Ordnungsamt?


21.01.2022, 14:10

Es wurde ein Unterbringungsbeschluss generiert, wie leider oft in Psychiatrie ueblich, obwohl weder Eigen noch Fremdggefaehrdung vorlagen..

5 Antworten

Was soll das Ordnungsamt damit zu tun haben? Krank zu sein ist doch keine Ordnungswidrigkeit.

So was steht in deiner Krankenakte. Deine Krankenversicherung weiß also Bescheid.

Catfish123  23.08.2022, 19:42

In Rheinland-Pfalz ist das Ordnungsamt wo dort KVD heißt einzig und alleine zuständig für Zwangseinweisungen. In Baden-Württemberg ist die Polizeibehörde gemeinsam mit dem Polizeivollzugsdienst dafür zuständig.

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Es ist in der Regel so, dass, wie ich in zahlreichen Akten lesen durfte, Personen bei der Polizei als geisteskrank gespeichert sind, auch wenn sie in einem akademischen Beruf, sogar als Anwalt und Arzt arbeiten. Dies ist den Personen zunaechst nicht bekannt.

Der Stigmatisierung durch die Polizei sind kaum Grenzen gesetzt.

Dies fuehrt dann dazu, dass die Polizisten diese Personen aufgrund der Speicherungen bei der kleinsten Interaktion in eine Klinik bringen.

Dort wird dann ein Beschluss beantragt.

Anhand der Polizeiakte, die als Begründung fuer Ingewahrsamnahme oft 'hilflose Person' angibt(da sie ja nichts getan haben) sind dann indirekt auch einzelne Aufenthalte rekonstruierbar.

Es ist vorstellbar, dass auch das Ordnungsamt Einsicht in die elektronische Polizeiakte erhalten kann, weil sie historisch nichts anderes ist als eine Polizeibehoerde.

Der Gutachter schreibt, was er will. Meist hat er den zu Begutachtenden nicht einmal gesehen, geschweige denn untersucht. In einem Fall stand in der Begründung des Beschlusses"Er behauptet er ist Arzt". Obwohl der Betroffene wirklich Arzt war, dauerte es sechs Wochen, bis er mit Hilfe seines Anwaltes herauskam. Soviel zu Gutachtern und Begründungen.

Durch die beschriebenen Mechanismen erklaert sich die sogenannte Drehtuerpsychiatrie.

Die stigmatisierend Gespeicherten werden bei jeder Berührung mit der Polizei in eine Klinik gebracht, auch wenn sie Opfer einer Straftat sind.

Niemand fragt, ob sie eigentlich arbeiten und sich krank melden muessen. So kriegt man auch das Leben eines Anwalts oder Arztes oder anderen kaputt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Clon99  22.01.2022, 18:49

Also ab Beantragen des Beschlusses ist es Quatsch was du da schreibst. Das weiß ich sicher, zu dem anderen kann ich nichts sagen.

Der Gutachter schreibt nicht einfach was er meint und ohne persönlichen Besuch schreibt der schonmal gar nichts. Und wenn ein Gutachten so etwas schreibt, würde kein Richter einen Unterbringungsbeschluss erlassen. Es muss außerdem zwingend noch ein Verfahrenspfleger bestellt werden, der ebenfalls persönlich Kontakt mit dem Betroffenen aufnimmt.

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Pepecarvalho  26.01.2022, 22:17
@Clon99

Jaja, das ist alles Theorie.

Leider ist es so, das ein Gutachter den Betroffenen gar nicht untersucht, wenn er nicht will. Wer will das kontrollieren?

In diesem Fall ist auch der Verfahrenspfleger nicht erschienen.

Wenn er erscheint, macht er in der Regel nichts.

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Clon99  26.01.2022, 22:23
@Pepecarvalho

Das ist nicht Theorie, sondern Praxis. Ich sollte es wissen, ich arbeite schließlich in der Betreuung. Der Gutachter schreibt ein ca. 20 seitiges Gutachten, in dem auch der Verlauf des Gesprächs wiedergegeben wird. Sich das alles auszudenken ist schwieriger als hin zu fahren und es tatsächlich zu machen. Kontrollieren tut das natürlich das Betreuungsgericht. Und Verfahrenspfleger machen beim Betreuten nichts, außer ihn anzuhören und eine Stellungnahme bei Gericht abzugeben. Genau dafür wird er ja auch bestellt.

