In wie weit bin ich verpflichtet beim Auszug aus dem Studentenwohnheim mein Zimmer zu streichen und zu tapezieren?

Also wenn ich das nicht mache werden Sie zivilrechtlich eine Rechnung wegen streichen und tapezieren einklagen? 600+EUR?

Im Vertrag:

§ 21 Schönheitsreparaturen

Der Mieter ist verpflichtet, die Mieträume stets in einem dem normalen Nutzungsgebrauch entsprechenden

Zustand zu halten. Sollten die Mieträume bei seinem Auszug durch sein Verschulden nicht in einem nach all-

gemeinen Maßstäben bewohnbaren Zustand sein, kann der Vermieter erforderliche Schönheitsreparaturen,

sofern der Mieter diese nicht unverzüglich selbst ausführt, auf Kosten des Mieters durchführen lassen. Aus-

genommen von dieser Regelung sind allgemeine, zeitbedingte Abnutzungserscheinungen der Mietsache.

§ 22 Pflichten beim Auszug

(1) Der Mieter ist verpflichtet, bei Beendigung des Mietverhältnisses die Mieträume so herzurichten, dass

eine Neuvermietung ohne Beanstandungen möglich ist. Dazu gehört insbesondere:

a) Alle Schäden und Mängel an der Mietsache (einschließlich eventuell mitvermieteter Einrichtungs-

gegenstände) für die der Mieter dem Vermieter haftet, müssen vom Mieter sach- und fachgerecht beseitigt werden.

b) Eventuell mitvermietete aber vom Mieter ausgelagerte Einrichtungsgegenstände müssen im ur-sprünglichen Zustand wieder in die Räume eingebracht werden.

c) Falls Schlüssel nicht zurückgegeben werden, gilt § 15 entsprechend.

d) Der Mieter muss alle von ihm eingebrachten persönlichen Sachen aus den Mieträumen und den

sonstigen mitbenutzten Räumen entfernen.

e) Die Mieträume müssen gründlich gereinigt werden.

f) Kosten, die aus einer nicht ordnungsgemäßen Rückgabe entstehen, müssen vom Mieter getragen werden.

Studium, Wohnung, Miete, Recht