Mietbeginn verzögert sich?
Hallo, ich sollte voraussichtlich am 1.2 in meine neue Wohnung ziehen. Das hat nicht geklappt und mir wurde gesagt es würde noch bis etwa Mitte Februar dauern. Heute habe ich angerufen, weil sie kein Lebenszeichen von sich gaben und mir wurde gesagt, dass ich den Mietvertrag erst ab 15 März bekommen werde. Vor dem ersten März soll ich die Schlüssel bekommen um die Wohnung einrichten zu können. Bin echt sauer das es sich andauernd verzögert und ich hinterher laufen muss. Was denkt ihr?
7 Antworten
Hallo Linda, deine Mietvertrags abschluss verzögert sich, weil der Vermieter den Mietbeginn nicht garantieren will. Nun hast du eine Schreiben, das aussagt du blmämst den Schlüssel für die zukünftige Wohnung am 1.3. 21.
Dieses Schreiben solltest du einsetzen, wenn du den Schlüssel bekommst um gleichzeitig den Mietvertrag zu vereinbaren.
Bis jetzt hast du keinerlei Rechte auf die neue Wohnung. Ich vermute, dass du hier die Vorgeschicht erzählen kannst, wie es zu dem Vermietungsangbot gekommen ist. Vielleicht kann man da etwas machen um den Vermieter festzunageln.
Du wirst den Mietvertrag erst ab 15. März bekommen, aber die Schlüssel schon vor dem 1. März bekommen. Im Klartext bedeutet das doch, dass Du die Wohnung sicher hast, auch wenn der Mietvertrag noch nicht unterschrieben ist.
Weiterhin bedeutet das, dass Du für mindestens 1/2 Monat keine Miete bezahlen musst. Das ist schon ein Entgegenkommen und vielleicht auch als kleine Entschädigung gedacht.
Sei also nicht so sauer. Manchmal geht es eben nicht schneller, worauf die Vermieterseite auch nicht immer Einfluss hat.
Entsteht Dir durch die Verzögerung ein echter Schaden? Also z. B. Ersatzunterbringung oder Lagerkosten für Deine Habe?
Einige Tage vor dem 1. März? Das sind jetzt noch rund 2 Wochen, also übernächstes Wochenende kannst Du doch schon mit Einräumen beginnen. Es nützt Dir doch wohl auch nichts, wenn in der Wohnung noch gearbeitet wird, jede Menge Dreck drin ist oder noch Dreck gemacht wird und Du hast Deine Sachen schon drin. Dann lieber die Sachen noch schonen.
voraussichtlich am 1.2 !
Ist eine mündliche Zusage, ohne Garantie, was steht im Mietvertrag ?
Ich habe noch keinen Mietvertrag. Das ist keine mündliche Zusage sondern eine schriftliche.
Dazu müßte man den Text der schriftlichen Zusage kennen, ob diese rechtsverbindlich ist ( schick mal Foto ) !
Das habe ich denen unterschrieben zurück geschickt. Da stand die voraussichtliche Vermietung der Wohnung
Das war eine Willenserklährung und keine Zusage, dann mußt du warten bis es soweit ist, ohne Rechtsanspruch !
Dann würde ich fordern, dass die Mietzahlungen ebenfalls entsprechend später beginnen:
Ich zahle erst, wenn ich die Wohnung bekommen habe.
Sie zahlt nichts, sie hat noch keinen Mietvertrag. Sie hat faktisch keine Wohnung gemietet.
Aus der Frage, das steht alles da, Beispiel Mietvertrag:
mir wurde gesagt, dass ich den Mietvertrag erst ab 15 März bekommen werde.
-> Kein bestehender Mietvertrag.
Du hast noch keinen Mietvertrag unterschrieben, somit hast du de facto keine Wohnung gemietet, nur das Versprechen dass du sie mieten kannst. Das bringt dir nichts.
Bevor kein Vertrag unterschrieben ist, würde ich weitersuchen. Ob das klappt, steht ja offenbar nach wie vor in den Sternen.
Nein