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Pepecarvalho  02.02.2022, 01:30
@Clon99

Und wie bitte kontrolliert das Gericht, dass das, was der Gutachter schreibt stimmt?

Ich weiß in mehreren Faellen, dass der Gutachter den Betroffenen gar nicht gesprochen hat, sondern lediglich hat sich was vom Pflegepersonal erzaehlen lassen.

Die Seiten, es sind weniger, schindet er im wesentlichen mit Textbausteine die schon feststehen..

In mehrere Faellen ist der Verfahrenspfleger ueberhaupt nicht erschienen bis zur Entlassung....

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Clon99  02.02.2022, 06:52
@Pepecarvalho

Hörensagen ist keine wirklich verlässliche Quelle…

Ein psychiatrisches Gutachten ist sehr wohl so lang und es würde definitiv auffallen, wenn ein Gutachter immer das selbe schreibt. Er erläutert ausführlich welche Fragen er gestellt hat, welche Tests er gemacht hat und wie der Betroffene geantwortet oder reagiert hat.

Mit dem Pflegepersonal muss sich der Gutachter wohl oder übel unterhalten, wenn der Betroffene sich strikt weigert mit ihm zu reden. Der Gutachter hat überhaupt keinen Vorteil dabei, je nachdem was er in dem Gutachten schreibt. Er bekommt sein Geld (aus der Staatskasse, mal so nebenbei) egal ob der Betroffene wegen des Gutachtens untergebracht wird oder nicht.
Ich denke aber, du bleibst ohnehin bei deiner falschen Ansicht, also kann ichs auch sein lassen hier.

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Pepecarvalho  02.02.2022, 10:53
@Clon99

Vom Gutachter wird lmplizit erwartet, dass er die bereits erfolgte Unterbringung rechtfertigt.

Es ist fuer ihn weniger Arbeit, das ohne wirkliche Befragung zu tun.

Auch die Angaben des Pflegepersonals muessen nicht unbedingt stimmen.

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Clon99  02.02.2022, 11:02
@Pepecarvalho

Nein das wird eben nicht erwartet. Wenn er sagt, eine Unterbringung ist nicht notwendig, wird kein Beschluss erlassen oder die vorläufige aufgehoben. Für das Gericht ist es sogar mehr Arbeit, wenn eine Unterbringung angeordnet werden muss.

Und es ist wie gesagt auch nicht weniger Arbeit, sich 20 Seiten aus den Fingern zu saugen als einfach mit dem Betroffenen zu reden. Ganz davon abgesehen, dass das berufliche und strafrechtliche Konsequenzen hätte, wenn sowas rauskommt.

Das mit dem Pflegepersonal könnte sein, aber was soll der Gutachter tun, wenn der Betroffene absolut keine Auskunft geben möchte? In die Unterbringung nach §1906 BGB kommen nur tatsächlich kranke Menschen. Es ist keine Seltenheit, dass dort keine Krankheitseinsicht und Misstrauen gegenüber dem Gutachter und dem Gericht herrscht.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Unterbringung eine Hilfe darstellt, die aber nur in notwendigen Fällen zum Einsatz kommt, wenn mildere Hilfeleistungen nicht möglich sind oder angenommen werden.

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Pepecarvalho  02.02.2022, 11:34
@Clon99

Wer sagt denn, dass er nicht mit dem Gutachter sprechen will. Er wird gar nicht gefragt.

Die 20Seiten bestehen zum grossen Teil aus Textbausteinen.

An diesem Verfahren verdienen alle, ausser der Betroffene natuerlich, der geschaedigt wird.

Ich wuerde allerdings empfehlen mit dem sog. Gutachter nicht zu sprechen.....

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Clon99  02.02.2022, 11:42
@Pepecarvalho

Man merkt, da kennt sich jemand nicht aus und ist misstrauisch allem gegenüber was das betrifft.

