Mietvertrag- vertreten durch?

4 Antworten

Dort kann (muss nicht) der Vermieter eine Person als seine Vertretung einfügen. Das kann dies Hausverwaltung sein, aber auch ein Familienmitglied, Freund etc.

Wichtig ist, dass der Vermieter diese Person bevollmächtigt hat und damit kommt dann auch wirksam der Vertrag zustande.

Der Makler hat damit nichts zu tun.

Zeichnet der Vermieter selbst, dann bleibt das Feld entsprechend leer.

Nein, der Makler sicher nicht. Allenfalls eine Hausverwaltung, die es übernimmt, Mietwohnungen in dem von ihre verwalteten Haus im Namen der Eigentümer zu vermieten. Die Hausverwaltung müsste dann noch eigens durch den Vermieter bevollmächtigt sein, in seinem Namen Verträge abzuschließen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Das jemand den Vermieter vertritt.

Also in seinem Auftrag handelt.

Da kommt eben derjenige rein, der die entsprechende Person vertritt.


Ccxc26 
Beitragsersteller
 12.01.2021, 11:18

Also wenn quasi der Vermieter selber das Haus vermietet, kommt da nichts hin?

albatros  12.01.2021, 11:52
@Ccxc26

so ist es. Er könnte sich auch vertreten lassen von einer Hausverwaltung, dann würde diese auch benannt werden als Vertretung.