Hat Klarna das Recht ein Inkassobüro zu beauftragen wenn der Händler behauptet die Retoure sei unvollständig?
Hallo an alle,
ich habe bei woodoclock eine Uhr und eine weitere, durch ein Versehen, zusätzlich bestellt. Obwohl ich die zweite Uhr Minuten nach Bestellung per Kontakt zum Kundenservice storniert habe, was ich laut Webseite 48h lang kann, hat der Support erst nach drei Tagen geschrieben und meinte dann es sei zu spät.
Nachdem beide Uhren da waren und miese Qualität hatten, wollte ich beides zurückschicken. Da der versicherte Versand ins Ausland 40€ pro Paket kostete, habe ich bei woodoclock angefragt ob ich beide Uhren in einem Paket zurückschicken kann.
Da hier bis einen Tag vor Ende der Rücksendefrist keine Antwort kam, hab ich beide in einem verschickt und das dem Support per Mail geschrieben.
Nun ist es so, dass der Händler behauptet, es wäre nur eine Uhr angekommen. Im Verlauf der Klärungsversuches mit Klarna hieß es dann zwischenzeitlich es sei gar keine Uhr angekommen, was dann aber wieder auf eine Uhr geändert wurde, als ich meinen Rücksendebeleg vorweisen konnte.
Da Woodoclock jegliche Kontaktaufnahme ignoriert und nur mit vorgefertigten Emails antwortet, die auf das Problem gar nicht eingehen, habe ich keine Möglichkeit das Ganze mit dem Händler zu klären.
Zudem trägt laut Verbraucherschutz der Händler das Risiko bei Rücksendung?
Dies habe ich auch Klarna ausführlich geschildert, die das Ganze in eine andere Abteilung überwiesen haben und dann nach ein paar Wochen die Pausierung der Rechnung einfach wieder rausgenommen haben. Das hat jetzt dazu geführt, dass inzwischen das Inkassobüro mit am Start ist.
Frage: Ist das mein Problem, wenn ich den gesamten Email Verkehr mit sowohl Klarna als auch Woodoclock nachweisen kann in dem ich zeige, dass ich mich seit über einem Jahr um die Klärung des Problems bemühe, eine Zeugenaussage vorweisen kann, dass ich beide Uhren eingepackt habe UND den Rücksendebeleg habe? Oder ist das Klarnas Problem, die sich dann rechtlich mit dem Händler auseinander setzen müssen?
Danke für eure Hilfe!
3 Antworten
Klarna ist für dich in Vorleistung gegangen und hat für dich die beiden Uhren bezahlt. Nur weil jemand anderes für dich bezahlt hat kannst du doch nicht einfach hoffen dass es deren Problem ist.
Man kann Klarna da aber auch keine Vorwürfe machen, was sollen die auch machen? Woodoclock überweist Klarna nur den Betrag von einer Uhr zurück und behauptet es sei eine im Paket drin. So was kann man schlecht kontrollieren.
Auch wenn ich verstehen kann dass die Situation beschissen ist, aber du hast leider keine Beweise. Ansonsten könnte jeder einfach behaupten dass er alles zurück geschickt hat obwohl nur die hälfte im Paket drin war
Danke für deine Antwort.
Das lässt aber die rechtliche Situation meiner Meinung nach außer Acht? Wenn das der entsprechende Text ist:
Der Händler trägt das Versandrisiko und den Schaden, wenn der Artikel auf dem Rückversand zum Händler verloren geht oder beschädigt wird.
Allerdings muss der Verbraucher beweisen, dass er die Ware tatsächlich an den Händler zurückgeschickt hat. Ist die Beschädigung der Ware zudem darauf zurückzuführen, dass der Verbraucher sie nicht transportgerecht verpackt hat, so muss der Verbraucher für den Schaden aufkommen. Jedoch muss der Händler dem Verbraucher die nicht transportgerechte Verpackung im Zweifel nachweisen.
Dann könnte ja jede Rücksendung immer angegriffen werden? Selbst wenn ich Fotos mache, könnte der Händler behauptet, dass ich anschließend wieder etwas raus genommen habe. Selbst bei einem Video gäbe es keine 100% Beweissicherheit. Das heißt, als Kunde wäre ich hier jeglicher Art von Betrug ausgeliefert. Das kann ich mir ehrlich gesagt so nicht vorstellen.
Bezüglich Klarna: Das könnte man genauso gut anders rum sehen. Klarna hat für mich Geld überwiesen. Der Anspruch des Händlers ist erloschen. Daher kann Klarna das Geld wieder zurückfordern.
Ich kann dein Argument schon verstehen. Daher habe ich auch lange versucht das mit Klarna zu klären. Da ich aber auch hier nie eine Auskunft bekommen habe, was eigentlich Sache ist, konnte ich hier genauso wenig reagieren wie bei der fehlenden Kommunikation von woodoclock.
Das heißt, ich bin wirklich auf die konkrete Rechtslage und Erfahrungsberichte angewiesen und nicht auf "was sollen die denn machen".
Trotzdem danke für deine Nachricht.
Liebe Grüße
Ich arbeite bei Klarna und es ist immer schwierig für uns, wenn der Händler den kompletten Preis bicht zurück Erstattet und wir nach mehreren Kontaktversuchen, keine Antwort vom Händler erhalten bzw nicht die Antwort erhalten, die der Kunde sich wünscht. Natürlich legen wir Wert auf den Käuferschutz und tun das beste, damit der Kunde zufrieden ist. Allerdings ist das nicht immer zu 100% möglich, da auch Klarna nur mit den Informationen arbeiten kann, die man bekommt. Sowohl vom Kunden als auch vom Händler. Wenn das ans Inkasso weitergegeben wurde, gibt es dennoch Möglichkeiten, dass die Rechnung wieder zurück an Klarna gegeben werden kann. Ruf dazu am besten beim Kunden service an. Wir haben da gewissen Möglichkeitem. Ansonsten beim Inkasso die Sache erklären. Das Inkasso ist nicht so schlimm wie das Wort klingt. Die sind meistens sehr nett und verstehen die Situation bestimmt. Qlles liebe dir!
Zudem trägt laut Verbraucherschutz der Händler das Risiko bei Rücksendung?
Ja, wenn in den AGB aber steht du musst getrennte Bestellungen getrennt zurück senden hast du dich dran zu halten.
Ja ich habe eben auch einen Blick auf die Seite geworfen, du hast alles richtig gemacht. Wende dich doch auch einmal an die Schlichtungsstelle der Kommission. Punkt 10 AGB
Danke für den Tipp, ich schaue auf jeden Fall mal rein. Da aber jetzt von Klarnas Seite aus ein Inkasso Büro involviert ist, die natürlich auch sehr viel Geld fordern, weiß ich nicht, in wie weit eine Einigung hier noch möglich ist. Aber ich frage zumindest mal an.
Hallo @Mikromenzer, danke für deine Schnelle Antwort.
Alles was zum Widerruf auf der Webseite zu finden ist, ist folgender Abschnitt:
"Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an Hirschstettner Straße 19 1220 Wien zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist."