Ist das Provozieren einer Straftat strafbar?
Hallo zusammen,
angenommen Person A provoziert Person B zu einer Straftat, indem auf Person B durch sein Auftreten und Verhalten bedrohlich wirkt.
Person B greift vor Angst zum nächst möglichen Objekt (Besenstiel) und schlägt diesen Person A mit voller Wucht auf den Kopf.
Muss Person A nun mit einem Ermittlungsverfahren gegen ihn rechnen?
2 Antworten
Kommt drauf an, welches Verhalten er konkret an den Tag gelegt hat. Bedrohung ist in der Tat eine Straftat. Dass er jemand anderen dazu "gebracht" hat ihm eins auf den Deckel zu geben, ist hingegen keine Straftat...
Tut er das in der Absicht die Person zu etwas zu bringen oder von etwas abzubringen (was zu beweisen wäre)? Dann könnten wir im Bereich der Nötigung sein. Aber selbst dafür wirds kaum ausreichen. Das dürfte keine Straftat sein. Daher ist das, was B macht auch keine Notwehr.
Selbstverteidigung muss in gerechtertigtem Ausmaß sein. In dem Fall, war sie wohl etwas übertrieben. Daher muss A mit einer Anzeige wegen Körperverletzung rechnen.
Er kann B aber auch wegen Drohung anzeigen.
Person A baut sich in bedrohlicher Art und Weise vor Person B auf, fuchtelt hektisch mit den Händen vor Person B und kommt Person B sehr oft zu nahe.