Extra Gartenbewässerungszähler notwendig?

5 Antworten

Wenn das Haus komplett an eine Familie vermietet ist, also diese auch den Hauptwasserzähler auf sich angemeldet hat, dürfte das eigentlich nicht notwendig sein.

Eine Ausnahme dürfte sein, wenn der Wasserversorger eine Ausnahme für nicht in den Kanal eingeleiteten Bezug zulässt. Allerdings dürfte auch dann strittig sein, ob diese Kosten - der Mieter spart ja damit - zu Lasten des Vermieters gehen.

Eigentlich kenne ich das jedoch nur beim Betrieb von Hauswasserwerken.

Die Familie nutzt also das Haus und das Grundstück exklusiv und hat mit der Anmietung auch die Verpflichtung übernommen, den Garten zu pflegen. Dazu gehört auch, dass man ihn in Trockenperioden gießt, bzw. zumindest die Pflanzen und Flächen gießt, die ansonsten absterben könnten.

Nun ist die Frage, wessen Interesse am meisten betroffen ist:

Rasenflächen: Auch wenn sie im Sommer vertrocknen, werden sie wieder grün, sobald es wieder regnet. Der Anblick ist nicht schön, aber wenn Mieters auch in Trockenzeiten einen einigermaßen grünen Rasen wollen, müssen sie eben gießen. Notfalls mit Wasser aus der Trinkwasserleitung.

Bestimmte Bäume und Sträucher, Hecken etc. die man als Vermieter aufgrund von Auflagen oder als Sichtschutz gepflanzt hat: Hier dürfte das Interesse mehr beim Vermieter liegen, der dafür sorgen könnte, dass genügend Wasser zum Gießen zur Verfügung steht und schon froh sein muss, wenn Mieters dann auch gießen.

Eigene Pflanzen und z. B. Gemüseanbau des Mieters: Dafür ist nun wirklich nicht der Vermieter zuständig.

Gibt es die Möglichkeit, Wasser, das man zum Gießen nutzt, von der Abwassergebühr zu "befreien", halte ich es für selbstverständlich, dass sich der Vermieter darum kümmert. Auch wenn es keine Verpflichtung dazu gibt, so ist es doch eine sehr sinnvolle Maßnahme, die auch nicht die Welt kosten wird.

Wenn man sich darum als Vermieter kümmert, sollte man aber schriftlich und mit Nachdruck darauf hinweisen, dass Mieters dann auch zuverlässig darauf schauen, wann im Garten gegossen werden muss und das dann auch machen, auch wenn es um Pflanzen geht, an denen der Vermieter das größere Interesse hat.

Wer nutzt denn die Gartenbewässerung und wer bezahlt bisher dafür?

Sollte der Mieter nicht der Nutzer und Bewässerer sein, das Wasser aber über seinen Zähler laufen, hat er durchaus Anspruch darauf, dass das geändert wird.

Bin kein Vermieter oder Anwalt. Nach kurzer Recherche, ja, das kann er verlangen. Dadurch kann gegenüber dem Wasserversorger angezeigt werden, welches Wasser NICHT mit Abwassergebühren belastet wird. Dadurch wird die Wasserrechnung sinken.

Woher ich das weiß:Hobby
anitari  21.03.2024, 10:15
Nach kurzer Recherche, ja, das kann er verlangen.

Quelle für diese Behauptung?

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Hallo Julchen11111600,

ich wollte das auch machen, aber laut Versorger lohnt sich der Aufwand erst ab einem Verbrauch ~12.000m³ das heißt Einbau den eine zugelassene Firma machen muss und Grundgebühr für Zähler! Nachdem mein Verbrauch "nur" 5-6m³ beträgt habe ich davon Abstand genommen.

Wenn er die Kosten übernimmt, kannst Du ihm den Gefallen tun, ob Du nachträglich dazu verpflichtet bist steht auf einem anderen Blatt, denn den Vorteil wenn überhaupt hat der Mieter alleine!