erlaubt das Jobcenter 3 Personen in eine 2 zimmer wohnung,?
ist das möglich?
ich beschreib kurz mal die lage: wir wollen gern mit unseren eltern zusammen wohnen und haben 2 wohnungen nebeneinander gefunden
Wohanung A 3 zimmer (ideal für mama,papa kleiner bruder beide arbeitslos und leben vom jobcenter)
Wohnung B 2 zimmer (ideal für mich und mein bruder gesamt netto einkommen 3000€ beide beschäftigt)
jetzt der punkt für das jobcenter ist jedoch der die kaltmiete der 3 raum wohnung mit 590€ zuviel. (wohnung A)
daher die frage ob es an sich gehen würde wenn ich und mein bruder die 3 raum wohnung auf uns nehmen (vertraglich) und unsere eltern die 2 raum wohnung
und wir dann einfach tauschen das ich und mein bro in der 2 raum wohnen und die dann eben in unsere 3 raum. (müssten nur aufpassen das die briefe nicht vertauscht werden.
ist das rechtlich in ordnung? ich meine wir nehmen ja dann beide wohnungen und können ja so aufteilen wie wir wollen oder?
Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen
5 Antworten
Der Vermieter trifft die Entscheidung an wen er vermietet!
Das, was Ihr da vorhabt, funktioniert aus meiner Sicht nicht.
Rechtlich würden aus meiner Sicht beide Wohnungen jeweils an die andere Mietpartei untervermietet und es würde sich um Scheingeschäfte handeln = nicht rechtskräftig.
Zudem kann man es auch als Schenkung des Mietzinses werten, wenn 2 Brüder die zu teure Wohnung für Ihr Eltern und den kleinen Bruder mieten. Diese Schenkung kann auf das ALG 2 der Eltern und auf das des kleinen Bruders angerechnet werden.
Wie man es dreht und wendet, ich halte das für keine gute Idee.
Rechtlich in Ordnung ist das sicher nicht.
Da ihr niemanden in die Wohnung lassen müsst (Außendienst vom JC), wird es vermutlich nicht auffallen.
Es gibt nur ein riesen Problem: Wenn ihr irgendwann mal umziehen wollt, wird das nicht so einfach funktionieren. Ziehst du mit deinem Bruder um, müssten deine Eltern aufm Papier "ihre" Wohnung kündigen --> Können keine Miete mehr vom JC bekommen.Ziehen deine Eltern mit dem Bruder um, müsstet ihr "eure" Wohnung kündigen, aber die 2-Raum Wohnung dem Vermieter zurückgeben.
Es gäbe aber eine andere Option: Die Eltern und der Sohn ignorieren die Kostengrenze vom JC und jeder mietet die Wohnung an, in der er auch wirklich wohnt. Offiziell zahlen sie dann halt die Differenz aus ihrem Regelsatz. Ob ihr euren Eltern diese Differenz inoffiziell in Form von Bargeld zusteckt kann niemand prüfen.... (darf keine auffälligen Kontobewegungen geben!).
Prinzipell geht es keine Frage aber erlaubt ist es trotzdem nicht.
wenn ihr das so angeben tut dann muss es auch der Wahrheit entsprechen.
Rein rechtlich gesehen ist das nicht in ordnung