Darf der Vermieter meine Wohnung wegen katzenhaltung einfach so betreten?
Anhand meiner andere fragen kann man sehen dass ich zur Zeit ein ernstes Problem mit meinen Vermietern habe.
sie möchten uns obwohl nichts im Mietvertrag steht die Katzenhaltung untersagen und haben verlangt dass wir zwei unserer vier Katzen abgeben.
wir haben uns nun Gedanken gemacht und sind zum Entschluss gekommen lieber auszuziehen und unsere Katzen nicht abzugeben.
ich weiß dass Vermieter wenn sie einen Vertragsbruch befürchten einfach in die Wohnung gehen können ohne Erlaubnis.
sie haben das nun auch regelmäßig vor.
sie wissen doch schon was los ist und hatten bereits vor kurzem eine wohnungbesichtigung dürfen sie das nun trotzdem.
wir haben uns zur Sicherheit ein sicherheitssystem angebaut damit die Polizei verständigt wird beim unbefugten Betreten.
wir haben wirklich Angst um unsere Mäuse da sie wirklich sehr lieblos zu unsere Katzen waren.
5 Antworten
Grundsätzlich darf der Vermieter nicht einfach so die Wohnung betreten. Ein Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter muss vorher angekündigt werden etc.
Es wäre Hausfriedensbruch, wenn die Vermieterin einfach so in Eure Wohnung käme.
Die Kritik an den Katzen könnte berechtigt sein, wenn dadurch der "übliche" oder "vertragsmäßige" Gebrauch der Wohnung nicht mehr gegeben ist.
Gerade bei einer kleinen Wohnung könnte man zu dem Schluss kommen, dass das Halten von 4 Katzen ein übermäßiger Gebrauch des Mietgegenstandes vorliegt. Daher kommt wohl auch ihre Forderung zwei der vier Katzen abzugeben.
Es muss auch nichts im Mietvertrag stehen.
Anderes Beispiel: Du darfst die Küche in Deiner Wohnung selbstverständlich nutzen. Im Mietvertrag steht dazu nichts. Dennoch würdest Du Ärger bekommen, wenn Du eine Asiaimbiss aufmachst und die Speisen jeden Tag in der Küche Deiner Wohnung vorbereitest, weil dann die "übliche" Nutzung überschritten ist.
Vier Katzen könnten diese übliche Nutzung ebenfalls überschreiten. Sehr wahrscheinlich wäre die übliche Nutzung überschritten, wenn die Wohnung recht klein ist (60 m² oder so).
Ob die Katzen einen Rückzugsraum haben spielt bei der Beurteilung der üblichen Nutzung keine Rolle.
Für die notwendige individuelle Betrachtung Deiner Situation müsstest Du Dich ggf. an einem Mieterverein oder Rechtsanwalt wenden.
Hm, also ich habe auch drei Katzen und mir ist in zehn Jahren nicht aufgefallen, dass die Wohnung irgendwie dadurch groß abgenutzt worden wäre... Und solange im Mietvertrag nichts erwähnt wurde, muss die Fragestellerin auch ein solches Verhalten nicht erdulden.
Sie schreibt hier von 4 Jatzen und aus ihren anderen Fragen wird eutlich, dass eine Katze trächtig ist. Das sind dann schon sehr viele Katzen.
Ziehen Sie um und gut ist!
Kommt es zu einem Rechtsstreit, kann das für die unterlegene Partei teuer werden.
Suchen Sie nur eine Wohnung, in der Ihnen die Katzenhaltung samt deren max. Anzahl unter Verzicht des Widerrufsrechtes schriftlich zugesichert wird.
Die Chancen stehen da nicht sonderlich gut.
Nein, darf er nicht. Egal, weswegen (einen Notfall mal ausgenommen). Allerdings können sie euch fristgerecht die Wohnung kündigen, wenn ihnen die Katzen nicht passen.
Die können keine Wohnung kündigen, wenn kein Verstoß gegen eine Mietvertragsklausel vorliegt. Wenn das im Mietvertrag nicht explizit erwähnt wurde, dann gibt es dementsprechend auch keinen Kündigungsgrund.
Schau mal auf dieser Seite nach, da steht eine Menge, da das Thema Katzen bei Mietwohnungen immer ein Streitthema sein kann.
Kleintierhaltung ist erlaubt-2 Katzen aber nicht!°
Eigentlich schon. Die BGH hat in mehreren Urteilen festgelegt, dass ein generelles Verbot der Haltung von Katzen nicht zulässig ist. Eine entsprechende Klausel im Mietvertrag ist daher zunächst einmal ungültig, wobei Gerichte im Einzelfall durchaus auch anders entscheiden können. (Ein bis zwei Katzen sind meist ok, aber z.B. 5 Katzen kann das Gericht schon mal gegen den Katzenhalter entscheiden) Es muss aber Individuell im Vertrag geklärt werden.
Es muss aber Individuell im Vertrag geklärt werden. So isses!
Jeder Katze hat ihren eigenen großflächigen rückzugsraum. Die wohnungsbesichtigung kam auch schon zu Stande. Im Mietvertrag stand nichts von Tierhaltung