen getrennt zurück senden hast du dich dran zu halten.

Steef915 
Fragesteller
 19.01.2022, 17:15

Hallo @Mikromenzer, danke für deine Schnelle Antwort.

Alles was zum Widerruf auf der Webseite zu finden ist, ist folgender Abschnitt:

"Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an Hirschstettner Straße 19 1220 Wien zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist."

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Mikromenzer  19.01.2022, 17:17
@Steef915

Ja ich habe eben auch einen Blick auf die Seite geworfen, du hast alles richtig gemacht. Wende dich doch auch einmal an die Schlichtungsstelle der Kommission. Punkt 10 AGB

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Steef915 
Fragesteller
 19.01.2022, 17:33
@Mikromenzer

Danke für den Tipp, ich schaue auf jeden Fall mal rein. Da aber jetzt von Klarnas Seite aus ein Inkasso Büro involviert ist, die natürlich auch sehr viel Geld fordern, weiß ich nicht, in wie weit eine Einigung hier noch möglich ist. Aber ich frage zumindest mal an.

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