Rettungsdienst anzeigen?

Das Ergebnis basiert auf 36 Abstimmungen

Nein würde ich nicht 69%
Anderes 19%
Ich würde anzeigen 11%
RedPanther  20.01.2022, 18:54

Na was denn jetzt? "Verzweifelt versucht, die Sanitäter weg zu bekommen" oder "nur etwas lauter gerufen"? Das ist ein großer Unterschied!

WerFragtnDitte 
Fragesteller
 20.01.2022, 18:55

Verzweifelt per Stimme weg zu bekommen... Kann man das so formulieren? Also mit bittenden Worten halt

12 Antworten

Von Experten CreeperNicol und Rollerfreake bestätigt
Anderes

Die ganze Konstellation... Die Freundin einer Tochter eines Bekannten. Da finde ich es nicht realistisch, anzunehmen dass du einen vollständigen, wahrheitsgemäßen Tatsachenbericht erhalten hast.

Es gibt immer auch eine andere Seite. Und dieser Seite sollte man erstmal die Gelegenheit geben, sich zu der ganzen Sache zu äußern.

Möglich, dass der Sanitäter die Aktion der Freundin als tätlichen Angriff bzw. aggressive Störhandlung aufgefasst hat. Diesbezüglich sollte bitte allen(!) klar sein, dass Krampfanfälle vonseiten der Notfallmedizin grundsätzlich als lebensbedrohliche Situation aufgefasst werden, die eine sofortige Handlung (medikamentöses Durchbrechen des Krampfzustandes) erfordert. Es ist in diesem Rahmen erstmal nicht relevant, ob eine unbekannte Person mit altersbedingt (Schule) wahrscheinlich nicht vorhandenem medizinischen Wissen eine abweichende Meinung hat. Ja, es sieht brutal aus, wenn zwei Leute einen Arm festhalten, damit der dritte unfallfrei eine Nadel in den Muskel bekommt.

Möglich, dass der Sanitäter aufgrund der als bedrohlich empfundenen Situation des Patienten im Stress war und etwas harscher reagiert hat als beabsichtigt.

Möglich, dass es der Praktikant an seinem ersten Tag war und er noch nicht wusste, wie er sich verhalten soll.

Möglich auch, dass die Freundin die Abwehrhandlung des Sanitäters in ihrer Situation sehr viel drastischer wahrgenommen hat, als sie tatsächlich war.

___

Was würde ich also machen?

Das Gespräch mit der Rettungsdienstleitung suchen. Sich mal gemeinsam mit den betreffenden Rettungsdienstlern hinsetzen und über die Situation reden. Jede Seite schildert mal ihre Sicht der Dinge und schaut, was man denn im eigenen subjektiven Empfinden anders wahrgenommen hat als der Gegenüber.

Im Idealfall kommt heraus, dass beide Seiten die Dinge unterschiedlich wahrgenommen haben, es deshalb dummerweise zu Missverständnissen gekommen ist, aber man die Sache nun klären konnte.

Wenn man dann feststellt, dass man einen impulsiven Idioten vor sich hat, der nicht genau erklären kann was er eigentlich warum getan hat, kann man immer noch an rechtliche Schritte denken.

WerFragtnDitte 
Fragesteller
 20.01.2022, 19:09

Sehr schön erklärt und ja, über den Wahrheitsgehalt der Geschichte bin ich mir auch nicht so sicher. Trotzdem wollt ich mal wissen, was ihr dazu sagt "Helden des Alltags" rechtlich zu belasten.

Du arbeitest im Rettungsdienst?! Mein Respekt und vielen Dank!!!!

0
LandwirtHessen  20.01.2022, 19:30
@WerFragtnDitte

Ja arbeitet er und er hat Recht. Ich arbeite da auch nebenbei. Ich habe auch eine Antwort geschrieben, aber diese ist besser er bringt es besser auf den Punkt.

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iwaniwanowitsch  20.01.2022, 19:18

Mahlzeit!

Über die Formulierung

dass Krampfanfälle vonseiten der Notfallmedizin grundsätzlich als lebensbedrohliche Situation aufgefasst werden,

würde ich gern mit dir sprechen.

Krampfanfälle, noch dazu bekannte, sind mir in meiner ganzen Karriere, sowohl von Seiten sämtlicher Ausbilder, nicht-ärztlicher, als auch ärztlicher Kollegen noch NIE als lebensbedrohlich genannt worden. Ganz im Gegenteil: darin erfahrene Pflegekräfte lassen die Patienten sogar ganz entspannt auskrampfen, solange es kein Status ist.

