Miete – die neusten Beiträge

Kann der Ex-Freund verlangen, dass sie weiter bezahlt?

Hallo!

Meine Freundin hat ein Problem: sie ist aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und der gemeinsame Vertrag ist auch schon gekündigt. Die Miete zahlt sie natürlich noch weiter bis zum Mietende (inklusive der Nebenkosten). Allerdings möchte ihr Ex-Freund jetzt, dass sie auch noch Strom, Internet und Telefon bezahlt, obwohl sie ja jetzt seit ein paar Monaten nicht mehr in der Wohnung lebt (Seit ca. September). Kann er das wirklich verlangen? Er steht alleine im Vertrag für Strom und Telefon & Internet. Wie sieht es aus, wenn er einen Anwalt einschaltet?

Meiner Meinung nach hätte er keinen Anspruch darauf, weil sie die Wohnung nicht mehr nutzt, nicht im Vertrag steht und es auch keinen weiteren Vertrag dafür gibt. Aber zwischen Recht haben und Recht bekommen liegt ja bekanntlich ein Unterschied.

Mittlerweile belästigt er sie auch regelrecht mit Geld, was er von ihr haben will für verschiedene Sachen (ich denke er will Druck auf sie ausüben, da sie momentan auch in Kurzarbeit ist) und schreibt auch immer wieder Sachen wie "Ich mach dich fertig", "ohne mich bist du nichts/kannst du nichts" und beleidigt sie. Deswegen war sie auch schon bei der Polizei, aber außer einer Anzeige für Beleidigung können die wohl nichts machen. Wenn da jemand noch eine Idee hat, wären wir natürlich auch sehr dankbar.

Vielen lieben Dank, schon Mal im Voraus.

Miete, Strom, Beziehung, Trennung, Ex-Freund

Mietminderung nach Wasserschaden? Freigelegter Fußboden + Trocknung?

Hallo zusammen, ich hatte vor einigen Monaten einen Wasserschaden bei mir in der Wohnung, der laut Versicherung auf alte und verstopfte Leitungen zurückzuführen war. Das Wasser stand von Bad über Flur bis in die Küche Knöchelhoch.

Danach wurde recht schnell gehandelt, Leitungen im Keller wurden erneuert und eine Gebäudefirma hat mir Trocknungsgeräte in die Wohnung gestellt. In Küche, Bad sowie Flur waren also mehrere Geräte aufgestellt, welche 3(!) Wochen lang 24/7(!), also auch bei Nacht, bei ca 80 Dezibel liefen. Kopfschmerzen, gar Migräne sowie Schlaflosigkeit waren die Folgen.

Zudem wurde für die Trocknung der komplette Boden im Flur freigelegt, das heißt, seit über einem Monat habe ich keinen Fußboden im Flur, sondern reinen Betonboden, der die Wohnung verstaubt und verschmutzt. Ich muss tatsächlich durchgehend Schuhe tragen, da ich mir sonst alle meine Socken und Hausschuhe versauen würde.

Vor drei Wochen wurden die Geräte nun entfernt, seitdem tut sich nichts. Es sollte eine andere Firma kommen, um mir den Fußboden zu erneuern, doch es gibt weder einen Termin, noch irgendeine Absprache. Auf Anfrage wird man vertröstet, es gibt noch keinen Termin, man sei dran.

Direkt nach dem Wasserschaden wollte ich die Mietminderung nicht einreichen, da umgehend gehandelt wurde. Die drei Wochen Trocknung aber möchte ich so nicht hinnehmen, da das Wohnen seitdem absolut keinen Spaß mehr macht. Der bis heute freigelegte Fußboden on top. Ich habe versucht, mich schlau zu machen und des öfteren von 100 % Mietminderung gelesen, bis das Problem vollends aus der Welt geschafft wurde. Der Paragraph 536 spricht von "einer angemessen herabgesetzten Miete. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht."

Eine Mängelanzeige mit sämtlichen Details und Fotos kriege ich hin, aber die Höhe der Minderung bis zur Aufhebung der Tauglichkeit bleibt mir noch ein Fragezeichen.

Wohnung, Miete, Geld, Recht

Wohnungsübergabeprotokoll unrechtmäßig?

Guten Tag,

mein Problem ist folgendes:

ich war letzens zur Schlüsselübergabe für meine erste eigene Wohnung die frisch renoviert wurden ist. Der Hausmeister war Vorort und hat mir sofort die Schlüssel gegeben. Dann sollte ich auf einem Gerät meine Unterschrift elektronisch 2x abgeben. Die erste Unterschrift, habe ich Ihn gefragt, war für die Wohnungsgeberbescheinigung und die zweite soll dafür gewesen sein das ich die Schlüssel bekommen habe. (Man konnte auf dem Gerät nichts sehen, das war nur ein Feld zum Unterschrift geben). Direkt danach ist er auch gegangen, die ganze Wohnungsübergabe hat vlt 10 min gedauert.

Etwas überrumpelt bin ich noch in der neuen Wohnung geblieben und habe mich noch umgeguckt und mir sind einige Sachen aufgefallen die ich finde noch gemacht werden müssen. Beispielsweise geht die Wohnungstür nicht mit Riegel zu, sondern man kann sie nur zuziehen oder der Balkonrollo geht nicht bis zum Boden und ein anderes Rollo hakt.

Nach kurzer Recherche bin ich darauf gestoßen, dass ich ein Wohnungsübergabeprotokoll hätte anlegen müssen und heute gucke ich in den Briefkasten und stelle fest das ich eine Kopie des Wohnungsübergabeprotokolls per Post bekommen habe, welches ich anscheinend unterschrieben habe als ich das Dokument "für die Schlüssel" unterschrieben habe.

Ich habe natürlich den Hausmeister angerufen und ihm die Probleme geschildert und gefragt ob wir die Sachen nachträglich ins Protokoll schreiben können. Er meinte das er es nicht machen möchte, aber er ist bereit die Probleme die ich habe beseitigen zu lassen.

Nun habe ich das aber natürlich nicht Schriftlich alles und deshalb meine Frage ob so ein Wohnungsübergabeprotokoll überhaupt rechtmäßig ist und ob ich irgendwas machen kann, falls er die Probleme doch nicht beseitigen möchte?

(Ich weiß unwissenheit/"dummheit"/unerfahrenheit schützt nicht aber vlt kann man ja trotzdem was machen, dazugelernt habe ich Aufjedenfall)

Wohnung, Miete, Recht

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