Abrechnung?

6 Antworten

Hier sind die Vorgaben der Heizkostenverordnung einzuhalten, wonach dann zumindest Gas in der Regel nach Verbrauch abgerechnet werden muss.

Hier gibt es allerdings auch wenige Ausnahmen (§11 HeizkostenV). Es müsste geprüft werden, ob das Haus unter diese Regelungen fällt.

Wenn nicht, könnt Ihr eure Kosten übrigens um 15% kürzen (§ 12 HeizkostenV).

Wenn Strom ebenso in den Betriebskosten inbegriffen ist, dann wäre eine Umlage auch nach Wohneinheiten oder Fläche möglich. Hier gibt es meines Wissens keine Regelung, die eine Umlage nach Verbraucht vorschreibt.

Was genau ist denn zu Betriebskosten bertraglich vereinbart, Vorauszahlung oder Pauschale?

Strom für die Wohnung gehört nicht zu den umlagefähigen BK laut § 2 der Betriebskostenverordnung. Also müßte es eine explizite Vereinbarung dazu im Mietvertrag geben, sonst kann der Vermieter diese Kosten nicht umlegen.

Gaskosten gehören zu den Heizkosten und Heizkosten müssen gem. Heizkostenverordnung verbrauchsabgängig umgelegt werden.

Was alles zu Betriebskosten zählt steht im § 2 der Betriebskostenverordnung.

Welche davon bei dir anfallen kann nur der Vermieter sagen.

Natürlich kann er, ob das sinnvioll ist, ergibt sich aus dem Mietvertrag.

Ich kenne keinen Mieter, der etwas verbotenes vereinbart und auch unterschreibt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Strom wird eigentlich immer separat gerechnet. Keine Ahnung, ob das Vorschrift ist, aber so kenne ich es.

Wasser musste ich mir schon in Mietwohnungen mit anderen Parteien teilen.
Als Verteilungsschlüssel werden entweder die Anzahl der Haushalte oder die Anzahl eingetragener, im Haushalt lebender Personen verwendet. Letzteres ist fairer, aber auch nicht wasserdicht (regelmäßiger Besuch, Vorliebe fürs Baden, Wäsche für extern wohnende Kinder,...).
Verteilungen verleiten in der Regel nicht zum zurückhaltenden Konsum.

Was in euren "Betriebskosten" drin ist, steht im Mietvertrag.

Ebenfalls sollte im Mietvertrag drin stehen, ob eine Nebenkostenabrechnung erstellt wird, oder ob die "Betriebskosten" pauschal abgerechnet werden.

mit Mietrecht hat diese Antwort jetzt relativ wenig zu tun

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Was in euren "Betriebskosten" drin ist, steht im Mietvertrag.

Kann drin stehen, muß aber nicht.

Ebenfalls sollte im Mietvertrag drin stehen, ob eine Nebenkostenabrechnung erstellt wird, oder ob die "Betriebskosten" pauschal abgerechnet werden.

Pauschal abrechnen gibt es nicht.

Es muß nicht im Vertrag stehen ob eine Abrechnung erstellt wird. Das ergibt sich daraus ob die BK als Vorauszahlung oder Pauschale geleistet werden.

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