Zum Glück gibt’s in Deutschland keine staatliche finanzierten Medien.
Mir machen eher die durch Lobbyisten oder Parteien finanzierte Medien Sorgen.
Kann man unglaublich schwer sagen. Kommt ganz auf den Betreuten an, dessen Vermögen und wie lang die Betreuung schon läuft und ob sie ggf. von einem ordentlichen Vorbetreuer übernommen wird.
Die Sache ist eigentlich ganz einfach: mach den Pflichtteil nicht geltend und sage deinem Betreuer und dem Gericht, dass du nicht willst, dass er den Anspruch geltend macht.
Das Betreuungsgericht kann dich nicht zwingen, den Anspruch geltend zu machen und das werden sie nichtmal versuchen.
Viel mehr würde ich bedenken, was bspw. der Sozialhilfeträger tun könnte. Eventuell könnten Leistungen gekürzt werden? Dafür kenne ich mich im Sozialrecht zu wenig aus.
Nr. 1: Ja, funktioniert in Portugal ja schon gut.
Nr. 2: Definitiv, eine OWi reicht vollkommen.
Nr. 3: Nein, Prostitution ist bereits ausreichend geregelt. Eher fraglich, ob man nicht zum nordischen Modell wechseln sollte.
Nr. 4: Ja.
Nr. 5: Auf dafür vorgesehenen Flächen und mit Erlaubnis ist es keine Straftat, also keine Ahnung was genau du da legalisieren willst.
Nr. 6: Ja, entweder Containern legalisieren oder Unternehmen zu Spenden an die Tafel verpflichten. So, wie es aktuell ist, hilft es niemanden.
Nr. 7: Nein, aber eventuell so etwas wie bei der Buchpreisbindung? Man kann nicht erwarten, dass etwas, wofür viel Zeit und Geld investiert wurde, einfach kostenlos für alle vermehrt werden könnte.
Ich denke, mittlerweile ist die republikanische Partei ein Personenkult geworden. Im Wahlkampf sagte Trump 2016 noch er könnte auf der 5th Avenue jemanden erschießen und würde trotzdem keine Stimmen verlieren. Ist total verrückt aber stimmt wahrscheinlich.
Den Leuten ist es egal, was er tut, denn er kann überhaupt nichts falsch machen in ihren Augen.
Über was genau hast du dich da informiert?
In der Justiz gibt es weder Nachtschichten, noch Arbeit am Wochenende oder Feiertagen.
Nein, wenn die Regierung sich in einer Form verfassungsfeindlich verhalten würde, die durch die völlig normale Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht nicht mehr unter Kontrolle zu bekommen ist (was im Übrigen derzeit nicht der Fall ist) müsste der Verfassungsschutz auch gegen diese ermitteln.
Der Sinn des Verfassungsschutzes ist es, die Verfassung zu schützen, egal welche politische Richtung gerade in der Regierung ist.
Ich erkenne aus deinen Kommentaren, dass es hier wohl um Betreuung geht.
Jeder hat das Recht auf Verwahrlosung. Wenn man einen Betreuer hat, hat der allerdings Pflichten, die ihm das Gesetz auferlegen. Diese gehen aber nur so weit, wie der Betreute das mit seinem freien Willen bestimmt.
Wenn der Betreute in seiner Wohnung verwahrlosen will, wohl wissend, dass er daran sterben kann, dann kann der Betreuer nichts dagegen tun.
Wenn der Betreute aber aufgrund seiner Erkrankung nicht mehr versteht, wie gefährlich die Situation für ihn ist, kann und muss der Betreuer allerdings eingreifen. Das hat auch nix mit Entmündigung zu tun, denn da entscheidet niemand, dass der Betreute das jetzt nicht mehr verstehen kann, sondern es wird festgestellt, dass er es wegen der Krankheit nicht mehr verstehen kann.
Das ist auch völlig in Ordnung meiner Meinung nach.
Stell dir vor, ein Richter investiert mehrere Stunden Arbeitszeit in die Begründung eines Urteils oder eines Beschlusses, in dem Bewusstsein, dass eine Seite auf jeden Fall Rechtsmittel einlegen wird. Die Zeit hat er für nichts und wieder nichts aufgewendet. Die Zeit fehlt bei der Bearbeitung von anderen Verfahren.
Die höheren Instanzen haben mehr Zeit für die Bearbeitung, weil sie weniger Verfahren haben und sich auch mehr Zeit dafür nehmen können. Außerdem entscheiden sie je nach Instanz abschließend über etwas, weshalb dann eine umso ausführlichere Begründung sinnvoll ist.
Wende dich bitte an deinen Bewährungshelfer.
