Ich schäme mich vor Vermieter?

Hey

Ich bin gerade frisch in meine neue Wohnung gezogen. Bzw. bin gestern da eingezogen und wohne dort jetzt alleine.

Mein Vermieter wohnt unter und auch neben mir (weil meine Wohnung noch eine Galerie hat, und seine auch).

Meine Eltern haben mir gestern geholfen beim Möbel aufbauen. Jedoch hab ich dann am Abend noch mit meiner Mutter gestritten und frage mich jetzt ob man das gehört hat... Weil mir das ziemlich unangenehm wäre.

Heute bin ich dann raus, spatzieren.

Als ich dann wieder zurück kam, standen draussen die Frau von meinem Vermieter und ihre Schwiegereltern, die auch noch in dem Haus wohnen (im untersten Stock).

Dann hab ich ihnen Hallo gesagt und gelächelt.

Sie haben mich auch freundlich begrüsst. Die Situation war aber eher unangenehm und komisch für mich.

Habe den Schwiegereltern zwar Hallo gesagt, aber mich nicht richtig vorgestellt. (was ich eigentlich hätte tun sollen) Die Frau vom Vermieter hat mir gesagt, dass sie Geburtstag hätte und darum würden sie alle hier draussen stehen.

Ich dann: "Ach, indemfall wünsche ich alles gute!"

Bin dann irgendwie noch so dumm stehen geblieben und hab sie angestarrt weil ich dachte dass noch was kommt.

Sie meinte dann ob es mir gefällt oder sowas & ich hab dann geantwortet, dass diese Nacht noch meine Schwester bei mir geschlafen hätte (unnötige Info) & dass ich mich ansonsten sehr wohl fühle.

Sie meinte dann: "es zieht ein da oben" (was ich nicht ganz verstanden habe)

Die Schwiegereltern standen einfach daneben. Hab dann gesagt, dass ich ihnen noch ein schönes Fest wünsche und sie hat mir dann noch einen schönen Sonntag gewünscht. Hab mich bedankt, ihnen auch einen schönen Sonntag gewünscht und bin gegangen...

Irgendwie war die Situation aber so unangenehm, verkrampft und peinlich....

Vorallem hab ich Angst, dass sie gehört haben wie wir gestritten haben bzw. dass ich sauer war. Will kein schlechtes Verhältniss zu meinem Vermieter haben und schäme mich irgendwie ihnen unter die Augen zu treten bzw. raus zu gehen. Mir ist es unangenehm mit ihnen zu reden.

Reagiere ich über?

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Wie wahrscheinlich ist es, dass man trotz hoher Schulden bei der KFW und beim Bafög eine Wohnung zur Miete bekommt und weitere Finanzierungen vornehmen kann?

Hallo liebe Community!

Ich bin sehr bald mit meinem Masterstudium fertig und möchte anschließend (vermutlich nächstes Jahr) heiraten. Allerdings verfüge ich bei den oben genannten beiden Geldgeberinstituten über 10.000€ Schulden. Bei Bafög muss man ja glücklicherweise nur die Hälfte zurückzahlen. Trotzdem sind die Schulden zusammen gerechnet eine sehr große Summe.

Angenommen ich bekomme nach Erlangung meines Master-Abschlusses bis nächstes Jahr eine Anstellung im Öffentlichen Dienst und kann nach drei monatiger Arbeit entsprechend Gehaltsnachweise vorweisen, z.b. (hoffentlich) 2.000€ netto. Und meine Frau, die bis dahin ihre Ausbildung begonnen hat verdient bspw. 800€-900€ netto.

Inwiefern können nun der Vermieter, die Möbelhausunternehmen und die Küchenmöbelunternehmen Auskunft über meine Bonität fordern? Haben diese Einsicht über meine Schulden bei der KFW und beim Bafög bzw. erhalten sie "Warnungen" darüber, dass ich ein "schlechtes Ranking" hätte?

Ich habe bereits zwei Personen gefragt die unterschiedlicher Meinung sind.
Die optimistische Person meinte, dass die oben genannten drei Protagonisten nur Einsicht in meine Schulden haben können bzw. dass ich nur dann schlechte Chancen haben würde, falls ich mindestens einmal oder mehrmals diese oder prinzipiell irgendwelche Schulden nicht zurückzahlen konnte.

