Gibt es eine Widerrufsfrist bei RegusMitgliedschaft?
Hallo Community! :)
Wir haben vor 5 Tagen mit einem www.regus.de Mitarbeiter telefoniert und haben uns für eine Büromitgliedschaft interessiert.
Während des Telefonats hat uns die Dame sofort eine 6-monatige-Offerte geschickt und wir haben dies ausgefüllt und bezahlt. Während der gesamten Prozedur waren wir noch am Telefon. Nun wollten wir von diesem Service Gebrauch machen, jedoch teilten uns die Mitarbeitern dort mit, dass wir die Büros nur von Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 benutzen dürfen. Genau das war jedoch nicht das Ziel von uns, sondern wir sind eher an den Abendstunden und Wochenenden interessiert. Dieses Thema wurde am Telefon absolut nicht besprochen. Ich fragte lediglich kann ich da immer rein, dazu bekam ich die Antwort: Ja, aber immer davor reservieren.
Nun ist unsere Frage, haben wir für diesen Vertrag ein Widerrufsrecht? Ich hoffe ihr könnt uns mit eurer Erfahrung/Meinung helfen. Herzlichen Dank
Nachtrag 20.01.2022: Das Angebot haben wir per Telefon erhalten und haben dies anschließend per E-Mail bekommen. Bei der E-Mail war ein Link. Durch den Link öffnete sich die Webseite von Regus und da konnte man seinen eigene Angaben inkl. Zahlungsdaten ausfüllen. Schlussendlich musste man dann digital den Kauf bestätigen, in dem man einfach nur den Vor- und Nachname per Tastatur eingetippt hat. Danach wurde schon das Geld von der Kreditkarte abgezogen. Bei den allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonst wo, ist keine Widerrufsbelehrung, bzw. eine Widerrufsmöglichkeit erklärt.
3 Antworten
Hallo MarkusE88,
bitte beachte, dass ich Juristischer Laie bin und nur entsprechende Paragraphen zitiere. Gerichtsentscheidungen berücksichtige ich hier nicht.
Meiner Meinung nach kannst du dich hier auf den §312g des BGB berufen. Das hieße du hast ein Wiederrufsrecht, weil du einen Fernabsatzvertrag geschlossen hast.
Außerdem kannst du noch die im Vertrag festgelegten Klauseln studieren was dort zum Thema Wiederruf steht.
Ben
Ich habe erhebliche Zweifel, daß das ein Verbrauchervertrag ist, falls nein, dann wäre § 312g BGB nach § 312 Abs. 1 BGB garnicht anwendbar.
Ihr habt sofort unterschrieben und bezahlt? Am Telefon? Wie soll man sich das vorstellen? Woher kam der Vertrag? Per Mail? Und dann habt ihr den sofort ausgedruckt, unterschrieben und online bezahlt? Keine Frist zum Lesen des Vertrages und mal drüber nachdenken? Gleich eingescannt und zurück geschickt? Irgendwie kann ich mir den Ablauf gerade nicht vorstellen.
Eher nein. Aber Ihr könntet versuchen zeitnah den Vertrag wegen Irrtums anzufechten.