Kaution und Erste Warmmiete?
Dieses Jahr am 17.12.19 Ziehe Ich in meiner Aller ersten Wohnung und Ich weiß das viel Stress kommen wird! Ich hab da eine Frage zu der Kaution und Warm Miete! Die Kaution muss doch sofort nach der Unterschreibung des Mietvertrages über Wiesen sein! Wann muss die Erste Warmmiete gezahlt werden zusammen mit der Kaution oder drei Tage Später?
Gruß, Johann
12 Antworten
Gemäß geltendem Recht darfst Du als Mieter die Kaution in 3 Teilraten bezahlen - nützt Dir nur nicht unbedingt etwas, wenn der Vermieter vor Wohnungsübergabe auf eine Vorauszahlung "besteht".
Ansonsten ist die Teilmiete für Dezember umgehend ab Datum des Vertragsbeginns zu bezahlen.
Bei den dann folgenden Mieten gilt - die Zahlung muss ( soweit Du "Selbstzahler bist - also nicht abgebucht wird ) bis zum 3. Werktag eines Monats veranlasst sein.
Die Miete muss je nach mietbeginn jeweils am 1. oder 15. überwiesen sein
Die Kaution bezahlt man üblicherweise direkt nach Unterzeichnung des Mietvertrages und vor der Wohnungsübergabe. Im Mietvertrag ist festgelegt, wann die Warmmiete gezahlt werden soll. Üblicherweise zahlt man die Miete im Voraus zum Monatsbeginn. Also am 01.01. für den Januar, 01.02. für den Februar und so weiter. Dafür bietet sich die Einrichtung eines Dauerauftrags an.
In der Regel überweist man Kaution plus erste Miete zum Monatsersten, wobei Du die Kaution auch in 2 Raten zahlen kannst
sprich mit dem Vermieter und natürlich bekommst Du sofort den Schlüssel und denke an ein Übergabeprotokoll und nimm dafür jemanden mit, der damit Erfahrungen hat
aber ich persönlich würde auf jeden Fall mit dem Vermieter darüber reden
Dann kann der Mieter Schadensersatz geltend machen, die Miete mindern oder fristlos kündigen.
mag doch alles sein - nur das nutzt doch dem Mieter nichts, wenn er mit gepacktem Möbelwagen vor der Tür steht - oder der Vermieter den Vertrag nur gegen die entsprechende Kautionsleistung unterschreibt . Schaue Dir den Wohnungsmarkt an - und Du kannst sehen , welche Möglichkeiten Vermieter nutzen.
Ich habe in den vergangenen 5 Jahren für mehrere Studikinder Mietverträge mit unterschreiben müssen / bürgen müssen und hurra auch vorab die entsprechende Kautionsforderung erhalten. Und das wohlgemerkt von größeren Wohnungsbaugesellschaften.
Ach ja - und auch Rechtsstreitigkeiten kosten Geld, dass man mindestens vorschießen muss. Also spare ich mir lieber meine Kraft und bezahle die Kaution in einer Summe.
Du bist da nicht korrekt informiert. Grundsätzlich ist der Mieter berechtigt (auch wenn im Mietvertrag Anderes steht) die Mietsicherheit in drei gleichen Raten zu zahlen. Die erste ist zum vereinbarten Mietbeginn (nicht Bezug) der Wohnung fällig. Die beiden Folgeraten sind jeweils mit der Miete bis zum dritten Werktag anzuweisen für den jeweiligen Monat.
Aber diese Ratenzahlung muss vom Vermieter genehmigt werden und Schlüssel bekommt man erst wenn die Kommplette Kaution gezahlt hat..?