Die andere Person hat gesagt, dass ich unabhängig von allen Faktoren grundsätzlich ein schlechtes Ranking hätte und benachteiligt werden würde. Also der Vermieter, die Möbelhausunternehmen und das Küchenmöbelunternehmen hätten das Recht eine allumfassende Bonitätsauskunft über mich zu erhalten.

Diese Frage zerbricht mir wirklich den Kopf und ich hoffe ihr könnt mir hierbei weiterhelfen.

Liebe Grüße!

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Mündlichen unbefristeten Mietvertrag auflösen (Österreich)?

Hallo,

Die Familie einer Freundin besitzt ein Mietshaus. Dieses Haus ist schon recht alt und an bestimmten Stellen baufällig (bspw. Fassade muss aus Sicherheitsgründen in näherer Zukunft renoviert werden). All das Geld, das aus Mieten eingenommen wird geht aufgrund der Baufälligkeit direkt in die Aufrechterhaltung des Hauses zurück. Neben der Familie selbst wohnt unter anderem eine weitere Familie in diesem Haus.

Nun das Problem:

Die genannte andere Familie wohnt schon sehr lange in diesem Haus und ihr Vertrag wurde ursprünglich mündlich und das unbefristet aufgestellt wodurch eine Wohnung die sonst für 1.500€ zu vermieten wäre nun nur um 200€ vermietet wird. Das Ehepaar das dort wohnt ist schon recht alt, doch möchten sie den Mietvertrag an ihre Kinder weitergeben. Wie man sich denken kann sind dies enorme Verluste die hier innerhalb nur einem Jahr gemacht werden.

Dazu kommt, dass es die anstrengendsten und vordernsten (sie sind die ersten, die sich über Mängel aufregen aber verstehen nicht, dass sie unter anderem an der langsameren Sanierung schuld sind) Mieter im Haus sind was jedoch nicht wirklich was an der Situation ändert.

Ist es irgendwie als Vermieter möglich einen alten mündlichen und unbefristeten Mietvertrag aufzulösen, die Weitergabe dieses Mietvertrages zu verhindern oder zumindest die Miete irgendwie anders zu erhöhen?

Ich würde mich über jegliche Info, Hilfe oder Ratschläge freuen und bedanke mich auch im Namen der Freundin herzlich im Vorhinein.

Mfg,

Max

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Ersatzmieter für Untermietvertrag?

Hallo ihr Lieben,

ich hätte eine Frage bzgl. des Untermietvertrages, den ich mit meinem Mitbewohner abgeschlossen habe. Der Untermietvertrag ist an das Ende des Hauptmietvertrages gebunden, für den Untermieter besteht eine Kündigungsfrist von drei Monaten, Kündigung muss schriftlich und nach gesetzlichen Vorschriften erfolgen, und es ist eine Ersatzuntermieter-Klausel vorhanden.

Heute hat mein U mir mündlich mitgeteilt, dass er ab dem 1.5. einen Job im Ausland hat und entsprechend in drei Wochen auszieht.
Er würde sich aber, wegen einer Nachmieter/innen-Suche entgegenkommend zeigen, und notfalls auch noch für den halben Mai die Miete zahlen. Jetzt meine erste Frage: Da die Kündigung auf jeden Fall schriftlich erfolgen muss und der dritte Werktag des Monats selbst bei persönlicher Übergabe bereits verstrichen ist, ist das nächstmögliche Vertragsende doch eigentlich der 31.7., d.h. er müsste den entsprechenden Anteil an der Miete bis dahin auf jeden Fall übernehmen?
Bis dahin dachte ich eigentlich, es sei alles klar, aber da es eine Ersatzuntermieter-Klausel gibt, bin ich jetzt etwas verwirrt:

Dort steht: "Der Untermieter ist berechtigt, den Untermietvertrag vorzeitig unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu kündigen, wenn er dem Hauptmieter mind. drei wirtschaftliche und persönlich zuverlässige und, soweit erforderlich, zum Bezug der Wohnung berechtigte Ersatzuntermieter vorschlägt, die bereit sind, in den Untermietvertrag für den Rest der Mietdauer einzutreten, und wenn der Hauptmieter oder der Vermieter sich weigert, einen der benannten Ersatzmieter in den Untermietvertrag eintreten zu lassen."

