Nach qm abrechnen?

Bernhard554  15.02.2021, 10:36

wonach bezahlt Ihr denn jetzt die NK_/BK-Abrechnungen?

anitari  15.02.2021, 10:40

Pauschal? Ist eine Pauschale für NK vereinbart?

Patrickkaiser 
Fragesteller
 15.02.2021, 10:43

Also ich bezahle seit 3 Jahren jeden Monat 150 Euro Nebenkosten es wurde am Anfang gesagt es gibt eine Nebenkostenabrechnung aber es kam bis heute nicht eine

anitari  15.02.2021, 10:44

150 € Pauschale oder monatliche Vorauszahlung?

Patrickkaiser 
Fragesteller
 15.02.2021, 10:45

Laut Gespräch vor 3 Jahren Vorauszahlung aber wie gesagt gab bis heute keine Abrechnung

5 Antworten

Entscheidend: Nicht was gesagt wurde, sondern was im Mietvertrag steht. Steht da Vorauszahlungen >> es muss jährlich abgerechnet werden; steht da Pauschale>> es gibt keine Abrechnung. Außer Heizkosten>> diese sind zwingend nach Verbrauch abzurechnen. Wenn nicht, sind die anteiligen Kosten für den Mieter um 15% zu reduzieren.

Umlageschlüssel für Betriebskosten nach Wohnfläche >>wenn nichts Anderes vereinbart ist, so zulässig. Nur wenn Verbrauchsmessung möglich ist, ist nach Verbrauch abzurechnen.

Wenn der Vermieter nun lt. Mietvertrag zurecht eine Abrechnung erstellen will, dann fragt doch bitte auch gleich nach den Abrechnungen für die letzten 3 Jahre. Ich nehme an es handelt sich dabei um die Jahre 2017 - 2019.

Keine dieser Abrechnungen ist verjährt und bei 150 € Vorauszahlung pro Monat könnte es doch vielleicht auch sein, dass Ihr gerade in den zurück liegenden Jahren mehr bezahlt habt und Euch somit eine Rückzahlung zusteht. Das wäre dann allerdings ziemlich peinlich für den Vermieter.

Übrigens: Sollte sich für 2017 - 2019 eine Nachzahlung ergeben, müsstet Ihr diese nicht mehr bezahlen. Der Nachteil wäre also eindeutig beim Vermieter.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.
Patrickkaiser 
Fragesteller
 15.02.2021, 11:47

Das Problem liegt dabei die Heizung verbraucht zwischen 10000 und 12000 l im Jahr und da ist es klar das er mit meinen und den andern 2 Parteien nicht hin kommt

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bwhoch2  15.02.2021, 12:24
@Patrickkaiser

Geht man danach, wie so das Ölpreisniveau der letzten 3 Jahre war und der Vermieter schaffte es tatsächlich, im günstigsten Fall für unter 40 Cent je Liter einzukaufen, könnte es sein, dass er hingekommen ist. Aber sicher ist das natürlich nicht.

Trotzdem: Lass ihn doch die Jahre 2017 - 2019 auch noch abrechnen.

Ansonsten, wenn er jetzt die Abrechnung für 2020 macht und es wäre möglich, mit Messgeräten an den Heizkörpern die Heizkosten nach Verbrauch zu ermitteln, gilt

§ 12 der Heizkostenverordnung "Kürzungsrecht".

Sollten bspw. 150 € pro Monat Heizkosten für Dich rauskommen, also 1800 € pro Jahr, dann könntest Du davon 270 € abziehen. Das wäre dann doch wenigstens etwas, oder?

Schafft er dann die Messgeräte an, kosten diese ca. 5 € je Heizkörper und Jahr Miete, die er auf Euch umlegen kann. Der Abrechnungsservice kostet dann zusätzlich noch zwischen 100 und 200 €, aber dann wisst Ihr, dass Ihr im Wesentlichen nur das bezahlt, was Ihr auch verbraucht und Heizkosten sparen lohnt sich wieder. Genau dafür wurde die Heizkostenverordnung geschaffen.

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Patrickkaiser 
Fragesteller
 15.02.2021, 12:45
@bwhoch2

Die10000 bis 12000 Liter ist der jahresverbraucht und wir haben fussbodenheiung

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bwhoch2  15.02.2021, 13:33
@Patrickkaiser

Das mit dem Jahresverbrauch ist mir schon klar. Bei 40 Cent 4000 €, wenn die Wohnungen gleich groß sind, jede Partei 1333 € = 111 pro Monat. Bei Verbrauch von 12000 Litern und 60 Cent je Liter wären es schon 200 € pro Monat.

Bei Fußbodenheizung hat doch sicher jede Wohnung einen eigenen Heizkreis oder zumindest einen eigenen Verteiler, von dem die einzelnen Zimmer abzweigen. Bei diesen Verteilern kann man auch Messgeräte installieren. Die sind zwar um einiges teurer, aber dafür braucht man dann nur 3 Stück.

