Wohnungs-Lichthöhe zu gering, trotzdem vermieten?
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
ich möchte meine Wohnung im Kellerbereich vermieten. Das Keller verfügt über Küche, Bad, neue Fenster, Türen und alles mögliche an Möbel.
Die Höhe von Boden zur Decke beträgt ca. 2,13 m (Lichthöhe) und ein kleiner Teil etwas mehr.
Die Lichthöhe für Hessen beträgt 2,20m für das Kellergeschoss.
Kann ich meine Wohnung trotzdem vermieten?
Über alle Antworten bin ich dankbar.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Noli
1 Antwort
Handlungsempfehlungen zum Vollzug der Hessischen Bauordnung: Die „lichte Raumhöhe“ ist der Abstand von Fertigfußboden bis Unterkante Fertigdecke. Einzelne Bauteile, wie Balken oder Unterzüge schränken die sonst eingehaltene lichte Höhe nicht ein. Dies gilt jedoch nicht, wenn z. B. die gesamten Sparren oder Deckenbalken die erforderliche lichte Raumhöhe unterschreiten. ... kann im Einzelfall zugelassen werden, dass die in Keller- und Dachgeschossen erforderliche lichte Mindesthöhe von 2,20 m (Ausbaumaß) unterschritten wird. Hierbei sind die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse, insbesondere hinsichtlich Belichtung und Belüftung, zu wahren. Dies kann z. B. mittels Überschreitung der hieran gestellten Mindestanforderungen (wie Einbau größerer Fenster) erfolgen oder durch Beschränkung der Ausnahme auf einzelne Aufenthaltsräume. Gegen eine Unterschreitung der lichten Mindesthöhe von 2,10 m bestehen grundsätzliche Bedenken. Abweichungen sind im Regelfall auch nur beim Ausbau bestehender Gebäude gerechtfertigt.[5]
Während die DIN 277 lediglich fordert, dass als Wohnraum genutzte Flächen mit einer Höhe von unter 2 Metern separat ausgewiesen werden, so werden diese nach der Wohnflächenverordnung nur zur Hälfte auf die Wohnfläche angerechnet und Flächen mit einer Höhe von weniger als 1 Meter werden gar nicht angerechnet.
Diese Frage lässt sich nur durch die Baubehörde beantworten. Es kann nämlich auch so sein, dass Du gar keine "Wohnung" bewohnst :O ... da die Maße nicht ausreichend sind um die Vorgaben bzgl. einer "Wohnung" einzuhalten. Und was nicht rechtens ist, darf auch keine Einnahmen (Miete) erzielen. So ist es in Dland bei Schwarzbauten (nicht genehmigter Bau). Würdest Du nun ohne Rechtssicherheit vermieten (z.B. jahrelang) und würde ein "Mieter" darauf kommen ... so müsstest Du die komplette "Miete" zurück erstatten. Im Idealfall hast du nun ausführliche aktuelle Pläne bzgl. der "Wohnung" oder du lässt welche von einem Architekten anfertigen und reichst diese beim Bauamt ein zur Klärung.
Danke für die Nachricht. Ganz verstehen, tu ich diese trotzdem nicht. Darf ich die Kelleretage jetzt vermieten oder nicht? Oder welche Voraussetzungen gibt es zusätzlich