Mit der Mutter zusammenziehen. Bezahlt das JobCenter die Hälfte der Miete?

4 Antworten

Wenn Du noch nicht immatrikuliert bist und Dir das Jobcenter Leistungen bewilligt, dann sollte es die Hälfte der Miete erstatten, sofern diese aus sozialrechtlicher Sicht als "angemessen" gilt.

Um Leistungen bewilligt zu bekommen, mußt Du jedoch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Zumindest pro forma.

musste mich von meinem Job trennen da ich mich auf ein Studium vorbereitet habe.

nun ist es aber nicht Aufgabe der Allgemeinheit, Dir während der Zeit (D)einer "Studiumsvorbereitung" Deinen Lebensunterhalt zu finanzieren, also solltest Du Dich schleunigst um einen Job bemühen.

Desweiteren .... was macht Deine Mutter in absehbarer Zeit, wenn Du wieder ausziehst und die Wohnung dann zu groß und zu teuer ist?

Asonsten ... wenn Du als über 25-Jährige/r bedürftig bist und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst!! hast Du auch Anspruch auf Leistungen nach SGB II.

Kosten der Unterkunft nur im Rahmen der Angemessenheit.

Das musst du dann vorher schon mit dem Jobcenter klären, keiner kann dir sagen ob du anhand einer Situation Anspruch auf ALG - 2 hättest, wenn du nämlich schon immatrikuliert bist oder dich ab 25 schon im Studium befinden würdest, hättest du keinen Anspruch auf ALG - 2 Leistungen.

Sollte das nicht der Fall sein und du im Regelfall dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen können, dann würdest du ab 25 bei Bedürftigkeit auch Anspruch auf ALG - 2 haben und die angemessenen KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete auch hälftig übernommen.

Dazu dann min. noch den Regelbedarf für den Lebensunterhalt von derzeit 432 € + deinen KK - Beitrag, weil du ab 25 wohnhaft mit der Mutter deine eigene BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bilden würdest und unabhängig von Einkommen und Vermögen der Mutter Leistungen beziehen könntest.

Vom Jobcenter gibt es nichts. Max. Wohngeld könnt Ihr beantragen. Auch könnt Ihr eine Wohnung suchen, ddie zu Eurem Einkommen passt.

Du kannst bis zum Studium einen Nebenjob annehmen.