Ausbildung - Chef verweigert Kündigung?

6 Antworten

Während der Probezeit können die Vertragspartner den Ausbildungsvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen (§ 22 Abs. 1 BBiG).

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und dem Vertragspartner vor Ablauf der Probezeit zugegangen sein.

Nach der Probezeit kann der Auszubildende das Ausbildungsverhältnis gemäß § 22 Abs. 2 Nr. 2 BBiG mit einer Frist von vier Wochen kündigen,

  • wenn er die Berufsausbildung insgesamt aufgeben
  • oder eine Ausbildung in einem anderen Beruf machen will.

Auch diese Kündigung muss schriftlich und unter Angabe des Kündigungsgrundes erfolgen (§ 22 Abs. 3 BBiG).

Wenn ein Auszubildender denselben Beruf weiter erlernen will und lediglich den Betrieb wechseln, besteht diese besondere Kündigungsmöglichkeit nicht: Wenn der/die Auszubildende den Kündigungsgrund Berufswechsel nur vorgeschoben hat, um die gleiche Ausbildung in einem anderen Betrieb machen zu können, kann der bisherige Aus­bildungsbetrieb Schadenersatz verlangen (§ 23 Abs. 1 BBiG). In diesen Fällen kann ein Aufhebungsvertrag die bessere Lösung sein.

Quelle: https://www.duesseldorf.ihk.de/ausbildung/ausbildung-von-a-z/kuendigung-2596730

" Angeblich muss der Chef einer Kündigung zustimmen"

Nein.

Du gibst die Kündigung ab, schickst sie notfalls nochmal per Einschreiben, damit du einen Nachweis hast, und dann gehst du nach der Frist nicht mehr hin.

Du kannst auch die jeweilige Kammer mit einbeziehen, damit die dem mal auf die Finger klopfen

Germknoedelchen 
Fragesteller
 19.01.2022, 19:44

Gute Idee, die Kammer könnte ich echt mal kontaktieren :D

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Wenn deine Mutter deine Erziehungsberechtigte ist, reicht es vollkommen aus, dass du die Kündigung geschrieben hast. Das ist eine "einseitige Willenserklärung", die nicht der Bestätigung bedarf.

Wenn du allerdings nicht mehr in der Probezeit bist, hat das die Konsequenz, dass du auch einen anderen Beruf ergreifen musst.

Germknoedelchen 
Fragesteller
 19.01.2022, 19:55

Das habe ich sowieso vor. Wie sieht es denn genau genommen aus? Ich mache aktuell eine Ausbildung zum KFZ-Mechatroniker Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik. Dürfte ich dann theoretisch eine Ausbildung zum KFZ-Mechatroniker Schwerpunkt Personenkraftwagentechnik machen, oder wäre dies auch nicht erlaubt? Zur Überbrückung bis zum Sommer hatte ich nämlich vor, zur Berufsschule zu gehen und dort die Berufsfachschule Fahrzeugtechnik zu besuchen. Die nehmen einen auch mitten im Jahr an.

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DerHans  20.01.2022, 09:23
@Germknoedelchen

Um in der Branche bleiben zu können brauchst du die Genehmigung der Handwerkskammer. Es soll ja vermieden werden, dass es zu Ausspannungen von Azubis kommt.

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skailar  19.01.2022, 19:59

Er braucht eigentlich nicht einmal die Zustimmung seiner Mutter (des Erziehungsberechtigten).

§113 BGB
Ermächtigt der gesetzliche Vertreter den Minderjährigen, in Dienst oder in Arbeit zu treten, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche die Eingehung oder Aufhebung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses [...] betreffen.
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DerCaveman  20.01.2022, 00:19
@skailar

Allerdings geht es hier nicht um ein Dienst- oder Arbeitsverhaeltnis, sondern um ein Berufsausbildungsverhaeltnis.

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Mir wäre es neu, das man grundlos in der Ausbildung kündigen kann. Siehe BBiG.

LePetitGateau  19.01.2022, 19:46

Man darf selbst immer und grundlos kündigen. Die Arbeitgeber - Gegenseite darf außerhalb der Probezeit nicht grundlos kündigen ;)

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Jurafuchs  19.01.2022, 19:47
@LePetitGateau
(2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden
1.
aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,
2.
von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen wollen.

naja ^^

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Germknoedelchen 
Fragesteller
 19.01.2022, 19:50
@Jurafuchs

Trifft doch voll zu. Ich will den Beruf aufgeben und halte die vierwöchige Frist ein :D

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peer80  19.01.2022, 19:51
@Jurafuchs

wieso naja? Diese Ausbildung aufgeben wollen. Begründung nicht erforderlich, einzig das Einhalten der Frist.

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Familiengerd  19.01.2022, 20:22
@LePetitGateau
Man darf selbst immer und grundlos kündigen.

Das trifft nicht zu in der Ausbildung nach der Probezeit. Hier ist die ordentliche Kündigung dem Auszubildenden nur in 2 Fällen erlaubt - die sind in der Antwort von Bobsai82 genannt.

Außerdem trifft das nicht zu auf befristete Arbeitsverhältnisse, wenn eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Die Arbeitgeber - Gegenseite darf außerhalb der Probezeit nicht grundlos kündigen

Das hat mit der Probezeit nichts zu tun, die ist nur von Bedeutung wegen der kurzen Kündigungsfrist.

Generell braucht der Arbeitgeber in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses keinen zur Kündigung berechtigenden Grund (betriebs-, personen-, verhaltensbedingt), danach auch weiterhin nicht im Kleinbetrieb mit nicht mehr als rechnerisch 10 Vollzeitstellen.

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Familiengerd  19.01.2022, 20:26
@peer80
Begründung nicht erforderlich

Doch.

Der Grund nach Nr 2 muss mitgeteilt werden: BBIG § 22 "Kündigung" Abs. 3:

Die Kündigung muss schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.
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Germknoedelchen 
Fragesteller
 17.04.2022, 17:42

Das Thema ist schon lange Geschichte, bin jetzt seit 2 Monaten raus aus dem Betrieb, trotzdem danke für die Antwort

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