Miete – die neusten Beiträge

In wie weit bin ich verpflichtet beim Auszug aus dem Studentenwohnheim mein Zimmer zu streichen und zu tapezieren?

Also wenn ich das nicht mache werden Sie zivilrechtlich eine Rechnung wegen streichen und tapezieren einklagen? 600+EUR?

Im Vertrag:

§ 21 Schönheitsreparaturen

Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträume stets in einem dem normalen Nutzungsgebrauch entsprechenden

Zustand zu halten. Sollten die Mieträume bei seinem Auszug durch sein Verschulden nicht in einem nach all-

gemeinen Maßstäben bewohnbaren Zustand sein, kann der Vermieter erforderliche Schönheitsreparaturen,

sofern der Mieter diese nicht unverzüglich selbst ausführt, auf Kosten des Mieters durchführen lassen. Aus-

genommen von dieser Regelung sind allgemeine, zeitbedingte Abnutzungserscheinungen der Mietsache.

§ 22 Pflichten beim Auszug

(1) Der Mieter ist verpflichtet, bei Beendigung des Mietverhältnisses die Mieträume so herzurichten, dass

eine Neuvermietung ohne Beanstandungen möglich ist. Dazu gehört insbesondere:

a) Alle Schäden und Mängel an der Mietsache (einschließlich eventuell mitvermieteter Einrichtungs-

gegenstände) für die der Mieter dem Vermieter haftet, müssen vom Mieter sach- und fachgerecht beseitigt werden.

b) Eventuell mitvermietete aber vom Mieter ausgelagerte Einrichtungsgegenstände müssen im ur-sprünglichen Zustand wieder in die Räume eingebracht werden.

c) Falls Schlüssel nicht zurückgegeben werden, gilt § 15 entsprechend.

d) Der Mieter muss alle von ihm eingebrachten persönlichen Sachen aus den Mieträumen und den

sonstigen mitbenutzten Räumen entfernen.

e) Die Mieträume müssen gründlich gereinigt werden.

f) Kosten, die aus einer nicht ordnungsgemäßen Rückgabe entstehen, müssen vom Mieter getragen werden.

Studium, Wohnung, Miete, Recht

2 Stromzähler wegen Nachtspeicherheizung die raus kommt muss ich 2 Anbieter auswählen?

Also ich ziehe Bald um in ein EFH mit Nachtspeicherheizung. Mein Vermieter meinte ich kann schon mal Stromanbieter aussuchen und gab mir 2 Zählernummern. 1. Strom und 2. Strom Heizung.

Aktuell wird das Heizsystem erneuert und Statt Nachtspeicher wird es wenn ich darin wohne so eine Pellet Heizanlage.

Nun meine Frage: Muss ich 2 Stromanbieter und Rechnungen Zahlen oder wie sieht das aus? Wenn das Nachtspeicher raus kommt dann ist doch Schwachsinn? Gut der Pellet zündet ja auch mit Strom soweit ich weis aber hab 0 Ahnung was für einen Tarif ich auswählen soll. Der Vermieter meinte das mein Vormieter Heizstrom monatlich 150€ zahlen musste und Strom normal 55€.

Ich bin ein Technik freak und mein Strom verbrauch schätze ich mal im Jahr auf ca. 3500kW (Nur Geräte usw kein Heizung) aber sicherheitshalber habe ich mir gedacht fürs erste 5000kW Vertrag zu nehmen, nächstes Jahr kann ich es ja anpassen. Aber Heizstrom? Ich muss gestehen ich ziehe das erste mal in ein eigenes zuhause da ich bisher immer bei Eltern gelebt habe deshalb wegen Nachtspeicherheizung wird das etwas komplex für mich einen passenden Vertrag zu wählen, und warum überhaupt wenn die eh raus kommt?

Zum Umzug sind es noch ca. 3 Wochen und bis dahin will ich alles bereit haben bevor ich böse Überraschungen bekomme wie z.B. das der Strom zum Stadtwerke Preisen abgezogen wird usw.

Miete, Stromanbieter, Nachtspeicherheizung, Pelletheizung, Stromzähler

Meistgelesene Beiträge zum Thema Miete