Krieg ich die Mietkaution gezahlt?
Hallo,
ich habe mal eine Frage vllt kennen sich hier einige aus. Und zwar geht es darum dass ich und eine Freundin zusammen in eine Wohnung ziehen am 1.Mai wir beide sind 21&23 Jahre Jahre alt. Da wir Kurzarbeiter Geld bei unserer Teilzeitarbeitstelle aufgrund der aktuellen Situation bekommen und ausbildungssuchend sind, bleibt uns dann aufgrund der Kaution in Höhe von 1400 kaum noch was zum Leben übrig.
uns wurde in unserem Umfeld mitgeteilt dass man anscheinend beim Jobcenter eine einmalige Hilfeleistung beantragen kann und dass die dann unsere Kaution übernehmen würden und zum Ende des Mietverhältnisses wieder zurück bekommen würden.
hat jemand das schonmal gemacht oder kennt sich jemand damit aus ?
stimmt das? Ich würde morgen sowieso anrufen aber mich würde interessieren was andere Leute davon halten
Mit freundlichen Grüßen
5 Antworten
Weißt du, dass ihr die Zahlung der Kaution auf die ersten drei Monatsmieten aufteilen dürft? Und dann seid ihr ja auch zu zweit.
Wären also ca. 230 € für jeden von Mai bis Juli.
Zur Übernahme durch das Jobcenter kann ich dir nichts sagen, aber so werden die sicher auch erst mal argumentieren, bevor sie irgendwas übernehmen.
Das mit der Aufteilung auf drei Monate muss übrigens nicht im Mietvertrag stehen, das ist gesetzlich festgelegt.
Also ist es nur eine und nicht deine Freundin ?
Die Kaution kann in 3 Monatsraten an den Vermieter gezahlt werden.
Wie hoch liegt denn die Warmmiete und zahlt ihr dann je 50 % davon und was an Einkommen hat jeder einzeln für sich ?
Eine Kaution ist nur im Leistungsbezug möglich, wenn kein oder nur wenig Vermögen vorhanden ist und dann würde diese im Regelfall als zinsloses Darlehen gezahlt und in monatlichen Raten vom laufenden Leistungsanspruch von normalerweise 10 % des maßgebenden Regelsatzes für den Lebensunterhalt abgezogen.
Wenn ihr also kein Paar seid bzw.noch nicht min.1 Jahr zusammen wohnen würdet, dann läge der Regelsatz bei derzeit 432 €, sonst bei jeweils 389 €, dann würdet ihr eine BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) bilden.
dass ich und eine Freundin zusammen in eine Wohnung ziehen am 1.Mai
Ist der Mietvertrag schon abgeschlossen?
bleibt uns dann aufgrund der Kaution in Höhe von 1400
Wenn die Kaution schon ein Problem ist, mit was wollt Ihr dann die Wohnung einrichten? Die Kaution bezahlt man üblicherweise nicht vom laufenden Einkommen, sondern hat man sich, genauso wie das Geld für die Erstausstattung, zuvor schon angespart und für genau diesen Zweck beiseite gelegt.
Gut möglich, dass das JC Euch bei der Kaution hilft. Andererseits, warum sollte es, wenn es keinen besonderen Grund gibt, außer Eurem Privatvermögen, dass Ihr zusammen zieht, wenn Ihr jetzt, wenn auch getrennt, auch schon ein Dach über dem Kopf habt.
Aber wenn doch, so ist es doch gar nicht sicher, dass Ihr oder das JC die Kaution am Ende des Mietverhältnisses zurück bekommt. Was, wenn es Gründe für den Vermieter gibt, die Kaution einzubehalten? Zum Beispiel zum Ausgleich für evtl. Mietschulden oder für Schadensersatz, wenn Ihr was kaputt macht und Eure Privathaftpflichtversicherung das nicht übernimmt? Gut möglich, dass sich der Vermieter dann die Kaution einbehält und Ihr sogar noch was drauf legen müsst, um alles zu bezahlen. (1400 € ist nicht gerade viel!) Dann steht das JC bei Euch auf der Matte und verlangt den Ersatz.
Versuch es ruhig mal, aber ich denke Euer Wunsch ab Mai zusammen zu ziehen, steht auf sehr tönernen Füßen. Alternative, wenn es den MV schon gibt:
Übernehmt die Wohnung noch nicht, sondern zahlt erst einmal nur die Miete, die dem Vermieter auf jeden Fall zusteht und wenn Ihr dann in der Lage seid, die Kaution z. B. in 3 monatlichen Raten zu zahlen, übernehmt Ihr die Wohnung.
Kurzarbeit bei Teilzeitjobs? Ihr habt also momentan keine Arbeit? Meldet Euch bei einem Gemüsebauern, der Arbeitskräfte auf seinen Feldern sucht. Das Geld, das Ihr dabei verdient, wird nicht angerechnet. Ihr könnt es also behalten.
Wenn ihr wegen Corona in Kurzarbeit seit könnte Hilfe in Form von Wohngeld oder ergänzend ALG2 beantragen.
Ob auch die Kaution übernommen wird kann ich nicht sagen.
Damit man nichts mit denen zu tun haben muss, kann man auch eine Versicherung abschließen, die dann Deine Mietkaution an den Vermieter zahlt. Der Nachteil ist lediglich, dass ihr jeden Monat einen Beitrag an die Versicherung zahlen müsst.
Wenn der Vermieter auf Zahlung einer Kaution besteht und diese im Mietvertrag vereinbart ist, wird der Vermieter eine solche Versicherung nicht anerkennen und muss er auch nicht. Gerade in diesen Zeiten gilt: Nur Bares ist Wahres, wenn es um die Kaution geht.
Verstehe, vielen Dank. Inwiefern kann ich die Höhe der Hilfe abschätzen?