Wie stimmt diese Aussage in der deutschen Justizpraxis?
Online stößt man häufig auf beeindruckende Urteile zu Themen wie Mobbing, Diskriminierung oder auf Entscheidungen mit besonders fundierten Begründungen.
Diese Beispiele spiegeln jedoch meist nicht die alltägliche Praxis an den Gerichten wider. Es handelt sich oft um Ausnahmen, geprägt von besonders engagierten Richtern.
In der Realität sind Gerichtsverfahren meist deutlich einfacher gehalten: Viele Richter haben weder die Zeit noch das Interesse, ausführliche und brillante Urteile zu verfassen. Stattdessen beschränken sie sich auf knappe Begründungen und verhalten sich im Verfahren oft ganz anders, als es die veröffentlichten Musterbeispiele vermuten lassen.
Die besonders fundierten oder „schönen“ Urteile, die online kursieren (z.B. zu Mobbing, Diskriminierung oder komplexen Verfassungsfragen), stammen meist von höheren Instanzen (OLG, BGH, BVerfG) oder von besonders engagierten Einzelrichtern. Sie sind nicht repräsentativ für den Normalfall an Amts- oder Landgerichten.
7 Antworten
Das ist auch völlig in Ordnung meiner Meinung nach.
Stell dir vor, ein Richter investiert mehrere Stunden Arbeitszeit in die Begründung eines Urteils oder eines Beschlusses, in dem Bewusstsein, dass eine Seite auf jeden Fall Rechtsmittel einlegen wird. Die Zeit hat er für nichts und wieder nichts aufgewendet. Die Zeit fehlt bei der Bearbeitung von anderen Verfahren.
Die höheren Instanzen haben mehr Zeit für die Bearbeitung, weil sie weniger Verfahren haben und sich auch mehr Zeit dafür nehmen können. Außerdem entscheiden sie je nach Instanz abschließend über etwas, weshalb dann eine umso ausführlichere Begründung sinnvoll ist.
Ehrlich gesagt, keine Ahnung was genau du mir sagen möchtest. Ich sehe nicht, dass das mit meiner Antwort etwas zu tun hätte.
Was sollte daran nicht stimmen? Das muss sogar so sein, denn jeder Fall ist anders gelagert und da ist es vollkommen normal, dass Richter zu unterschiedlichen Bewertungen und Urteilen kommen.
Na ja, auf besonders brillant geschriebene Urteile kann ich auch verzichten, davon habe ich ja nichts.
Ansonsten halte ich das für völlig normal, die alltägliche Routine an Amtsgerichten braucht sicher keine "schönen" Urteile, nur schnelle und richtige.
Die wirklich wichtigen und interessanten Urteile sind nunmal die aus den höheren Instanzen. Aus deren Begründungen nehmen sich später urteilende Gerichte schon mal Anleihen in Sachen Argumentation.
Noch spannender wird es, wenn z.B. zwei OLG bei ähnlichen Sachverhalten zu divergierenden Entscheidungen kommen. Dies allerdings ist bei Mobbingsvorwürfen kaum zu erwarten.
Noch spannender wird es, wenn z.B. zwei OLG bei ähnlichen Sachverhalten zu divergierenden Entscheidungen kommen.
Nö, dann entscheidet der BGH.
Wenn es denn dem BGH vorgelegt wird. Der kommt ja nicht von allein dazu, einfach mal so irgend eine Entscheidung zu treffen.
Zb ein Richter in Berlin sagte bei einem Diskriminierungsfall: so habe es beispielsweise keine Schulung der Mitarbeiter gegeben, was bei mehr als 100.000 Wohnungen zu erwarten gewesen wäre.
Der Richter geht in die offensive und ist kritisch. Also er erwartet Schulungen und besondere Haltung und wenn das nicht erfühlt ist, kritisiert.
Anders als bei den allermeisten Dienstaufsichtbeschwerden und Richtern, die meist einfache Vorstellung haben und die andere einfache Sichtweise uebernehmen.
Wenn es denn dem BGH vorgelegt wird.
Darauf dass das passieren wird kannst Du einen lassen.
Kannst Du vielleicht mal erklären was Du überhaupt sagen willst?
Von Beschwerden ist nirgendwo die Rede.
Das habe ich auch nicht behauptet. Aber glaubst Du ein Anwalt nimmt es hin wenn er zwei unterschiedliche Urteile von den OLGs bekommt?
ist zutreffend, dass manche Richter – insbesondere solche, die ein ausgeprägtes Verständnis für gesellschaftliche Verantwortung und die Anforderungen an große Organisationen haben – eine kritischere und anspruchsvollere Haltung einnehmen. In Ihrem Beispiel deutet der Richter in Berlin auf erhöhte Sorgfaltspflichten eines großen Vermieters mit über 100.000 Wohnungen hin und erkennt, dass es in einem solchen Fall naheliegend und erforderlich wäre, die Mitarbeiter etwa im Bereich Diskriminierungsschutz zu schulen.
- Der Richter versteht Recht nicht nur als Regelungsinstrument im Einzelfall, sondern auch als Leitplanke gesellschaftlicher Verantwortung.
- Er verlangt präventive Maßnahmen (wie Schulungen) und bewertet deren Fehlen negativ im Rahmen der Rechtsfindung.
Schön und gut, was hat das aber nun mit unterschiedlichen Urteilen von Oberlandesgerichten bei gleigelagerten Fällen zu tun?
Man geht ja üblicherweise nur in eine höher Instanz, wenn man sich Aussichten auf Efolg ausrechnet. Damit sind solche Fälle eher nicht eindetitg und bedürfen mehr Begründungsaufwand zu Entscheidung.
Zb ein Richter in Berlin sagte bei einem Diskriminierungsfall: so habe es beispielsweise keine Schulung der Mitarbeiter gegeben, was bei mehr als 100.000 Wohnungen zu erwarten gewesen wäre.
Der Richter geht in die offensive und ist kritisch. Also er erwartet Schulungen und besondere Haltung und wenn das nicht erfühlt ist, kritisiert.
Anders als bei den allermeisten Dienstaufsichtbeschwerden und Richtern, die meist einfache Vorstellung haben und die andere einfache Sichtweise uebernehmen.