Miete – die neusten Beiträge

Mietminderung nach Wasserschaden? Freigelegter Fußboden + Trocknung?

Hallo zusammen, ich hatte vor einigen Monaten einen Wasserschaden bei mir in der Wohnung, der laut Versicherung auf alte und verstopfte Leitungen zurückzuführen war. Das Wasser stand von Bad über Flur bis in die Küche Knöchelhoch.

Danach wurde recht schnell gehandelt, Leitungen im Keller wurden erneuert und eine Gebäudefirma hat mir Trocknungsgeräte in die Wohnung gestellt. In Küche, Bad sowie Flur waren also mehrere Geräte aufgestellt, welche 3(!) Wochen lang 24/7(!), also auch bei Nacht, bei ca 80 Dezibel liefen. Kopfschmerzen, gar Migräne sowie Schlaflosigkeit waren die Folgen.

Zudem wurde für die Trocknung der komplette Boden im Flur freigelegt, das heißt, seit über einem Monat habe ich keinen Fußboden im Flur, sondern reinen Betonboden, der die Wohnung verstaubt und verschmutzt. Ich muss tatsächlich durchgehend Schuhe tragen, da ich mir sonst alle meine Socken und Hausschuhe versauen würde.

Vor drei Wochen wurden die Geräte nun entfernt, seitdem tut sich nichts. Es sollte eine andere Firma kommen, um mir den Fußboden zu erneuern, doch es gibt weder einen Termin, noch irgendeine Absprache. Auf Anfrage wird man vertröstet, es gibt noch keinen Termin, man sei dran.

Direkt nach dem Wasserschaden wollte ich die Mietminderung nicht einreichen, da umgehend gehandelt wurde. Die drei Wochen Trocknung aber möchte ich so nicht hinnehmen, da das Wohnen seitdem absolut keinen Spaß mehr macht. Der bis heute freigelegte Fußboden on top. Ich habe versucht, mich schlau zu machen und des öfteren von 100 % Mietminderung gelesen, bis das Problem vollends aus der Welt geschafft wurde. Der Paragraph 536 spricht von "einer angemessen herabgesetzten Miete. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht."

Eine Mängelanzeige mit sämtlichen Details und Fotos kriege ich hin, aber die Höhe der Minderung bis zur Aufhebung der Tauglichkeit bleibt mir noch ein Fragezeichen.

Wohnung, Miete, Geld, Recht

Wohnungsübergabeprotokoll unrechtmäßig?

Guten Tag,

mein Problem ist folgendes:

ich war letzens zur Schlüsselübergabe für meine erste eigene Wohnung die frisch renoviert wurden ist. Der Hausmeister war Vorort und hat mir sofort die Schlüssel gegeben. Dann sollte ich auf einem Gerät meine Unterschrift elektronisch 2x abgeben. Die erste Unterschrift, habe ich Ihn gefragt, war für die Wohnungsgeberbescheinigung und die zweite soll dafür gewesen sein das ich die Schlüssel bekommen habe. (Man konnte auf dem Gerät nichts sehen, das war nur ein Feld zum Unterschrift geben). Direkt danach ist er auch gegangen, die ganze Wohnungsübergabe hat vlt 10 min gedauert.

Etwas überrumpelt bin ich noch in der neuen Wohnung geblieben und habe mich noch umgeguckt und mir sind einige Sachen aufgefallen die ich finde noch gemacht werden müssen. Beispielsweise geht die Wohnungstür nicht mit Riegel zu, sondern man kann sie nur zuziehen oder der Balkonrollo geht nicht bis zum Boden und ein anderes Rollo hakt.

Nach kurzer Recherche bin ich darauf gestoßen, dass ich ein Wohnungsübergabeprotokoll hätte anlegen müssen und heute gucke ich in den Briefkasten und stelle fest das ich eine Kopie des Wohnungsübergabeprotokolls per Post bekommen habe, welches ich anscheinend unterschrieben habe als ich das Dokument "für die Schlüssel" unterschrieben habe.

Ich habe natürlich den Hausmeister angerufen und ihm die Probleme geschildert und gefragt ob wir die Sachen nachträglich ins Protokoll schreiben können. Er meinte das er es nicht machen möchte, aber er ist bereit die Probleme die ich habe beseitigen zu lassen.

Nun habe ich das aber natürlich nicht Schriftlich alles und deshalb meine Frage ob so ein Wohnungsübergabeprotokoll überhaupt rechtmäßig ist und ob ich irgendwas machen kann, falls er die Probleme doch nicht beseitigen möchte?

(Ich weiß unwissenheit/"dummheit"/unerfahrenheit schützt nicht aber vlt kann man ja trotzdem was machen, dazugelernt habe ich Aufjedenfall)

Wohnung, Miete, Recht

Handelt Vermieter rechtens?

Hallo, ich habe Ärger mit meinem ehemaligen Vermieter. Kurze Vorinformationen. Wir haben in dieser Wohnung für insgesamt 7 Monate gewohnt, zwei Monate vor dem Einzug haben wir die Schlüssel erhalten um zu renovieren, da die Wände durch starkem Rauchen gelb/braun waren dafür sollten wir für diese Monate Nebenkosten zahlen (ist das rechtens?). Seit dem wir Wohnung gekündigt haben, bekam man das Gefühl, der Vermieter handelt willkürlich. Als wir gerade eingezogen sind, kam der Vermieter vorbei und ging sogar an unsere Schränke ran. Er bot uns an, eine Spülarmatur zum Einkaufspreis zu besorgen und einzubauen. Wir hatten aber keinerlei Möglichkeit bekommen uns eine Armatur auszusuchen geschweige denn haben wir dafür jemals eine Rechnung erhalten. Jetzt 7 Monate nach Auszug erhalten wir eine „Nebenkostenabrechnung“ die durch keinerlei Beläge nachvollziehbar ist. Nun wird uns der Einbau der Spülarmatur mit 389€ zur Last gelegt. Es war nie die Rede von Kosten für den Einbau nur die Kosten der Armatur zum Einkaufspreis, wir haben dafür nie etwas unterschrieben oder sonst was. Desweiteren war es, aufgrund des Nikotin an den Wänden, nur möglich die Wände+ die Decke in einem hellen Grauton zu streichen, da vorher immer wieder das gelb/braune durch kam. Nun schrieb der Vermieter wir hätten die Decke dunkel gestrichen ohne seine Genehmigung und zieht uns dafür weitere 400€ von der Kaution ab. Nun kommt der Gipfel des ganzen. In dieser Nebenkostenabrechnung steht, als er vor Ort war hätten Männer geklingelt , sie seien wohl vom Inkasso gewesen. Dies kann gar nicht stimmen. Wir fühlen uns vom Vermieter willkürlich behandelt und dazu diese Unterstellung in der Nebenkostenabrechnung, was da nicht zu stehen hat. Meine Fragen sind jetzt: ist der Vermieter im Recht mit seinen Forderungen? Wie kann ich mich gegen diesen Vorwurf bzw Unterstellung bezüglich des Inkasso wehren? Kann ich auch dagegen Anzeige erstatten? Wir haben mehrmals versucht mit ihm im guten auseinander zu gehen, dies scheint allerdings nicht möglich zu sein und ich muss mir nicht alles gefallen lassen. Entschuldigung für den langen Text aber ich benötige Anhaltspunkte. Vielen Dank schon einmal für Antworten.

Wohnung, Miete, Recht, Vermieter

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