Meine Fragen:
a) Stellt unter Einhaltung der gesetzlichen Frist auf §573c BGB ab?
D.h. für mich bedeutet die Klausel letztlich: U kündigt mir gegenüber fristgerecht zum 31.7., kann aber stattdessen jemanden vorschlagen, der den Mietvertrag an seiner Stelle erfüllt - vermutlich dann auch ab sofort? Wie sieht die vertragliche Bindung aus? Besteht die weiterhin zwischen mir und U - und der Ersatz wird quasi nur als Ergänzungsvereinbarung in den Untermietvertrag mit aufgenommen - oder muss hier ein neuer Vertrag abgeschlossen werden?

- Habe ich als Hauptmieterin dann auch die Möglichkeit, eine verkürzte Kündigungsfrist in Anspruch zu nehmen, da ich finanziell von der Untermiete abhängig bin? Der U-Mieter wäre ja in dem Szenario "vorzeitig" raus, wenn ich das oben richtig lese - wäre dann der U-Mietvertrag mit sofortiger Wirkung aufgehoben?

c) Wenn ich die Wohnung - nach Zugang der Kündigung von U - nun auch selbst zum 31.7. kündigen würde, könnte ich da keine Probleme mit dem Ersatzuntermieter bekommen? Der wäre ja auch an das durch die Kündigung von U entstandene Mietende gebunden - d.h. hier wären dann die zusätzlichen drei Monate zur Kündigung einer Untermiete egal, richtig?

Miete, Recht, Untermiete, Wohngemeinschaft
Werden die höheren Nebenkosten vom Jobcenter übernommen, wenn die Kaltmiete dafür niedrig ist?

Ich müsste seit ca. einem Jahr aus meiner Wohnung raus,werde aber noch geduldet da ich nichts neues gefunden habe.

Nun habe ich eine Wohnung gefunden,die mir sehr zusagt,allerdings wird dort alles mit Strom betrieben(Heizung,Warmwasseraufbereitung etc.).

Da ich eine Ausbildung mache,die zwar vergütet wird aber nicht ausreichend,stehen mir noch Leistungen vom Jobcenter zu. Die Kaltmiete liegt 150€unter dem Mietspiegel(350€),den das Jobcenter übernehmen würde(bis 500€ wird übernommen),dafür gibt es aber eben den hohen Strompreis. Und Strom wird an sich vom Jobcenter ja nicht übernommen(Heizkosten durch Strom können pauschal beantragt werden etc. aber anscheinend muss man trotzdem einen hohen Anteil selbst bezahlen).

Nun ist meine Frage:Könnte ich meine Vermieter drum bitten,einen höheren Preis für die Kaltmiete zu verlangen,dass das Amt mir den vollständigen Betrag(500€) auszahlt und ich davon einen Teil der Stromkosten decken kann?

Oder kann das Amt sagen,dass durch die niedrige Kaltmiete mir die Wohnung auch trotz der hohen Nebenkosten übernommen wird?

Ich muss bevor ich umziehe, den Mietvertag dem Jobcenter vorlegen,damit dieses mir die Kosten bewilligen kann.Ich fände es halt unfair wenn man sagt zusammen betragen die Kosten 550€ für die Wohnung aber es werden mir nur 350€ gewährt weil die Kaltmiete eben so niedrig ist aber jemand der vielleicht eine Kaltmiete von 500€ hat kriegt alles bezahlt...

Zumal ich gerade in einer Wohnung der Wohnungslosenhilfe lebe und sie auch Interesse daran haben,dass ich umziehe..

Wohnung, Miete, Recht, Jobcenter, Wirtschaft und Finanzen
Nebenkostenabrechnung, was muss ich zahlen, Mietrecht?

hallo,

wir haben heute unsere Nebenkostenabrechnung erhalten. Alles schön und gut aber ich habe ein paar fragen evtl gibt es jemanden der sich rechtlich auskennt und mir helfen kann. Denn ich würde Ihr gerne einen Brief mit meinem Anliegen schreiben.

