Kann mir jemand diesen Satz in diesem Mietvertrag erklären?
§17 Vorzeitige Beendigung der Mietzeit
Wird das Mietverhältnis durch den Vermieter aus wichtigem Grund gekündigt, so haftet der Mieter für den Schaden, der dem
Vermieter dadurch entsteht, dass die Räume nach der Rückgabe leer stehen oder nur billiger vermietet werden können, und zwar
bis zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit, jedoch höchstens für ein Jahr nach der Rückgabe
hier noch einen Satz:
§20 Hausordnung
Der Mieter erkennt die Hausordnung an. Ein Verstoß gegen die Hausordnung ist ein Vertragswidriger Gebrauch der Mietsache. In schwerwiegenden Fällen kann der Vermieter nach erfolgloser Abmahnung das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Für alle Schäden, die dem Vermieter durch Verletzung oder Nichtbeachtung der Hausordnung und durch Nichterfüllung der Meldepflichten entstehen, ist der Mieter ersatzpflichtig.
Was ist der Unterschied zwischen den beiden?
Wahrscheilich soll Vermieter im Vertrag erläutern, wie soll wichtigem Grund sein?
7 Antworten
Beide Paragrafen entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen, die in den dort genannten Faellen sowieso Anwendung finden. Ob die also auch noch mal extra im Mietvertrag stehen oder nicht, ist voellig Banane.
Geregelt ist das im BGB § 543 https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__543.html).
Dort steht auch, was grundsaetzlich ein wichtiger Grund ist, naemlich: "Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann."
Weitere Regelung zur Kuendigung eines Mietvertrages aus wichtigem Grund finden sich in BGB § 569 https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__569.html).
Dies gilt allerdings nur, wenn ein wirklich berechtigter Grund vorliegt, zum Beispiel wenn du deine Miete zu lange nicht gezahlt hast. Dann kann der Vermieter dich rauswerfen und für die Kosten die ihm entstehen zur Kasse bitten.
Ich würde es eher so deuten:
Das eine ist wenn du nicht zahlst, das andere wäre Verstoß gegen die Hausordnung ^^
Vielen Dank. Deswegen ist du ese Regelung also vernünftig.
Als Ausländer ist mir der komplizierte Mietvertrag etwas schwer zu verstehen. Ich bestätige sogar, ob der Vermieter tatsächlich eine Wohnung hat. Ich kann die Eigentumsbescheinigung des Vermieters nicht überprüfen.
durch Nichterfüllung der Meldepflichten entstehen, ist der Mieter ersatzpflichtig.>
Nicht bei Verletzung durch den Vermieter. Meldet sich der Mieter nicht fristgerecht an, bekommt er Probleme und nicht der Vermieter. Der muss nur die Wohnungsgeberbestätigung ordentlich ausfüllen und dem Mieter aushändigen.
Der Passus ist m.M. nach rechtlich ungültig - es wälzt das Risiko bei Kündigung durch den Vermieter vollständig auf den Mieter ab, wenn er nicht sofort einen Nachmieter findet
Du hast das "aus wichtigem Grund" übersehen. Das bedeutet eine Kündigung durch den Vermieter aufgrund eines gravierenden Fehlverhaltens des Mieters.
Das heißt, dass du trotzdem die Miete bis zum Ende des Mietverhältnisses weiter zahlen musst, auch wenn du schon früher auszieht.
Und falls eventuelle Renovierungsarbeiten oder Reperaturen anfallen, welche nicht zum Ende des Mietverhältnisses behoben werden, zählst du ebenfalls weiter Miete, bis eine Neuvermietung wieder möglich ist. (Oder bei folgender Mietminderung beim Nachmieter, durch etwaige von dir verursachte Schäden).
(Zumindest lese ich dies dabei heraus. Mal abgesehen davon, ob das zulässig ist oder nicht. Man möge mich korrigieren, wenn das falsch ist.)
zählst du ebenfalls weiter Miete, bis eine Neuvermietung wieder möglich ist.
Aber max. für einen Zeitraum der dem bei reguläter Kündigung entspräche (3 Monate).
§17 wenn du deine Miete nicht bezahlst (wichtiger Grund), dann mußt du dem Vermieter den entstandenen Schaden bezahlen. Z,B. wenn er die Wohnung nicht vermietet bekommt, oder weniger Miete nehmen muß. Längstens für ein Jahr nach Rückgabe.
§20 kommt darauf an was in der Hausordnung steht. Da dürfen nur selbstverständliche Sachen stehen: Z.B. Das Treppenhaus ist sauber zu halten. Wenn da z.B. steht, daß die Mieter keine Waschmaschinen in ihrer Wohnung aufstellen dürfen, dann wäre es unzulässig. Also beschränkende Regelungen müssen nicht von dir hingenommen werden. Kannst du trotzdem alles unterschreiben.
Was unzulässig ist, dagegen kannst du dich später wehren, wenn der Fall eintritt. Also angenommen du stellst dir doch eine Waschmaschine in dein Bad, obwohl das in der Hausordnung verboten ist, dann kann der Vermieter nichts machen. Nur drohen. Er darf dir nicht kündigen.
Längstens für ein Jahr nach Rückgabe.
Das ist unzutreffend. Max. darf Mietausfall für die reguläre Kündigungsfrist von drei Monaten gefordert werden.
Vielen Dank für Ihre Antwort. Eine Sache, über die ich mir zuvor große Sorgen gemacht habe, ist: Der Vermieter hat uns aus Gründen, die im Mietvertrag nicht eindeutig angegeben sind, aus der Wohnung vertrieben, und wir mussten dafür eine Entschädigung zahlen.
Eigentlich kann man keinen Mieter vertreiben, außer er bezahlt seine Miete nicht. Im Zweifel holt man sich als Mieter Rat bei einem Mieterschutzbund oder in einer Verbraucherzentrale. Das geht alles auch online.
aber hier gibt es noch einen Satz
<§20 Hausordnung
Der Mieter erkennt die Hausordnung an. Ein Verstoß gegen die Hausordnung ist ein Vertragswidriger Gebrauch der Mietsache.
In schwerwiegenden Fällen kann der Vermieter nach erfolgloser Abmahnung das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist kündigen. Für alle Schäden, die dem Vermieter durch Verletzung oder Nichtbeachtung der Hausordnung und
durch Nichterfüllung der Meldepflichten entstehen, ist der Mieter ersatzpflichtig.>
Dieser scheint eher Ihrer Erklärung zu entsprechen.