Eventuell kann er dir hier sogar therapeutische Hilfen vermitteln. Wenn du wirklich ernsthaft nicht weiter abrutschen willst, wonach sich dein Post anhört, dann ist das Wichtigste.
Der Betreuer muss den Antrag stellen, wenn er den entsprechenden Aufgabenkreis hat (mMn hier auch Behördenangelegenheiten). Du kannst den Antrag auch selbst stellen, wenn du geschäftsfähig bist und kein Einwilligungsvorbehalt angeordnet ist.
§203 BGB gilt lediglich bei schuldrechtlichen Ansprüchen (Schuldner und nicht Angeklagter).
Fürs Strafrecht muss man in §78c StGB schauen.
Ich frage mich immer, warum Leute glauben, „Deutschsein“ wäre von etwas anderem als der Staatsbürgerschaft abhängig. Es gibt keine Eigenschaften, die jeder „Deutsche“ teilt oder auch nur teilen muss.
Die Klassiker wie Pünktlichkeit, Fleiß oder Genauigkeit sind einfach nur Stereotypen, die schlicht nicht stimmen. Es gibt Deutsche, die komplette Schnarchzapfen sind aber das macht sie ja nicht weniger deutsch.
Selbst Demokratieverbundenheit bzw. Verfassungstreue ist anscheinend nicht mehr im Trend für fast ein Viertel der Wahlberechtigten.
Einfach deswegen, weil man keinen einzigen gemeinsamen Nenner finden wird, was genau „Deutschsein“ eigentlich sein soll, ist die Staatsbürgerschaft das Mittel der Wahl. Macht auch keinen Unterschied, ob man eingebürgert wurde oder die Familie hier seit Generationen lebt. Kaum einer weiß sicher, ob seine Familie nicht doch teilweise vor 200 Jahren aus Frankreich stammt. Macht ihn doch heute nicht weniger deutsch, wenn er die deutsche Staatsbürgerschaft hat.
Es gibt für das Studium in Bayern einen Studienbegleiter, aber ehrlich gesagt brauchst du nicht wirklich viel Vorbildung. Die Grundlagen lernst du im Studium.
Die wirklichen Basics lernt man allerdings auch schon in der Schule in (Wirtschaft und) Recht :)
Meiner Ansicht nach nur, wenn die schulischen Belange auch zu seinem Aufgabenbereich gehören. Und selbst dann kann er dich dabei anleiten, das selbst zu machen.
Wenn du hier eine Frage stellen kannst, kannst du auch eine Mail an eine Nachhilfe schicken.
Seit dem 1.1.2023 müssen die Betreuer eine Schlussrechnungslegung (das wird der Ordner bei deinem Freund gewesen sein) nur noch auf das Verlangen des ehemaligen Betreuten hin erstellen. Darüber sollte deine ehemalige Betreuerin dich informiert haben.
Innerhalb von 6 Wochen ab diesem Hinweis kannst du die Erstellung beim Betreuungsgericht verlangen.
Du kannst die Tochter immer noch adoptieren, wenn ihr das möchtet. Damit wäre das Problem wahrscheinlich gelöst. Insgesamt würde ich dazu raten, zum Notar zu gehen, wenn Immobilien im Nachlass wären.
Mit einem notariellen Testament spart ihr den Erben dann den Erbschein.
Finde ich tatsächlich sogar etwas kritisch, da die Unterschrift einen „Abschlusscharakter“ hat. Ich würde in so einem Fall die mehreren Seiten zusammentackern und die letzte unterschreiben.
Bei Google einen Anwalt suchen und ihn beauftragen. Im Betreuungsverfahren ist der Betroffene immer verfahrensfähig und kann wirksam einen Anwalt beauftragen.
- Ja, Einkäufe des täglichen Lebens dürfte sogar ein Geschäftsunfähiger machen. Einkaufen gehen gehört überhaupt gar nicht zu den Aufgaben eines Betreuers.
- Kommt darauf an, ob er die Post zuverlässig an den Betreuer weitergibt, wenn etwas zu regeln ist.
- Ja.
- Ja, wenn der Betreuer eine richterliche Genehmigung dafür hat.
- Wenn du mit Wohnort verlassen einen Umzug meinst, kommt das darauf an, ob der Betreuer die Aufenthaltsbestimmung hat. Wenn ja, muss der Betreute zusätzlich entweder geschäftsunfähig sein oder ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet sein. Dann darf ausschließlich der Betreuer über den Aufenthalt bestimmen.
Grundsätzlich gilt: die Betreuung ändert nichts daran, was der Betreute von sich aus tun kann und darf. Sie schränkt ihn erstmal überhaupt gar nicht in seiner Freiheit ein.
Erst wenn ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet wird oder der Betreute aufgrund der Krankheit geschäftsunfähig ist, kann er selbst nicht handeln.