Ausbildung - Chef verweigert Kündigung?
Hallo, ich bin 17 Jahre alt und habe aktuell ein Problem mit meiner Ausbildung.
Ich bin seit längerem unzufrieden mit dem Beruf, weshalb ich mich entschlossen habe zu kündigen. Natürlich halte ich die Kündigungsfrist von 4 Wochen ein.
Natürlich war auf der Kündigung auch eine Unterschrift meiner Mutter, da ich minderjährig bin.
Ich habe die Kündigung bei der Sekretärin abgegeben, welche mich dann direkt ins Büro des Chefs schickte. Er bat mir einen Stuhl an, dann habe ich ihm dann gesagt, dass ich kündigen möchte, da ich mit meiner Berufswahl nicht zufrieden bin.
Er meinte darauf wortwörtlich zu mir, dass die Kündigung Schrott sei und er dieser nicht zustimmt. Angeblich muss der Chef einer Kündigung zustimmen und könnte diese sogar ablehnen, selbst, wenn man bereits eine neue Ausbildungsstelle gefunden hat. Laut meines Chefs muss man ihm sogar den neuen Ausbildungsvertrag vorlegen, sofern vorhanden. Außerdem hat es auf mich den Eindruck gemacht, als wenn er mich einschüchtern wollen würde, er hat mich nämlich andauernd unterbrochen, wurde etwas energischer und meinte zu mir, dass ich ihn von einer anderen Seite kennen lernen würde.
Etwas später hat meine Mutter angerufen und gefragt was los ist, weil ich ihr geschrieben habe was passiert ist. Ihr erzählte er, dass ich einfach ins Büro gekommen wäre, ihm die Kündigung hingelegt habe und gesagt hätte, dass ich kündige. Mit ihr hat er dann abgemacht, dass wir uns Ende nächster Woche zu viert (Chef, einer der Meister, meine Mutter, ich) hinsetzen und darüber reden, obwohl es da doch eigentlich nichts mehr zu bereden gibt.
Wer ist nun im Recht? Mir wäre es neu, dass man für eine Kündigung in der Ausbildung die Zustimmung des Chefs benötigt, so sahen das auch alle die ich gefragt habe, unter anderem die Werkstattmeister.
Wie soll ich jetzt weiter handeln?
Danke im Voraus!
LG
6 Antworten
Während der Probezeit können die Vertragspartner den Ausbildungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen (§ 22 Abs. 1 BBiG).
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und dem Vertragspartner vor Ablauf der Probezeit zugegangen sein.
Nach der Probezeit kann der Auszubildende das Ausbildungsverhältnis gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG mit einer Frist von vier Wochen kündigen,
- wenn er die Berufsausbildung insgesamt aufgeben
- oder eine Ausbildung in einem anderen Beruf machen will.
Auch diese Kündigung muss schriftlich und unter Angabe des Kündigungsgrundes erfolgen (§ 22 Abs. 3 BBiG).
Wenn ein Auszubildender denselben Beruf weiter erlernen will und lediglich den Betrieb wechseln, besteht diese besondere Kündigungsmöglichkeit nicht: Wenn der/die Auszubildende den Kündigungsgrund Berufswechsel nur vorgeschoben hat, um die gleiche Ausbildung in einem anderen Betrieb machen zu können, kann der bisherige Ausbildungsbetrieb Schadenersatz verlangen (§ 23 Abs. 1 BBiG). In diesen Fällen kann ein Aufhebungsvertrag die bessere Lösung sein.
Quelle: https://www.duesseldorf.ihk.de/ausbildung/ausbildung-von-a-z/kuendigung-2596730
" Angeblich muss der Chef einer Kündigung zustimmen"
Nein.
Du gibst die Kündigung ab, schickst sie notfalls nochmal per Einschreiben, damit du einen Nachweis hast, und dann gehst du nach der Frist nicht mehr hin.
Du kannst auch die jeweilige Kammer mit einbeziehen, damit die dem mal auf die Finger klopfen
Die solltest Du sicherlich kontaktieren, bevor es anderweitig ausartet.
Wenn deine Mutter deine Erziehungsberechtigte ist, reicht es vollkommen aus, dass du die Kündigung geschrieben hast. Das ist eine "einseitige Willenserklärung", die nicht der Bestätigung bedarf.
Wenn du allerdings nicht mehr in der Probezeit bist, hat das die Konsequenz, dass du auch einen anderen Beruf ergreifen musst.
Das habe ich sowieso vor. Wie sieht es denn genau genommen aus? Ich mache aktuell eine Ausbildung zum KFZ-Mechatroniker Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik. Dürfte ich dann theoretisch eine Ausbildung zum KFZ-Mechatroniker Schwerpunkt Personenkraftwagentechnik machen, oder wäre dies auch nicht erlaubt? Zur Überbrückung bis zum Sommer hatte ich nämlich vor, zur Berufsschule zu gehen und dort die Berufsfachschule Fahrzeugtechnik zu besuchen. Die nehmen einen auch mitten im Jahr an.
Um in der Branche bleiben zu können brauchst du die Genehmigung der Handwerkskammer. Es soll ja vermieden werden, dass es zu Ausspannungen von Azubis kommt.
Er braucht eigentlich nicht einmal die Zustimmung seiner Mutter (des Erziehungsberechtigten).
§113 BGB
Ermächtigt der gesetzliche Vertreter den Minderjährigen, in Dienst oder in Arbeit zu treten, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche die Eingehung oder Aufhebung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses [...] betreffen.
Allerdings geht es hier nicht um ein Dienst- oder Arbeitsverhaeltnis, sondern um ein Berufsausbildungsverhaeltnis.
Mir wäre es neu, das man grundlos in der Ausbildung kündigen kann. Siehe BBiG.
Man darf selbst immer und grundlos kündigen. Die Arbeitgeber - Gegenseite darf außerhalb der Probezeit nicht grundlos kündigen ;)
(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden
1.
aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,
2.
von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.
naja ^^
Trifft doch voll zu. Ich will den Beruf aufgeben und halte die vierwöchige Frist ein :D
wieso naja? Diese Ausbildung aufgeben wollen. Begründung nicht erforderlich, einzig das Einhalten der Frist.
Man darf selbst immer und grundlos kündigen.
Das trifft nicht zu in der Ausbildung nach der Probezeit. Hier ist die ordentliche Kündigung dem Auszubildenden nur in 2 Fällen erlaubt - die sind in der Antwort von Bobsai82 genannt.
Außerdem trifft das nicht zu auf befristete Arbeitsverhältnisse, wenn eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Arbeitgeber - Gegenseite darf außerhalb der Probezeit nicht grundlos kündigen
Das hat mit der Probezeit nichts zu tun, die ist nur von Bedeutung wegen der kurzen Kündigungsfrist.
Generell braucht der Arbeitgeber in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses keinen zur Kündigung berechtigenden Grund (betriebs-, personen-, verhaltensbedingt), danach auch weiterhin nicht im Kleinbetrieb mit nicht mehr als rechnerisch 10 Vollzeitstellen.
Begründung nicht erforderlich
Doch.
Der Grund nach Nr 2 muss mitgeteilt werden: BBIG § 22 "Kündigung" Abs. 3:
Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.
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Das Thema ist schon lange Geschichte, bin jetzt seit 2 Monaten raus aus dem Betrieb, trotzdem danke für die Antwort
Gute Idee, die Kammer könnte ich echt mal kontaktieren :D