Ich habe gesagt, es wird mit dem Pflegepersonal gesprochen, wenn der Betroffene sich weigert, mit dem Gutachter zu sprechen.

Ein psychiatrisches Gutachten hat sehr wohl Aussagekraft, wie es gesundheitlich um den Betroffenen steht und wenn nur die Unterbringung als Hilfeleistung übrig bleibt, weil Gefahr für Leib und Leben besteht, dann muss das nunmal gemacht werden.

Das Unterbringungsverfahren läuft komplett auf Staatskosten, Gutachter wird aus der Staatskasse bezahlt, es gibt keine Verfahrenskosten, lediglich der Verfahrenspfleger muss vom Betroffenen bezahlt werden, sofern er über 5.000€ Vermögen hat.

Der Gutachter würde sein Geld auch bekommen, wenn er schreibt, es wird keine Unterbringung gebraucht.
Eine persönliche Anhörung durch den Richter und den Gutachter sind von Gesetzes wegen vorgeschriebenen und daran hält sich auch jeder

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Tribuna  06.05.2022, 09:26
@Pepecarvalho

Wenn der Betroffene mit dem Gutachter nicht zufrieden ist, kann er oder sein Anwalt/Betreuer/Angehöriger einen anderen Gutachter beantragen. Wenn das Gericht den Antrag zurückweist, gibt es trotzdem die Möglichkeit, einen eigenen Gutachter zu beauftragen. Die Kosten für diesen müssen dann aber vom Auftraggeber vorgeschossen werden.

Die Geschichten, die du schilderst, habe ich bislang aus dem Maßregelvollzug gehört und das hat rein gar nichts mit "Passanten", die auf der Straße eingesammelt und eingewiesen werden, zu tun.

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Unterbringungen werden vom Betreuungsgericht genehmigt, also wird bei deinem örtlich zuständigen Gericht wohl ein Verfahren laufen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Die sind in deiner Krankenakte beim Arzt gespeichert. Das Ordnungsamt hat damit nichts zu tun.

Jeanmoreau77 
Fragesteller
 21.01.2022, 14:00

Es wurde dort ein Unterbringungsbeschluss generiert, wie in der Psychiatrie leider oft ueblich. Es spricht einiges dafuer, dass dies doch gespeichert wird.

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putzfee1  21.01.2022, 15:01
@Jeanmoreau77

Dann muss derjenige, der in der Psychiatrie untergebracht wurde, aber vorher eine Ordnungswidrigkeit begangen haben (und wurde vielleicht aus diesem Grund in die Psychiatrie eingewiesen). In dem Fall könnte ich mir das vorstellen.

Ein Unterbringungsbeschluss wird auch nicht vom Ordnungsamt "generiert", sondern von einem Richter erteilt. Das Ordnungsamt könnte in oben beschriebenem Fall möglicherweise den Antrag auf Unterbringung gestellt haben, weil der betreffende Mitarbeiter den Eindruck gewonnen hat, dass mit der Person psychisch etwas nicht stimmte und dadurch eben doch eine Eigen- oder Fremdgefährdung vorlag. Sonst hätte der zuständige Richter dem Antrag überhaupt nicht stattgegeben.

Ansonsten hat, wie gesagt, der Aufenthalt in einer Psychiatrie nichts mit dem Ordnungsamt zu tun.

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Jeanmoreau77 
Fragesteller
 21.01.2022, 17:02
@putzfee1

Diese Beschlüsse werden insofern generiert, als der Antrag von der Psychiatrie gestellt wird, wenn die Person schon dort ist. DAS Ist gängige Praxis, damit sie mit dem Patienten machen koennen, was sie wollen. Natuerlich wird das dann von einem Richter abgenickt.

Eine Ordnungswidrigkeit wurde nicht begangen.

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putzfee1  21.01.2022, 17:07
@Jeanmoreau77
Eine Ordnungswidrigkeit wurde nicht begangen.

Dann hat auch das Ordnungsamt nichts mit der ganzen Sache zu tun und es kann dort auch nichts gespeichert sein. Zum Rest deines Kommentars verkneife ich mir lieber eine Antwort.

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