Sollte man für das Schwarzfahren in den Knast gehen können?

Das Ergebnis basiert auf 21 Abstimmungen

Ja. 52%
Nein! 48%

12 Antworten

Nein!

Nein. Schwarzfahren in Bus und Bahn setze ich gleich mit Parken im Halteverbot. Deswegen sollte man nicht in den Knast gehen können. Eine Geldbuße reicht. (Heutzutage kommt man auch nur in Extremfällen deswegen in den Knast, z. B. bei der x-ten Wiederholung oder irgendwann bei Nicht-Zahlung der Geldstrafen.)

Wer die Zeitkarte eines anderen vorzeigt, eine Fahrkarte verfälscht oder manipuliert, gegenüber einem Kontrolleur handgreiflich wird usw., der kann natürlich auch aufgrund anderer Paragraphen im Strafgesetzbuch zu Gefängnisstrafen verurteilt werden. Dazu braucht man nicht den Straftatbestand der Beförderungserschleichung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Ja.

Das nennt sich Erschleichung von Leistungen, § 265a StGB, und ist zur Zeit noch eine Straftat:

Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__265a.html

Nein!

Die Schadenshöhe ist oft gering, nicht viel höher als beim Parken ohne Fahrschein. Für letzteres kommt man auch nicht in den Knast, weil es eine Ordnungswidrigkeit ist. Ein Häftling kostet den Staat pro Tag ca. 100-200 €, je nach Bundesland. Zur Schadenshöhe ist das ein krasses Missverhältnis. Ferner wirkt der zugehörige Straftatbestand nicht abschreckend, weil die Entdeckungswahrscheinlichkeit bei einer Kontrolldichte von ca. 2 % aller Fahrgäste im ÖPNV verschwindend gering ist. Einzig häufigere Kontrollen wären hilfreich, und dann reichen die 60 € fürs erhöhte Beförderungsentgelt völlig aus. Dann lohnt sich Schwarz fahren einfach nicht mehr.

Fürs Schwarzfahren wird überwiegend eine Geldstrafe verhängt. Es kommen daher regelmäßig nur Leute ins Gefängnis, die diese Geldstrafe aus verschiedensten Gründen nicht entrichten können. Daher trifft es bei diesen Delikt vor allem die Armen der Gesellschaft.

Nein!

Nein. Schwarzfahrer sind i.d.R. Menschen, die sich ein Ticket nicht leisten können und die zwar wissen, dass sie das nicht sollen, die aber Probleme haben, wegen denen sie sich die Bezahlung nicht leisten können. Sie tun dies nicht aus Boshaftigkeit, sondern mangels einer Alternative. Daher sollte besser der ÖPNV kostenlos sein, dann hat sich dieses Problem nämlich erledigt.

Ja.

So wie ich das einschätze:

  • Die meisten Schwarzfahrer hätten auch das Rad nehmen können oder machen oft eh nur Spaßfahrten. Geht also nicht darum, dass mit dem Rad kein Supermarkt bzw. der passende Arzt bzw. die Arbeitsagentur/Bildungseinrichtung nicht in sinnvoller Zeit erreichbar ist.
  • Wer das (wenn man öfters fährt) recht günstige D-Ticket nicht bekommt, ist oft selber schuld, dass er sich die Bonität kaputtgemacht hat (z. B. Dinge auf Kredit gekauft, die er sich eigentlich nicht leisten kann und oft nicht (in diesem preisl. Maße) braucht).
  • Viele Schwarzfahrer verhalten sich auch total assi, so mit Schuhe auf den Polstern etc. Solche Leute will man eh nicht im Fahrzeug haben, weil sie tendenziell andere Fahrgäste vertreiben, also die z. B. auf Auto umsteigen, weil sie liebend gern mit dem Rad fahren würden, es aber zu weit ist.

Sprich bei der Oma mit kleiner Rente die auf dem Dorf im Bus zum nächsten Supermarkt/Arzt schwarz fährt, weil mit dem Rad für sie nicht gut erreichbar, hätte ich am ehesten noch Mitleid.

notting

Woher ich das weiß:Hobby