Ist das hochklappen der Scheibenwischer eine verbotene Handlung?
Immer wieder klappt ein Anwohner bei ausgewählten Fahrzeugen die Scheibenwischer hoch. Das gschieht mit den Fahrzeugen, die verbotswridig abgestellt worden und Mängel, wie ohne Tüv, falsche Umweltplakette etc haben.
Vermutlich informiert dieser Anwohner auch regelmäßig da Ortnungsamt.
An einem meiner Fahrzeugen wurde der hintere Schweibenwischer abgebrochen.
4 Antworten
Die Handlung stellt keine Beschädigung da und ist somit nicht strafbar.
Allerdings handelt es sich um einen Eingriff in das Besitzrecht und man könnte eine Unterlassung erwirken.
Meines Wissens nach ist das Anfassen eines fremden Fahrzeugs keine strafbare Handlung und nur dann Justiziabel wenn dabei ein Schaden entsteht. Im weiteren sehe ich das so wie *AnglerHut* bereits schon geschrieben hat.
Guten Tag Leute.
Ich habe mehr oder weniger das gleiche Problem. Seit Tagen stellt irgendein Schwachkopf meine Scheibenwischer hoch. Der eine wirkte sehr schief, aber ist offenbar in Ordnung. Nun kamen mir einige Gedanken: ...
Zum einen habe ich letzte Nacht meine Dashcam so eingestellt, dass sie aufzeichnet, wenn jemand am vorderen Teil meines PKW etwas berührt und das Auto sich bewegt. Sprich: Ich weiß nun wer es ist.
Zum anderen: Sollte es nun stark regnen und bei dem Versuch der Benutzung der Scheibenwischer ein Unfall passieren; wie würde die Sache dann aussehen? Meiner Meinung nach, hat dann die Person Schuld (Manipulation der Funktionsfähigkeit und massiver Eingriff in den Straßenverkehr), die Nacht für Nacht die Scheibenwischer begrabscht.
Was denkt ihr darüber?
Das ist eine straffreie Handlung, bist du es untersagst. Wenn du das nicht willst, mußt du auf Privatgrund parken.