Endabrechnung vom Energieversorger?
Hallo und guten Abend!
Ich habe dem Gas- und Energieversorger zum 28.02.2025 gekündigt, da mein Vermieter eine Firma beauftragt eine Solaranlage auf`s Dach anzubringen einschließlich einer Wärmepumpe. Der Gaszähler wurde am 09.09.2024 und der Stromzähler am 10.09.2024 vom Netz genommen. Gas wurde komplett abgeklemmt (Heizung läuft jetzt über Strom). Für Strom wurde ein neuer Zähler eingebaut.
Gegen beide Abrechnungen habe ich Widerspruch eingelegt, da nicht berücksichtigt wurde, dass der angegebene Verbrauch am 09.bzw.10.09.2024 endete.
Die Gasrechnung wurde vom 16.01.2024 - 15.01.2025 berechnet. Muss ich auch den Arbeitspreis Gas, die Erdgassteuer und den Pauschale/Grundpreis Gas bis zum 15.01.2025 bezahlen?
Bei der Stromrechnung ist in etwa das gleiche Prozedere. Berechnung vom 17.01.2024 - 15.01.2025. Muss ich da den Grundpreis/Pauschale, den Arbeitspreis (über den 11.09.2024 hinaus) und die volle Stromsteuer bezahlen?
Ich hoffe, das war nicht zu kompliziert, und einer kann mir von euch helfen.
3 Antworten
Der Ausbau eines Zählers beendet normalerweise den darauf gebuchten Vertrag, auch wenn bei diesem noch eine Restlaufzeit vorhanden ist.
Das beruht aber eher auf Kulanz des Anbieters und nicht auf einer Gesetzmäßigkeit.
Ich würde dazu die AGB der jeweiligen Anbieter lesen. Wahrscheinlich läuft es darauf hinaus, dass Du zumindest die Grundgebühr bis zum jeweiligen Vertragsende trotzdem zu bezahlen hast. Ein Arbeitspreis - und damit auch die Stromsteuer - kann ja nicht mehr anfallen.
Von einem Gang zum Anwalt kann ich nur ausdrücklich abraten. Dafür sind die strittigen Beträge einfach zu klein. Gerichtlich würde das sowieso auf einen Vergleich herauslaufen, der Dich letztendlich mehr kostet, als die Kosten einfach zu tragen.
Wenn Du trotzdem unbedingt etwas tun willst (und dieser Fall nicht sowieso explizit in den AGB steht), kannst Du noch die Schlichtungsstelle Energie anrufen.
Wurde der Zählerausbau/Wechsel denn beim Versorger hinterlegt? Das klingt nicht danach als ob der Versorger davon weiß. Zumindest sollte der Zählerwechsel in der Rechnung zu erkennen sein.
Es ist üblich, dass der Netzbetreiber (dem die Zähler gehören) den Ausbau an den Versorger übermittelt und dann automatisch der Vertrag gekündigt wird wegen Ausbau. Allerdings sind die Netzbetreiber oder auch die Firmen, die die Zähler ausbauen/wechseln nicht immer zuverlässig und lassen sich da gern Zeit mit der Übermittlung. Bei mir hat die Übermittlung des Zählerwechsels ganze 8 Monate gedauert. Bis dahin hat der Netzbetreiber, meinem Versorger gegenüber, stur behauptet, dass kein Zählerwechsel stattfand, weil der Ausbau noch nicht übermittelt wurde.
Bei einem Wechsel muss ganz normal weiter bezahlt werden. Der Stromzähler hängt und dementsprechend muss dafür Miete gezahlt werden, ob du nun Strom verbrauchst oder nicht. Dann kommt es darauf an, ob du nur eingespeisten Strom genutzt hast oder auch Strom vom Versorger bezogen hast. Für genutzten Strom musst du dann natürlich den Arbeitspreis zahlen.
Für den hängenden Stromzähler musst du ja auch zukünftig zahlen. Wenn du keinen Versorger mehr hast, dann springt automatisch die Grundversorgung ein, wo du wenigstens die Grundgebühr zahlen musst. Ausser der Vermieter lässt den Stromzähler über sich laufen und rechnet mit dir alles über die Nebenkostenabrechnung ab. Dann muss dementsprechend der Vermieter den Zähler auf sich anmelden.
Zählerstände müssen ja auch weiter gemeldet werden, damit der eingespeiste und genutzte Strom abgerechnet werden kann.
Nein eigentlich nicht, weil die Zähler ja schon vorher abgebucht wurden. Da du aber zum 28.02 gekündigt hast können sie das verlangen.
Ich würde das mal mit deinem Vermieter sprechen oder einem Anwalt rüber schauen lassen.