Gilt man als Schwarzfahrer wenn ich zwar eine Fahrkarte besitze aber nicht dabeihabe?

9 Antworten

Dann wirst du trotzdem 60.- € los sein. Hast du eine persönliche Zeitkarte (z. B. zum Schülerausweis mit Passbild), kannst du diese anschließend bei den Verkehrsbetrieben vorlegen, zusammen mit dem Bescheid über die Strafgebühr. Dann bekommst du normalerweise den größten Teil der Strafgebühr zurück, d.h. du zahlst nur 7.- €.

Meinem Ex ist es passiert, dass beim Kauf seines Sozialtickets die Nummer des Berlin-Passes nicht mit aufgedruckt wurde, wie sonst immer. Da war er auch bei einer Kontrolle 60.- € los. Ohne diese Nummer ist das Sozialticket ungültig, und man muss sie per Hand eintragen, wenn sie nicht mit aufgedruckt wurde. Manchmal habe ich den Eindruck, sie wird absichtlich weggelassen, damit die Leute vergessen, sie einzutragen und man sie anschließend abkassieren kann.

Und nein, Leute, die ihre Zeitkarte vergessen haben, nennt man nicht "Schwarzfahrer", sondern "Graufahrer". Das nützt dir aber gar nichts, wenn du keine persönliche Zeitkarte hast.

Hast du eine Personalisierte Fahrkarte. Also ein Abo, eine Jahreskarte. Eine der Verkehrsbetrieb kennt. Dann kannst du sie nachreichen bezahlt eine Bearbeitungsgebühr von 7 Euro.

Und immer ruhig sagen was los ist. Das hilft immens für etwas Kulanz

Hatte ich auch mal.

Es muss aber eine personalisierte Fahrkarte (Zeitkarte Woche/Monat/Jahr) sein, sonst geht es nicht.

Ja es ist schwarz gefahren! Es sieht den es ist eine Monatskarte welche nicht übertragbar ist. Diese kann man in der Zentrale später zeigen und eine Bearbeitungsgebühr bezahlen.

Immer dabei haben. Wenn du eine hast dann am besten nachträglich zeigen. Sonst ist ein Bußgeld von 60€ fällig.