Ist der Vermieter in Berlin verpflichtet einen Wasserzähler in der Wohnung einzubauen?

1 Antwort

Eine der Heizkostenverordnung vergleichbare bundesweite Regelung über die Erfassung und Abrechnung von Kaltwasserkosten besteht gegenwärtig nicht. Daher ist es den einzelnen Bundesländern überlassen, in ihren Landesbauordnungen entsprechende Regelungen zu schaffen.

Alle Länder, außer Bayern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt sehen für Neubauten eine Pflicht zum Einbau von Kaltwasserzählern vor. Überwiegend gilt diese Pflicht auch bei Nutzungsänderungen von Bestandsbauten, sofern der Aufwand nicht unverhältnismäßig hoch ist. Eine generelle Nachrüstpflicht besteht seit 1.9.2004 in Hamburg (vermutlich) und bis spätestens zum 31.12.2020 in Schleswig-Holstein.

https://www.techem.com/content/dam/techem/downloads/rechtliches/gesetze-und-verordnungen/Pflichten-Einbau-Wasserzaehler-gemaess-Landesbauordnungen-LBO-20180416.pdf.coredownload.pdf

Findet sich im Mietvertrag keine Regelung, kann der Vermieter nach billigem Ermessen den Verteilerschlüssel festlegen. Dabei muss der Vermieter dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung tragen (§ 556a I 2 BGB).

Der Verteilerschlüssel kann auf die Wohnfläche abgestellt sein. Genauso gut kann als Verteilerschlüssel die Personenzahl in der Wohnung der Mieter maßgeblich sein.

Alles Gute für dich!