Kann man dafür belangt werden?
Situation:
Es kommt aufgrund unangepasster Fahrweise fast zu einem Unfall. Aber eben nur fast. Ein Schutzengel war am Werk.
Nun entfernt sich der Fahrer unter Adrenalin vom Ort des Geschehens und denkt sich nichts weiter dabei, weil er an seinem Fahrzeug nicht mal einen Kratzer feststellen kann.
Trotzdem wird ihm vorgeworfen, Fahrerflucht begangen zu haben. Ist das überhaupt möglich, wenn das Fahrzeug unbeschädigt ist?
7 Antworten
Bei einem Unfall, auch wenn du geheim gehalten hast, was eigentlich passiert ist, gibt in der Regel 2 Beteiligte. Nur, weil dem einen kein Schaden entstanden ist, heißt das nicht, dass der zweite Beteiligte keinen davon getragen hat.
Wohin die Denkweise 'ich, ich, ich, die Anderen sind mir egal' führt, siehst du ja.
Wenn kein Unfall geschehen ist, dann kommt Unfallflucht auch nicht in Frage.
Aber es liegt mit Sicherheit ein Verstoß gegen § 1 StVO vor. Denn es wurde jemand gefährdet.
es reicht, wenn der andere Fahrer einen Unfall durch deine unangepasste Geschwindigkeit verursacht.
dein Fahrzeug muss keine Schäden abbekommen haben.
Ja, wenn es durch deine unangepasste Fahrweise hinter dir zu einem Unfall kommt, bist du der Verursacher, eine Unfallflucht ist aber schwer nachzuweisen !
Fahrerflucht begeht man nur, wenn es einen Unfall gab, fast zählt da nicht - wenn es kein Unfall war, kann man keine Fahrerflucht begehen