6-Parteien Haus - Wer zahlt Wasserverschwendung?
Ich wohne in einem 6-Parteien-Haus. Bei einem Bewohner, welcher über ein Jahr lang nicht hier wohnte, war die Klospülung defekt, und es floss dauerhaft Wasser in die Kanalisation. Nun wurde festgestellt, dass in einem Jahr 250.000 Liter an Mehrverbrauch erzeugt wurde, welcher über den Hauptwasserzähler abgelesen wurde.
Der Wasserzähler in der Wohnung aber zeigte fast nichts an. Dass das Wasser über eine Gemeinschaftsleitung verschwendet wurde ist auch auszuschliessen.
Den Grund warum der Wasserzähler in der Wohnung nicjhts anzeigt habe ich gefunden:
Wenn ich in meiner Wohnung das Wasser nur leicht fliessen lasse, so ca. 30 Liter pro Stunde, dann steht mein Wasserzähler, die Dinger laufen erst bei einer bestimmten Durchflussmenge.
Der Hauptzähler aber zählt jeden Liter.
Kann man das als Beweis verwenden, um den Verursacher die Kosten aufzudrücken?
4 Antworten
Das kann tatsächlich sein. Handelsübliche Wohnungswasserzähler von der Bauart Qn 1,5 haben ein Qmin im Bereich 0,05 m3 - heißt 50 Liter die Stunde. Hauswasserzähler könnten eine höhere Güte haben, vor allem, wenn es Ultraschallzäher sind. Außerdem läuft hier ja der Wasserverbrauch des gesamten Hauses drüber - also hat man immer ein Qmin. Jetzt muss der Wasserverbrauch aber auch bewiesen werden, um ihn jemanden zuzuordnen. War die Wohnung vermietet und nicht bewohnt? Ist die defekte Klospülung dokumentiert? Kann man ausschließen, daß dort tatsächlich 1 Jahr niemand war?
Hallo Parabelflug,
eigentlich hast du doch gar kein Problem.
Der Hausbesitzer bezahlt die Wasserrechnung des Hauptzählers und legt den Verbrauch auf die Zwischenzähler um. Wenn jetzt die Summe der Zwischenzähler nicht mit dem Hauptzähler übereinstimmen, dann hat er ein Problem - nicht du. Du bezahlst was auf deinem Zähler steht.
Wenn jetzt die Wasserzähler zu groß gewählt wurden, dann passiert genau das, was du beschreibst. Aber das ist auch nicht dein Problem.
Wenn zweifelsfrei klar ist, wer das Wasser "verbraucht" hat, dann muss er das mit demjenigen aushandeln. Eine Kollektivhaftung irgendeiner Art gibt es nicht.
Falls die Wassermenge wirklich anteilig auf deiner Wasserrechnung auftaucht, dann musst du zum Mieterverein gehen oder gleich einen Anwalt nehmen.
Viel Erfolg!
Karliemeinname
Wird schwierig aber nicht unmöglich.
Am besten (falls man die Gemeinschaft zu Kasse bittet) zusammen zum Anwalt und dagegen vorgehen.
Da solltet ihr euch anwaltlich beraten lassen.