Bei 3 Wohnungen 12000 Liter pro Jahr? Hat das Haus Wände aus Papier?

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Patrickkaiser 
Fragesteller
 15.02.2021, 13:40
@bwhoch2

Ja das könnte man einbauen macht er aber leider nicht Ja der jahresverbrauch ist sehr hoch wir haben jetzt Anfang November 4500 l bekommen die sind jetzt schon komplett fort

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bwhoch2  15.02.2021, 13:43
@Patrickkaiser

Ok, aber im Sommer, also ab ca. April geht der Verbrauch doch sehr deutlich zurück. Wie auch immer: Lass Dir die Abrechung auch für 2017 - 2019 geben. Das wird den Vermieter mächtig ärgern. Fordere ihn auf, gemäß Heizkostenverordnung solche Zähler einbauen zu lassen und kürze alle Heizkostenabrechnungen der letzten 3 bzw. 4 Jahre um jeweils 15 %. Da kommt ein ordentliches Sümmchen zustande.

Ich glaube, dass er nach dieser Lektion sehr schnell die Geräte beschaffen wird.

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Hier ist zu unterscheiden, zwischen allen sonstigen Betriebskosten und den Heizkosten.

Wenn im Mietvertrag steht, dass für die Betriebskosten eine Pauschale verlangt wird oder dass die Betriebskosten in der Miete enthalten sind, dann kann der Vermieter zwar eine Abrechnung nach Wohnflächen machen, aber wenn er feststellt, dass er zu wenig als Pauschale verlangt hat, hat er natürlich Pech gehabt, denn mehr als die Pauschale oder was schon in der Miete enthalten ist, müsstet Ihr dennoch nicht bezahlen.

Steht aber im Mietvertrag, dass Ihr monatlich eine Vorauszahlung auf die Betriebskosten bezahlt, dann muss er sogar eine Jahresabrechnung machen, denn es könnte doch auch sein, dass Ihr was zurück bekommt.

Also schau als erstes mal in Deinen Mietvertrag, was da steht.

Heizkosten: In einem Mehrparteienhaus (> 2 Parteien) sind die Heizkosten entsprechend der Heizkostenverordnung aufzuteilen, außer es ist technisch nur mit einem unverhältnismäßigen Aufwand möglich.

Macht der Vermieter die Aufteilung nicht, obwohl es technisch möglich wäre, könnt Ihr 15 % der Heizkosten von seiner Forderung abziehen.

Also:

Wenn der Vermieter jetzt berechtigterweise eine Jahresabrechnung machen will, muss er die Heizkosten sowieso separat ausweisen. Habt Ihr einzelne Heizkörper in der Wohnung und keine Fußbodenheizung oder Einzelöfen etc., dann gibt es keinen Grund, nicht entsprechend der Heizkostenverordnung die Verbräuche zu erfassen. Dementsprechend könntet Ihr auf Abzug von 15 % von den Heizkosten besetehen.

Ansonsten ist der Verteilungsschlüssel nach Wohnflächenanteil in Ordnung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Die Verteilung der Heizkosten ausschließlich nach Wohnfläche ist unzulässig.

Rechnet der Vermieter nicht verbrauchsabhängig ab, sondern verteilt die Heizkosten zum Beispiel ausschließlich nach der Wohnfläche auf die Mieter des Hauses, haben diese laut Mieterbund ein 15-prozentiges Kürzungsrecht. Sie können von der Heizkostenabrechnung des Vermieters also 15 Prozent abziehen. So steht es in der Heizkostenverordnung.

Diese und weitere Infos sh. https://www.t-online.de/heim-garten/energie/id_56287868/heizkosten-was-duerfen-vermieter-abrechnen-.html

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen
bwhoch2  15.02.2021, 10:55

Außer es kommen die Ausnahmen zum Tragen.

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Laut Gespräch vor 3 Jahren Vorauszahlung aber wie gesagt gab bis heute keine Abrechnung
Was steht im Mietvertrag?
Patrickkaiser 
Fragesteller
 15.02.2021, 10:49

Steht nichts richtiges drin und schon gar nicht das nach qm abgerechnet wird

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anitari  15.02.2021, 10:54
@Patrickkaiser

Das nach Wohnfläche abgerechnet wird muß nicht im Vertrag stehen. Das ist gesetzlich geregelt, wenn nach Verbrauch nicht möglich.

Wenn im Vertrag nichts steht warum zahlst Du dann jeden Monat 150 €?

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Patrickkaiser 
Fragesteller
 15.02.2021, 10:59
@anitari

Also das steht schon drin das ich 150 Euro Nebenkosten zahlen muss

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albatros  15.02.2021, 11:38
@Patrickkaiser

WAS steht da konkret? Nichts angekreuzt? Bitte Foto einstellen um Klarheit zu bekommen.

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