Folgendes wir hatten einen Rohrbruch und hier stand ein Gerät was das Wasser abgezogen hat zum Trocknen der Wand. Den Strom haben wir aufgeschrieben, also wie viel wir dafür verbraucht hatten. Ihrem Sohn das gegeben aber das wurde nicht berücksichtigt und auch nicht abgezogen von den Nebenkosten? Ich mein dass muss sie ja zahlen, wofür zahle ich die Haftpflichtversicherung. (Zudem ist unserer Schrank vom Wasserschaden betroffen gewesen, keinen cent gesehen Sie meinte gut lüften dann geht das. Den haben wir dann entsorgen müssen).

Zudem wurde im Keller für das ganze Haus ein Gerät mit Enthärtungssalz angebracht damit das Wasser entkalkt wird. Nun meine Frage warum wir das bezahlen müssen? Schließlich ist das doch eine Instandsetzung und muss vom Vermieter gezahlt werden?

Dann noch meine frage ich zahle Ihr die Haftpflichtversicherung, und wir haben noch unsere Familienhaftpflicht.. brauch ich diese dann überhaupt? (Zumal sie noch nie was davon zahlen lassen hat, sehr oft ist was kaputt gegangen durch Rohrbrüche etc. Aber es kam nie was). Außerdem wird die summe pro kopf gerechnet bei uns wird alles pro Kopf gerechnet aber warum die Versicherung?

Mit der Frau ist leider telefonisch einfach nicht zu reden, daher möchte ich ein Sachlich korrekten Brief schreiben und dass alles dort bemängeln. Oder lieg ich in einem Punkt falsch?

Freu mich über Rückmeldungen!

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Haus, Wohnung, Miete, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Rechte, Nebenkostenabrechnung, nebenkostennachzahlung
Kann man die Miete verkürzen wenn man kein warmes Wasser mehr hat?

Hallo zusammen ich lebe zusammen mit meiner Familie in einer Mietwohnung und vor 2 Wochen gab es einen Rohrbruch weshalb das warme Wasser( also im keinen Raum ging kein warmes Wasser mehr nicht in der Toilette Küche usw) Das warme Wasser ging ganze 6 Tage nicht . Alles gut sowas kann ja mal vorkommen danach wurde es behoben und das warme Wasser ging wieder .

Aber am diesem Freitag ging das warme Wasser nicht und wir haben dann sofort beim Vermieter angerufen und er meinte er hätte für sowas keine Zeit und wir sollen doch den Hausmeister angerufen . Gesagt getan der Hausmeister hat auch keine Zeit . Es wird wieder wahrscheinlich 3-5 Tage dauern bis das Warme Wasser geht .

Das Problem ist allerdings das wir nichtig dem eiskalten Wasser duschen gehen können es ist einfach zu kalt . Wir müssen alle arbeiten gehen und da gehört einfach nun mal ein gepflegtes Erscheinungsbild dazu . Ich finde es sehr unverschämt vom Mieter dass sich erst so spät gekümmert wird ! Ich habe vor paar Monaten auch eine Operation gehabt weshalb ich jeden Tag mit warmen Wasser meiner Wunde ausspülen muss was ja momentan wieder nicht möglich ist .

Ich habe ein wenig Angst damit zum Anwalt zu gehen , da der Vermieter ein sehr reiche mit 100 Immobilien ist und des deshalb sehr gute Anwälte hat . (Habe Angst das auf den Kosten sitzen bleiben kann ) . Kann ich einer Mietminderung verlangen ? Unser Miete ist sowieso schon sehr überteuert .

Danke im Voraus

Haus, Wasser, Miete, Geld, Mietwohnung, Mietrecht, Anwalt, Gesundheit und Medizin
Mietwohnung zugesagt/abgesagt?

Ich habe mich mit meiner 4 köpfigen Familie für ein Neubauprojekt aus einer Immo-Anzeige im November 20 beworben.. die Erst-Infobesichtigung haben wir 1 Woche später gekriegt. Das Projekt, die Konditionen und Lage waren/sind perfekt und haben deshalb direkt Interesse gezeigt.

