Verurteilungen nach Jugendstrafrecht Einfluss auf ZÜP nach nach §7 LuSiG?
Guten Tag,
folgende Situation:
Ich, heute 19 Jahre wurde in der Vergangenheit zu 2 verschiedenen Jugendstarfen verturteilt:
1. Verurteilung mit 15 Jahren zu Sozialstunden wegen Bestellbetruges.
2. Zum Tatzeitpunkt noch Jugendlich: 40 Sozialstunden aufgrund eines Chats mit Verschicken von Bildern mit einer Minderjährigen.
Wie gesagt waren alles ''Verurteilungen'' nach Jugendstrafrecht und ''nur'' Sozialstunden. Vorbestraft bin ich auch nicht und ein tadelloses Führungszeugnis habe ich ebenfalls.
Mir stellt sich schon seit Wochen die Frage, wie die Chancen stehen, eine Zuverlässigkeitsprüfung nach §7 LuftSiG in diesen Fall zu bestehen, für den Beginn der PPL(A) Lizenz. Die ZÜP wurde von meinem AL bereits beantragt und ich habe mich beim Luftamt in München auch schon erkundigt. Schnell bekam ich eine Antwort mit dem Hinweis, dass noch auf die Rückantwort anderer Behörden (vermutlich in diesem Fall vom Gericht) gewartet wird. Daraufhin habe ich heute angerufen und mir wurde mitgeteilt, ich solle per E-Mail alle Unterlagen der Gerichtsverhandlungen, aus denen man entnehmen kann, wie das Ganze ausging und zu welchen Strafen ich ''verurteilt'' wurde. Danach wollen die entscheiden.
Im Internet liest man immer nur, das Zweifel an der Zuverlässigkeit bestehen, wenn man aufgrund einer vorsätzlichen Straftat zu hohen Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder Jugendstrafen(Arrest) verurteilt wurde. Das alles ist bei mir ja offensichtlich nicht der Fall. Auch hatte ich noch nie etwas mit Fahren unter Drogen- und Alkoholeinfluss, Alkohol, Raub, Diebstahl etc. zu tun.
Wie stehen die Chancen aus, die Zuverlässigkeitsprüfung zu bestehen? Ich mache mir ehrlich gesagt schon etwas Sorgen, da man immer viel davon hört.
Vielen Dank!
3 Antworten
Sicher dass es wirklich Verurteilungen waren und keine Verfahrenseinstellung gegen Auflagen?
Dann war das sehr wahrscheinlich eine Verfahrenseinstellung gegen Auflagen (in dem Fallsozialstunden) das gilt juristisch nicht als Verurteilungen und taucht später nicht mehr auf.
Also sollte das keine Probleme geben und ich muss denen nur per E-Mail den Ausgang der Verfahren schicken und alles ist gut? Ich habe auch schon von Leuten gehört, die trotz Vorstrafen, die ich ja gar nicht habe, im Sicherheitsbereich eines Flughafens arbeiten.
Hallo,
ich kann dir leider keinen konkreten Rat geben, außer das du dich mit einer qualifizierten Rechtsberatung / einem Anwalt in Verbindung setzen solltest.
Gerade bei so einer Situation solltest du dich vor Anfragen bei bzw. der Kontaktaufnahme mit dem Luftamt kundig machen.
Man kann so schnell etwas falsch machen, ohne das einem das bewusst ist.
Was mich allerdings wundert: Wenn dein Führungszeugnis „sauber“ ist (ich gehe vom erweiterten Führungszeugnis aus), woher ist dem Luftamt deine Vorgeschichte aus der Jugend bekannt?
Ob denen das bekannt ist, weiß ich nicht. Die warten nur auf Rückantworten anderer Behörden und ich solle denen per E-Mail, falls ich schon mal etwas mit dem Strafgesetz zu tun hatte, alles schicken und mitteilen, wie das damals ausgegangen ist.
Okay, also geht es um eine Selbstauskunft…
Gerade die würde ich nicht ohne Rechtsberatung im Alleingang verfassen.
Das waren keine Verurteilungen, sondern Einstellungen gegen Auflage.
Das steht nirgendwo drin. Alles gut.
Ich war auf jeden Fall vor Gericht und musste Sozialstunden ableisten, danach war die Sache vom Tisch. Im Führungszeugnis steht ja auch nichts.