Zum Glück gibt’s in Deutschland keine staatliche finanzierten Medien.
Mir machen eher die durch Lobbyisten oder Parteien finanzierte Medien Sorgen.

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Kann man unglaublich schwer sagen. Kommt ganz auf den Betreuten an, dessen Vermögen und wie lang die Betreuung schon läuft und ob sie ggf. von einem ordentlichen Vorbetreuer übernommen wird.

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Die Sache ist eigentlich ganz einfach: mach den Pflichtteil nicht geltend und sage deinem Betreuer und dem Gericht, dass du nicht willst, dass er den Anspruch geltend macht.
Das Betreuungsgericht kann dich nicht zwingen, den Anspruch geltend zu machen und das werden sie nichtmal versuchen.

Viel mehr würde ich bedenken, was bspw. der Sozialhilfeträger tun könnte. Eventuell könnten Leistungen gekürzt werden? Dafür kenne ich mich im Sozialrecht zu wenig aus.

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Sollten nach Cannabis Konsum, Straftaten anders beurteilt/bestraft werden?

So könnte die Kriminalitätsstatistik verbessert werden und die Anzahl der Straftaten verringert werden.

Deutschland würde wieder zu den sichersten Ländern der Welt gehören.

1. Besitz kleiner Mengen anderer Drogen

Derzeit: Illegal nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

Diskussion: Einige fordern eine breitere Drogenpolitik mit Fokus auf Prävention und Schadensminderung statt Strafe, wie in Portugal.

2. Schwarzfahren (Erschleichen von Leistungen, § 265a StGB)

Derzeit: Straftat

Diskussion: Viele fordern eine Umwandlung in eine Ordnungswidrigkeit, da es oft sozial Schwache trifft und Gefängnisse belastet.

3. Sexarbeit in nicht genehmigten Bereichen

Derzeit: In vielen Städten eingeschränkt oder verboten

Diskussion: Legalisierung und klare Regulierung statt Kriminalisierung, um Sicherheit und Gesundheitsschutz zu verbessern.

4. Hilfe beim Suizid / Sterbehilfe

Derzeit: Teilweise erlaubt, aber rechtlich kompliziert

Diskussion: Forderungen nach einer klaren gesetzlichen Regelung, die assistierten Suizid rechtssicher ermöglicht.

5. Graffiti / Sachbeschädigung bei “künstlerischer Absicht”

Derzeit: Straftat

Diskussion: In bestimmten Fällen (z. B. auf dafür vorgesehenen Flächen) Legalisierung denkbar – Abgrenzung zu Vandalismus notwendig.

6. “Containern” (Lebensmittel aus Müll retten)

Derzeit: Diebstahl oder Hausfriedensbruch

Diskussion: Forderungen, das Retten weggeworfener Lebensmittel zu entkriminalisieren.

7. Besitz urheberrechtlich geschützter Inhalte für private Nutzung

Derzeit: Je nach Art der Quelle strafbar (z. B. beim Filesharing)

Diskussion: Legalisierung bestimmter nicht-kommerzieller Nutzungsformen (ähnlich wie beim Privatkopierecht).

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Nr. 1: Ja, funktioniert in Portugal ja schon gut.
Nr. 2: Definitiv, eine OWi reicht vollkommen.
Nr. 3: Nein, Prostitution ist bereits ausreichend geregelt. Eher fraglich, ob man nicht zum nordischen Modell wechseln sollte.
Nr. 4: Ja.
Nr. 5: Auf dafür vorgesehenen Flächen und mit Erlaubnis ist es keine Straftat, also keine Ahnung was genau du da legalisieren willst.
Nr. 6: Ja, entweder Containern legalisieren oder Unternehmen zu Spenden an die Tafel verpflichten. So, wie es aktuell ist, hilft es niemanden.
Nr. 7: Nein, aber eventuell so etwas wie bei der Buchpreisbindung? Man kann nicht erwarten, dass etwas, wofür viel Zeit und Geld investiert wurde, einfach kostenlos für alle vermehrt werden könnte.

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Ich denke, mittlerweile ist die republikanische Partei ein Personenkult geworden. Im Wahlkampf sagte Trump 2016 noch er könnte auf der 5th Avenue jemanden erschießen und würde trotzdem keine Stimmen verlieren. Ist total verrückt aber stimmt wahrscheinlich.
Den Leuten ist es egal, was er tut, denn er kann überhaupt nichts falsch machen in ihren Augen.