Dass diese Patienten eine antikonvulsive Therapie benötigen (falls es ein Status ist) logisch. Aber Lebensgefahr? Bei suffizienter respiratorischer Situation sehe ich da keine. Es gibt genug Patienten, die häufig fokal sowie generalisiert krampfen und keinerlei Hilfe des Rettungsdienstes in Anspruch nehmen.

Den "abgelaufenen Krampfanfall" fahren wir ohne NEF und den laufenden primär ja, aber bei bekanntem Leiden und bereits beendeten melden sich die Notärzte bei uns auch wieder frei.

Vielleicht hast du einen anderen Wissensstand (neure Publikationen), oder ich grade ein Brett in der Logik vorm Kopf, ich würde mich über eine Erläuterung freuen.

1
RedPanther  20.01.2022, 19:31
@iwaniwanowitsch

Neuere Publikationen kenne ich sicherlich nicht besser als du ;) Ich habe nur meine letzte Fortbildung zu dem Thema im Kopf. Kernaussage war "Atemwege nicht gesichert, Selbstverletzung nicht auszuschließen" und daraus wurde die lebensbedrohliche Situation erschlossen.

Dass das postiktal nicht mehr gegeben ist (außer z.B. nach aggressiver Benzo-Dosierung^^), ist klar. Ich meinte den noch laufenden Krampfanfall, welcher aufgrund der Dauer von Notruf, Ausrücken und Anfahrt dann eigentlich automatisch ein Status ist.

Weiterhin sind bekannte Krampfpatienten der Punkt, den ich als die wichtigste Ausnahme beim Wörtchen "grundsätzlich" ansehe. Das hätte ich dazuschreiben sollen, da hast du recht.

2
iwaniwanowitsch  20.01.2022, 19:36
@RedPanther
"Atemwege nicht gesichert, Selbstverletzung nicht auszuschließen"

Ah okay. Die Herleitung macht in diesem Kontext selbstverständlich Sinn! Das gilt dann ja auch nur, bis zum Eintreffen des RD.

Ich meinte den noch laufenden Krampfanfall, welcher aufgrund der Dauer von Notruf, Ausrücken und Anfahrt dann eigentlich automatisch ein Status ist.

Kommen wir soweit erst mal überein, aber wir sichern ja sofort die Vitalfunktionen, demnach ist das "in meinem Kopf" nach dieser Maßnahme keine Lebensgefahr, wie zB eine Reanimation oder sonstige Schockraumindikationen.

Danke für die Erläuterungen!

3
Nein würde ich nicht
Es geht um die Tochter einer bekannten.
in der Schule.
müssen sich 3 Sanitäter auf sie "geschmissen" haben

Ne Story voller Dramatisierung um drei Ecken von Schulkindern. Super!

Die Tochter weiß aber, dass ihre beste Freundin ruhe braucht, wenn sie so einen Anfall hat

Warum ruft sie dann den Rettungsdienst, wenn sie es so gut weiß?

(passiert öfters)

Warum ruft sie dann den Rettungsdienst? Bedrafsmedikamente geben und die postiktale Phase abwarten.

hat daraufhin verzweifelt versucht die Sanitäter von ihr weg zu bekommen

Straftatbestand: § 323c Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen, (2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.

Demnach würde ich gehörig leise sein.

Dann hat ein Sanitär sie gepackt und gegen die Wand gepresst,

Falls das wirklich den Tatsachen entspricht, extrem unprofessionelle Handlung des Kollegen und definitiv diskussionswürdig. Allerdings folgt jede Reaktion auf eine Aktion.

sondern nur etwas lauter gerufen hat, dass die Sanitäter, sie auskrampfen lassen sollen.

Kann ich mir (auf Grund langjähriger Berufserfahrung) lebhaft vorstellen: hysterisches Gekreische in einer absoluten Standardsituation.

Jedenfalls möchte sie den Sanitäter jetzt anzeigen, weil er sie doch aggressiv gepackt und an die Wand gepresst hat.

Da steht jedem Menschen in Deutschland zu, wenn er den Verdacht auf eine Straftat hat. Aber: entweder ist die Straftat geschehen und man bringt sie zur Anzeige oder sie ist nicht geschehen. Erst Meinungen im Forum sammeln passt dazu nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
WerFragtnDitte 
Fragesteller
 20.01.2022, 19:11

Ich denke, die Schule hat die 112 gewählt ist wahrscheinlich Pflicht.

