Zaun zwischen Mietshäuser - Sturmschaden?

5 Antworten

Von Experte Gerhart bestätigt

Der Zaun gehört doch eindeutig dem Vermieter- wenn ich deine Schilderung richtig verstanden habe. Somit ist er für die Behebung des Schadens zuständig. Ja, das könnte er wohl seiner Gebäudeversicherung melden und ersetzt bekommen. Dich als Mieter geht diese Versicherungsregelung nichts an.

DieMephis 
Fragesteller
 23.02.2024, 14:08

Nun meint der Vermieter, dass der Zaun von irgendwelchen Vormietern auf eigene Kosten gesetzt wurde und wälzt es auf uns ab.. geht das so einfach?

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Gerhart  23.02.2024, 16:49
@DieMephis

Das ist nur möglich, wenn in den Mietverträgen eine Schenkung des Zaunes an Mieter 1 oder 2 vermerkt ist.

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Florabest  23.02.2024, 20:51
@DieMephis

Natürlich nicht. Dich kann die Vorgeschichte gar nicht betreffen. Du hast das Haus mit allem so gemietet wie es dastand. Was geht es dich an, was ein Landsknecht im 30jährigen Krieg auf den Grund veranstaltet hat.

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Wenn die Häuser nur angemietet sind und der Zaun bei Anmietung mit dabei war, dann ist natürlich der Vermieter zuständig.

Sollte dann dem Vermieter gehören. Wohngebäudeversicherung? Halte ich für kritisch, ich glaube da gehört er nicht zu. Wenn ich mich recht entsinne, ging das tatsächlich nur ums greifbare Gebäude oder Sachen die wirklich fest mit ihm verbunden sind, da könnte dann vielleicht (weiß ich aber nicht sicher) zum Beispiel eine Außenleuchte am Gebäude mit zu gehören. Zuleitungen zum Haus gehören aber tatsächlich auch mit dazu. Letztlich ist es doch aber auch Sache des Vermieters und wie er es dann abwickelt, ist doch seine Sache.

Der Zaun war bereits vor der Mietzeit beider Mieter vorhanden.

Dann gehört er vermutlich dem Vermieter - sofern nicht eine der beiden Mietparteien den vom Vormieter übernommen hat.

Wenn ihr gemietet habt, ist das der Vermieter.