Mietvertrag- vertreten durch?
Hallo Leute,
ich habe eine Frage. Was bedeutet das "Vertreten durch" im Mietvertrag?
Kommt da hin z.B. der Makler?
4 Antworten
Dort kann (muss nicht) der Vermieter eine Person als seine Vertretung einfügen. Das kann dies Hausverwaltung sein, aber auch ein Familienmitglied, Freund etc.
Wichtig ist, dass der Vermieter diese Person bevollmächtigt hat und damit kommt dann auch wirksam der Vertrag zustande.
Der Makler hat damit nichts zu tun.
Zeichnet der Vermieter selbst, dann bleibt das Feld entsprechend leer.
Nein, der Makler sicher nicht. Allenfalls eine Hausverwaltung, die es übernimmt, Mietwohnungen in dem von ihre verwalteten Haus im Namen der Eigentümer zu vermieten. Die Hausverwaltung müsste dann noch eigens durch den Vermieter bevollmächtigt sein, in seinem Namen Verträge abzuschließen.
Das jemand den Vermieter vertritt.
Also in seinem Auftrag handelt.
Da kommt eben derjenige rein, der die entsprechende Person vertritt.
Also wenn quasi der Vermieter selber das Haus vermietet, kommt da nichts hin?