Kann man für Raub in den Knast kommen?

NonNam  17.01.2022, 15:23

Wie alt bist Du?

Mo11tz 
Fragesteller
 17.01.2022, 15:40

18 wieso

9 Antworten

Natürlich

§ 249

Raub

(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

§ 250

Schwerer Raub

(1) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn

1. der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub

a) eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,

b) sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden,

c) eine andere Person durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder

2. der Täter den Raub als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds begeht.

(2) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub

1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet,

2. in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 eine Waffe bei sich führt oder

3. eine andere Person

a) bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder

b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

(3) In minder schweren Fällen der Absätze 1 und 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

§ 251

Raub mit Todesfolge

Verursacht der Täter durch den Raub (§§ 249 und 250) wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren

§ 252

Räuberischer Diebstahl

Wer, bei einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen, gegen eine Person Gewalt verübt oder Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben anwendet, um sich im Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten, ist gleich einem Räuber zu bestrafen.

https://dejure.org/gesetze/StGB/249.html

mit einer Knarre

Da mit ist es kein Raub mehr sondern ein schwerer Raub und damit ist die Mindesstrafe bei 3 Jahren Freiheitsentzug.

Wird die Waffe benutzt, sind wir bei 5 Jahren Mindeststrafe.

Bei einer Freiheitsstrafe über 2 Jahren kann es auch keine Bewährung geben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
NonNam  17.01.2022, 15:25

Ich halte das ja eher für räuberische Erpressung. Ändert am Strafrahmen aber auch nichts. Und wenn er schon erwachsen sein sollte, ist der Knast so gut wie sicher.

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NonNam  17.01.2022, 15:47
@Mo11tz

Nicht wirklich. Habe eine Bekannte, die als Sparkassenangestellte gearbeit hat. Die Sparkasse wurde überfallen. Sie hatte die Knarre vor dem Gesicht. Die Burschen wurden zwar sofort von der Polizei gestellt, aber sie hat daraufhin nie wieder ihre Wohnung verlassen. Da nutzten auch alle Psychologen nichts mehr. Ihr (soziales) Leben war damit beendet. Sie hat sich nie wieder davon erholt.

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Mo11tz 
Fragesteller
 17.01.2022, 15:47
@NonNam

Und wie überstehen das Soldaten?

0
NonNam  17.01.2022, 15:48
@Mo11tz

Gar nicht. Selbstmordraten sind exorbitant. Und die PTPS sollten bekannt sein.

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Auf jeden Fall. Da ist nichts mehr mit Geldstrafe oder Sozialstunden.

§ 250 Schwerer Raub

(1) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn

1.der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub

a)eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,

b)sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden,

c)eine andere Person durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder

2.der Täter den Raub als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds begeht.

(2) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub

1.bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet,

2.in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 eine Waffe bei sich führt oder

3.eine andere Person

a)bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder

b)durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

(3) In minder schweren Fällen der Absätze 1 und 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

Das wäre dann schwerer Raub und Bewährung fast immer ausgeschlossen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.
§ 250 Schwerer Raub

(1) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn

1. der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub

a) eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,

b) sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden,

c) eine andere Person durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder

2. der Täter den Raub als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds begeht. (2) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub

1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet,

2. in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 eine Waffe bei sich führt oder

3. eine andere Person

a) bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder

b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt. (3) In minder schweren Fällen der Absätze 1 und 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.