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Über was genau hast du dich da informiert?

In der Justiz gibt es weder Nachtschichten, noch Arbeit am Wochenende oder Feiertagen.

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Nein, wenn die Regierung sich in einer Form verfassungsfeindlich verhalten würde, die durch die völlig normale Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht nicht mehr unter Kontrolle zu bekommen ist (was im Übrigen derzeit nicht der Fall ist) müsste der Verfassungsschutz auch gegen diese ermitteln.

Der Sinn des Verfassungsschutzes ist es, die Verfassung zu schützen, egal welche politische Richtung gerade in der Regierung ist.

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Ich erkenne aus deinen Kommentaren, dass es hier wohl um Betreuung geht.
Jeder hat das Recht auf Verwahrlosung. Wenn man einen Betreuer hat, hat der allerdings Pflichten, die ihm das Gesetz auferlegen. Diese gehen aber nur so weit, wie der Betreute das mit seinem freien Willen bestimmt.
Wenn der Betreute in seiner Wohnung verwahrlosen will, wohl wissend, dass er daran sterben kann, dann kann der Betreuer nichts dagegen tun.
Wenn der Betreute aber aufgrund seiner Erkrankung nicht mehr versteht, wie gefährlich die Situation für ihn ist, kann und muss der Betreuer allerdings eingreifen. Das hat auch nix mit Entmündigung zu tun, denn da entscheidet niemand, dass der Betreute das jetzt nicht mehr verstehen kann, sondern es wird festgestellt, dass er es wegen der Krankheit nicht mehr verstehen kann.

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Das ist auch völlig in Ordnung meiner Meinung nach.
Stell dir vor, ein Richter investiert mehrere Stunden Arbeitszeit in die Begründung eines Urteils oder eines Beschlusses, in dem Bewusstsein, dass eine Seite auf jeden Fall Rechtsmittel einlegen wird. Die Zeit hat er für nichts und wieder nichts aufgewendet. Die Zeit fehlt bei der Bearbeitung von anderen Verfahren.
Die höheren Instanzen haben mehr Zeit für die Bearbeitung, weil sie weniger Verfahren haben und sich auch mehr Zeit dafür nehmen können. Außerdem entscheiden sie je nach Instanz abschließend über etwas, weshalb dann eine umso ausführlichere Begründung sinnvoll ist.

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Wende dich bitte an deinen Bewährungshelfer.
Eventuell kann er dir hier sogar therapeutische Hilfen vermitteln. Wenn du wirklich ernsthaft nicht weiter abrutschen willst, wonach sich dein Post anhört, dann ist das Wichtigste.

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Mein Betreuer bezeichnet mich als einen Narzissten?

Hallo, mein Betreuer aus der Heimeinrichtung Heimeinrichtung (Erzieher) bezeichnet mich als einen Narzissten, da ich von morgen auf BAföG bekommen möchte und keiner weiß ob ich die Ausbildung weitermache oder nicht.

Mein Erzieher aus der Heimeinrichtung hat zu mir gesagt, dass mein gesetzlicher Betreuer den Folgeantrag auf BAföG stellen muss, da er den Erstantrag gestellt hat und er für die Finanzangelegenheiten zuständig ist. Sonst wird es bei mir nicht anerkannt.

Ich habe dann zu meinen Betreuer erzählt, dass ich meinen gesetzlichen Betreuer nicht vertraue und das Bedenken habe, dass er den Folgeantrag auf BAföG nicht stellen wird.

Mein Erzieher aus der Heimeinrichtung hat dann ein darauf hin einen folgenden sarkastischen Spruch geäußert: „Ja, dein gesetzlicher Betreuer ist so ein Arsch und tut gar nicht für dich. Gehe ich vollkommen mit.“

Dann hat er zu mir gesagt, dass ich durch meinen eigenen Narzissmus von morgen auf BAföG bekommen möchte.

Wie findet ihr die Aussagen eines Erziehers aus der Heimeinrichtung?

Sind diese Aussagen von ihm angemessen oder nicht?

Wie hättet ihr darauf reagiert?

Stimmt das, dass der gesetzlicher Betreuer den Folgeantrag auf BAföG stellen muss? Stimmt das wirklich, dass es sonst nicht bewilligt wird, wenn ich selber den Folgeantrag stelle?