Wie es nunmal heutzutage ist, 1 Wohnung 100 Bewerber. Alle Erforderlichen Unterlagen, wie kostenpflichtige Schufa-Auskünfte und SB-Ausküfte zugeschickt und abgewartet. Nach paar Wochen genauer gesagt zum 5.Dez. dann die heiss ersehnte Nachricht „ Mit Freude teilen wir Ihnen mit das Sie die Wohnung Nr. 5 erhalten, anbei die Mietbestätigung für den WBS Antrag“

Ihr könnt euch vorstellen, was für eine Freude.. meine Jungs teilen sich ein zzt ein Zimmer, das sollte bald Vergangenheit sein, weg vom stressigen Alltag und Verkehr. Die ganze Familie in Partylaune.

Pläne werden geschmiedet, neue Küche, neue Kinderzimmermöbel, neue Terassenmöbel. Wegen Corona-Angeboten sogar schon super günstiges Grill-Angebot zugeschlagen.. zum teil schon angefangen alte Möbel zu Verkauft.

WBS Antrag für diese Wohnung noch vor Weihnachten erhalten und zugeschickt.

13 Februar haben wir einen richtigen Besichtigungstermin erhalten um ggfls. Küche abmessen zu können und die Wohnung auch mal von Innen zu sehen. Wegen der Projektübergabe zwischen Bauherrn und Baufirma sollte der Mietvertrag erst zum März unterschrieben werden. Nochmal persönlich nachgefragt, kann sich ausser dem Einzugstermin denn noch irgendwas ändern? - „Nein, es geht nur wegen der Haftung für den Fall das sich der Einzug wegen der Pandemie verspätet.. sonst läuft alles nach Plan“

Am 15 Feb. Kommt dann die Hiobsbotschaft.. - „wir haben es uns noch einmal überlegt und besprochen, leider passen Sie doch nicht zu unserem Projekt und noch weniger zu uns, wir wissen das wir Ihnen Unrecht tun, aber die Entscheidung ist erfolgt und nicht zu ändern“

Wir fühlen uns mehr als Betrogen.. es ist ja auch nicht so, das wir noch in der Auswahl steckten sondern haben eine der Wohnungen genauer gesagt Wohnung Nr.5 zugesagt bekommen..

Einfach Pech gehabt zu sagen, fällt mir nicht leicht doch die Träume meiner Kinder auf eine bessere Zukunft.. zu zerplatzen fällt mir viel Schwerer..

Was können wir tun??

Miete, Mietwohnung, Recht, Mietvertrag
Miet-Ausgleichspflicht in der Bruchteilsgemeinschaft?

Mein Bruder und ich haben bereits 1995 ein Mehrfamilienhaus zu gleichen Teilen (50/50) von unseren Eltern geschenkt bekommen. Bei der Eigentumsumschreibung wurde auch ein lebenslanges Nießbrauchrecht für unsere Eltern im Grundbuch eingetragen.

Seit 1997 bewohnt mein Bruder in diesem Mietshaus eine gr0ße Erdgeschoßwohnung mit Doppelgarage, eigenem Gartenanteil und kleiner Schwimmhalle. Die Wohnfläche der Wohnung entspricht 20% der Gesamtwohnfläche im Gebäude.

Bisher wurde die Kaltmiete (Vermietung an Angehörige) zuzüglich der Umlagekosten von meinen Eltern übernommen. Nun nach dem Tod meiner Eltern und der Nachlasseröffnung wird in Kürze das Nießbrauchrecht im Grundbuch gelöscht und mein Bruder und ich sind gleichberechtige Eigentümer des Grundstücks mit Immobilie (Grundstücks-bzw. Bruchteilsgemeinschaft).

Nun kommt der Konflikt: mein Bruder ist der Ansicht , dass er als Eigentümer der Immobilie keine Miete zahlen muss. Auch versteht er nicht, dass er die Umlagekosten anteilmäßig zahlen soll. Die  Mieteinkünfte der übrigen Mieter betrachtet er als unser gemeinsamen Einnahmen aus der Immobilie. Ich bin allerdings der Ansicht, dass er mir einen Ausgleich für die von ihm genutzte Wohnung schuldet und natürlich im vollem Umfang für seine anteiligen Betriebskosten (Heizkosten u. Nebenkosten)  aufkommen muss. (Bem.  Ich selbst wohne nicht in diesem Haus und habe diesbezüglich keine Vorteile).