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iwaniwanowitsch  20.01.2022, 19:23
@WerFragtnDitte

"Pflicht" ist das nur, wenn der Patient sich nicht äußern kann. Da das in diesem Falle ja der Fall gewesen sein wird, soweit korrekt. Aber: bei bekanntem Krampfleiden sollte und muss den verantwortlichen Lehrkräften ein Plan für solche Fälle bekannt sein, dann stellt das Krampfereignis ja keinen Notfall mehr, sondern eine chronische Erkrankung dar. Mit der muss man definitiv anders umgehen, als den Rettungsdienst zu rufen. Zudem waren in diesem Falle ja auch Lehrkräfte vor Ort, ich würde dazu raten, deren Aussagen zu dem Vorfall einzuholen.

2
14905403  21.01.2022, 10:20
Straftatbestand: § 323c Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen, (2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.

Ich plädiere auf Unzurechnungsfähig, die Frau war am krampfen.

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iwaniwanowitsch  21.01.2022, 11:56
@14905403

Was? Es geht um die Person, die die Einsatzkräfte von der Patientin weg ziehen wollte... Die krampfte nicht.

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14905403  21.01.2022, 13:36
@iwaniwanowitsch

Achso, dann hab ichs falsch verstanden. Ich dachte die Patientin hat selber versucht die Sanis wegzuziehn.

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Nein würde ich nicht

Wenn die Retter immer das machen würden was Familienmitglieder oder Umstehende ihren so sagen müssten die Bestatter wohl Überstunden machen.

Die Leute die den Job machen haben eine 3-jährige Ausbildung, die wissen was sie tun und auch welche Infos sie von Umstehenden beachten müssen uns welche nicht.

Der Retter hat das geringste Mittel gewählt um sicher zu stellen das seine Kollegen dort vernünftig arbeiten können. Es ist zum Beispiel nicht wirklich hilfreich wenn man mit einem Stethoskop arbeitet und dort Jemand rum schreit.

Weiter ist es so das wenn bisher die Ruhe geholfen hat, muss das diesmal nicht unbedingt sein. Genau das müssen die Retter aber ausschließen.

Einfach mal die Profis ihren Job machen lassen und nicht so tun als wüsste man Alles besser.

Der Tochter empfehle ich mal eine erweiterte Erste-Hilfe-Ausbildung zu machen. Also etwas mehr als die paar Stunden "Lebensrettende Sofortmaßnahmen". Da bekommst sie vermutlich einen etwas anderen Einblick in den Job.

Ach ja, mal in den § 323c StGB Abs. 2 rein schauen.

RedPanther  21.01.2022, 06:19

Moin, es gibt nicht mehr den Unterschied zwischen LSM-Kursen mit 8 UE und EH-Kursen mit 16 UE ;) Gibt nur noch den EH-Kurs mit 9 UE.

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Nein würde ich nicht

Hallo, ich bin neben meinem eigentlichen Beruf (Landwirt) noch nebenbei Notfallsanitäter. Nee macht das nicht. Diese Sanitäter haben absolut richtig gehandelt. Egal was diese Person mag oder nicht. Es muss schnell gehen. Wir müssen ja kommen und wenn wir da sind selbstverständlich helfen. Wir Sanitäter müssen sie dazu führen das sie schneller auskrampft, sonst wird es nur noch schlimmer.

Ich kann die Situation nicht beurteilen, aber eventuell mussten wichtige Maßnahmen durchgeführt werden, wenn sie diese nicht zu lässt muss man diese Person manchmal dazu bringen. Vor allem wenn sie noch minderjährig ist.

Ob das packen heftig war lässt sich schwer einschätzen. Es muss manchmal schnell gehen und da packt man manchmal einfach kräftiger. Aggressiv ist das ganz und gar nicht!

Anderes

Mal ganz ehrlich.......alles etwas unglaubwürdig.

Duwarst nicht dabei, von uns hier war auch niemand dabei. Du weißt es auch nur von der Tochter deiner Bekannten.....also um ein paar Ecken.

Und wenn die Sanitäter/Rettungkräfte in der Ausfürung ihrer Arbeit gestört werden, können sie schon mal etwas grob werden.

müssen sich 3 Sanitäter auf sie "geschmissen" haben... Die Tochter weiß aber, dass ihre beste Freundin ruhe braucht, wenn sie so einen Anfall hat

Ah ja.....und die Tochter/Freunin spricht also den Rettungskräften ihre Kompetenz ab? Sehr merkwürdig alles.

Selbst, wenn sie sie anzeigen würde.....könnte sie die Arbeit der Rettungskräfte lückenlos beweissen? Denn das würde sie dafü brauchen.

Eine Anzeige soll sie unterlassen.......wenn ihr was aufgestoßen ist, lieber das Gespräch mit dem entsprechenden Mitarbeiter und/oder seinem Vogesetzten suchen.