Stimmt das wirklich, dass ich ein Narzisst bin und unter Narzissmus leide?

Handelt es sich anhand meiner Aussagen um einen guten oder schlechten Heimbetreuer (Erzieher)?

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Der Betreuer muss den Antrag stellen, wenn er den entsprechenden Aufgabenkreis hat (mMn hier auch Behördenangelegenheiten). Du kannst den Antrag auch selbst stellen, wenn du geschäftsfähig bist und kein Einwilligungsvorbehalt angeordnet ist.

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Ich frage mich immer, warum Leute glauben, „Deutschsein“ wäre von etwas anderem als der Staatsbürgerschaft abhängig. Es gibt keine Eigenschaften, die jeder „Deutsche“ teilt oder auch nur teilen muss.

Die Klassiker wie Pünktlichkeit, Fleiß oder Genauigkeit sind einfach nur Stereotypen, die schlicht nicht stimmen. Es gibt Deutsche, die komplette Schnarchzapfen sind aber das macht sie ja nicht weniger deutsch.

Selbst Demokratieverbundenheit bzw. Verfassungstreue ist anscheinend nicht mehr im Trend für fast ein Viertel der Wahlberechtigten.

Einfach deswegen, weil man keinen einzigen gemeinsamen Nenner finden wird, was genau „Deutschsein“ eigentlich sein soll, ist die Staatsbürgerschaft das Mittel der Wahl. Macht auch keinen Unterschied, ob man eingebürgert wurde oder die Familie hier seit Generationen lebt. Kaum einer weiß sicher, ob seine Familie nicht doch teilweise vor 200 Jahren aus Frankreich stammt. Macht ihn doch heute nicht weniger deutsch, wenn er die deutsche Staatsbürgerschaft hat.

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Es gibt für das Studium in Bayern einen Studienbegleiter, aber ehrlich gesagt brauchst du nicht wirklich viel Vorbildung. Die Grundlagen lernst du im Studium.
Die wirklichen Basics lernt man allerdings auch schon in der Schule in (Wirtschaft und) Recht :)

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Seit dem 1.1.2023 müssen die Betreuer eine Schlussrechnungslegung (das wird der Ordner bei deinem Freund gewesen sein) nur noch auf das Verlangen des ehemaligen Betreuten hin erstellen. Darüber sollte deine ehemalige Betreuerin dich informiert haben.

Innerhalb von 6 Wochen ab diesem Hinweis kannst du die Erstellung beim Betreuungsgericht verlangen.

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Du kannst die Tochter immer noch adoptieren, wenn ihr das möchtet. Damit wäre das Problem wahrscheinlich gelöst. Insgesamt würde ich dazu raten, zum Notar zu gehen, wenn Immobilien im Nachlass wären.

Mit einem notariellen Testament spart ihr den Erben dann den Erbschein.

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Finde ich tatsächlich sogar etwas kritisch, da die Unterschrift einen „Abschlusscharakter“ hat. Ich würde in so einem Fall die mehreren Seiten zusammentackern und die letzte unterschreiben.

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Bei Google einen Anwalt suchen und ihn beauftragen. Im Betreuungsverfahren ist der Betroffene immer verfahrensfähig und kann wirksam einen Anwalt beauftragen.

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  • Ja, Einkäufe des täglichen Lebens dürfte sogar ein Geschäftsunfähiger machen. Einkaufen gehen gehört überhaupt gar nicht zu den Aufgaben eines Betreuers.
  • Kommt darauf an, ob er die Post zuverlässig an den Betreuer weitergibt, wenn etwas zu regeln ist.
  • Ja.
  • Ja, wenn der Betreuer eine richterliche Genehmigung dafür hat.
  • Wenn du mit Wohnort verlassen einen Umzug meinst, kommt das darauf an, ob der Betreuer die Aufenthaltsbestimmung hat. Wenn ja, muss der Betreute zusätzlich entweder geschäftsunfähig sein oder ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet sein. Dann darf ausschließlich der Betreuer über den Aufenthalt bestimmen.

Grundsätzlich gilt: die Betreuung ändert nichts daran, was der Betreute von sich aus tun kann und darf. Sie schränkt ihn erstmal überhaupt gar nicht in seiner Freiheit ein.

Erst wenn ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet wird oder der Betreute aufgrund der Krankheit geschäftsunfähig ist, kann er selbst nicht handeln.

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