Familie, Miete, Recht, Wirtschaft und Finanzen
Warum bekommen wir keine Wohnung?

Also wo soll ich nur anfangen... ich habe langsam echt keine Lust mehr an gar nichts mehr. Ich bin schon seit 4 Jahren mit meinem Verlobten zusammen. 2020 dann haben wir uns schließlich verlobt und wollen dieses Jahr heiraten.

Wir sind beide schon lange auf der Suche nach einer gemeinsamen Wohnung. Seit nun mehr als über einem Jahr bekommen wir eine Absage nach der anderen.

Uns geht es finanziell sehr gut, wir sind beide festangestellt und können uns sehr gut über Wasser halten.

Jede Woche haben wir ungefähr 3 Besichtigungen und jeden Tag aufs Neue Absagen.

Ich bin Deutsche und mein Freund Araber, ist aber mit 5 Jahren nach Deutschland gekommen.

Manchmal rede ich mir ein das es vielleicht an seiner Nationalität liegt warum uns keiner will. Ich weine tag täglich.

Nicht nur das wir beide nun immer noch bei unseren Familien wohnen und alle unsere Freunde schon eigene Wohnungen haben sondern auch diese ständigen Absagen nehmen mir einfach die Lust vom arbeiten, Freizeit... einfach allem.

Wir haben es schon bei jeglichen Wohnungen versucht, von Altbau bis Neubau. Von Sparkasse bis Privatvermieter.

Kein einziger hatte sich für uns entschieden.

Mittlerweile nehme ich ihn schon gar nicht mehr mit auf Besichtigungsterminen weil ich so Panik schieb das die Vermieter ein Problem mit seiner Nationalität haben.

Mich lässt es einfach nicht mehr schlafen, da ich keine Ahnung habe was ich noch machen kann das wir endlich in unser eigenes gemeinsames Leben starten können.

Ich hoffe es hat jemand Tipps für mich.

Haus, Wohnung, Miete, Ausländer
Internetanschluss von anderer Wohnung in Benutzung?

Hallo zusammen, ich habe ein außergewöhnliches Problem, und komme hier einfach nicht weiter.

Vor gut einem 3/4 Jahr bin ich in eine Mietwohnung eingezogen. Meine Vormieterin, hatte einen DSL Anschluss vom gleichen Anbieter, welchen ich jetzt auch habe.. Bzw haben sollte (magenta Farben). Als diese ausgezogen ist, wurde der Vertrag gekündigt. Soweit so gut. Nun wollte ich auf diese Leitung zugreifen, und die Mitarbeiter sagen mir, dass es keinen freien Anschluss mehr gibt. Nach Übergabe der Nummer, welche auf der Telefon Buchse in der Wohnung steht, meinte die nette Dame am Telefon, dass dieser Anschluss auf einen Herr XY läuft. Ich meinte das kann aber nicht sein weil das ja meine Wohnung hier ist und ich nicht Herr XY bin. Nun kam der Techniker und meinte, da habe wohl wer die Leitung umgesteckt und er könne da nichts machen.

Eigentlich ist das ja MEIN Anschluss, der auf meine Wohnung ausgelegt ist. Den kann man doch nicht einfach umstecken?

im Endeffekt schiebt der eine das immer auf den anderen. Telek... magenta.. angerufen, die schicken den Techniker, der sagt das geht nicht und ich soll mich bei der Hausverwaltung melden, und diese sagt wieder ich soll den Internetanbieter kontaktieren. Ich weiß nicht mehr weiter. Ach und LTE kann man hier knicken. Max 5mbs wenn ich Glück habe.

Jetzt meine Frage. Wie ist hier die Rechtslage?
villt ist noch interessant, dass das Gebäude schon älter ist.

Internet, Wohnung, Miete, Recht, DSL, Jura, Telekom, Magenta

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