Widerrufsbelehrung bei einem Vertrag über ein Fernabsatzgeschäft?

3 Antworten

Hast du den Vertrag mit 11880 denn im Rahmen deiner Tätigkeit als Vermieter getätigt? Dann ist diese Einschränkung ziemlicher sicher rechtens, denn die private Vermietung einer Ferienwohnung ist eine unternehmerische Tätigkeit.

Das dürfte rechtens sein wenn man sich die Definition des Begriffes Unternehmer einmal ansieht

Die betriebswirtschaftliche Sicht zeichnet den Unternehmer ein wenig martialischer. Der Unternehmer wird hier aus dem Blickwinkel dessen beschrieben, der die unternehmerischen Funktionen erkennt. So ist der Unternehmer ein Mensch, der nach einem eigenen Wirtschaftsplan in selbstständiger und eigenverantwortlicher Weise auf seine eigene Gefahr hin ein Unternehmen leitet und im besten Fall zum Erfolg führt. Ihm werden also Planungsfähigkeiten, eine gewisse WagnisLeitungs-Weisungsbefugnis als auch Selbständigkeit sowie Organisationsfähigkeit zugesprochen.

 Der Begriff des Einzelunternehmers

Der Einzelunternehmer wird den Verlust des Unternehmens, das unternehmerische Risiko, alleine tragen, denn seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit ist selbstständig. Ob er Firmenvermögen zu Privatvermögen umwandelt, das bleibt alleine ihm überlassen. Er stellt die finanziellen Mittel selbst zur Verfügung und ist alleinverantwortlich für die Entscheidungen, die er trifft. Er wird mit seinem gesamten Vermögen, will meinen Betriebs- und Privatvermögen, für eventuelle Verbindlichkeiten seines Unternehmens einstehen müssen.

Quelle:Juraforum

" Es war keine Widerrufsbelehrung im Vertrag"

Nicht bei jedem Vertrag im Fernabsatz hat automatisch ein Widerrufsrecht. Sehr viele Unternehmen dieser Art bieten es an MÜSSEN es aber nicht (die 14 tage Widerrufsfrist wurde eingeführt wenn man zB Artikel bestellt die man sonst vor Ort im Laden überprüfen hätte können wie Kleidung....bei Verträgen für Dienstleistungen ist es aber "gleich" ob vor Ort oder über Fernabsatz beauftragt. Es kann sein das für diese Art ein Widerrufsrecht Pflicht ist, aber dazu habe ich im Text zu wenig Informationen.

Den Punkt 2 verstehe ich im Gesamtzusammenhang nicht mehr.

Wandamarha 
Fragesteller
 21.08.2018, 20:17

Sie haben mir geschrieben: Ein Widerrufsrecht besteht nicht, sondern nur bei einem normalen Verbraucher und der bin ich nicht, sondern durch die Vermietung bin ich ein "Unternehmer" § 14 BGB.

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Wandamarha 
Fragesteller
 21.08.2018, 20:56

Hallöchen, weiß jemand, ob durch eine private Vermietung gleich als "Unternehmer" gilt und daher kein Widerrufsrecht mehr besitzt?

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