Kann man dafür belangt werden?

7 Antworten

Bei einem Unfall, auch wenn du geheim gehalten hast, was eigentlich passiert ist, gibt in der Regel 2 Beteiligte. Nur, weil dem einen kein Schaden entstanden ist, heißt das nicht, dass der zweite Beteiligte keinen davon getragen hat.

Wohin die Denkweise 'ich, ich, ich, die Anderen sind mir egal' führt, siehst du ja.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn kein Unfall geschehen ist, dann kommt Unfallflucht auch nicht in Frage.

Aber es liegt mit Sicherheit ein Verstoß gegen § 1 StVO vor. Denn es wurde jemand gefährdet.

es reicht, wenn der andere Fahrer einen Unfall durch deine unangepasste Geschwindigkeit verursacht.

dein Fahrzeug muss keine Schäden abbekommen haben.

Ja, wenn es durch deine unangepasste Fahrweise hinter dir zu einem Unfall kommt, bist du der Verursacher, eine Unfallflucht ist aber schwer nachzuweisen !

Fahrerflucht begeht man nur, wenn es einen Unfall gab, fast zählt da nicht - wenn es kein Unfall war, kann man keine Fahrerflucht begehen