Mietbeginn verschoben?

2 Antworten

Der Vermieter ist nicht verpflichtet Dir eine Alternative zu stellen, aber er muß Dir eine Alternative bezahlen.

Wenn er die nichts zur Verfügung stellt, dann kümmere Dich selbst darum anderswo unter zu kommen. Die Kosten dafür muß der Vermieter bezahlen. Sowohl die Einlagerung der Möbel als auch die Unterkunft.

Der Vermieter dürfte aber keinen finanziellen Schaden haben, denn in der Regel ist er versichert. Wenn nicht, dann hat er eben Pech gehabt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn es ein Leitungswasserschaden ist, wird er diesen seiner Wohngebäudeversicherung melden. Diese kümmert sich dann um die Schadensbeseitigung und auch um die Bezahlung von Folgeschäden, wie z. B., dass der Vermieter seinen neuen Mietvertrag nicht einhalten kann.

Bei den Folgen für Dich, ist zu prüfen:

  1. Ist die Wohnung überhaupt nicht nutzbar, also auch nicht, um z. B. Hausrat schon mal rein zu stellen?
  2. Ist die Wohnung zwar nutzbar in der Weise, dass man Umzugsgut schon mal rein bringt, aber es stehen keine Wasserleitungen und sanitären Einrichtungen zur Verfügung.
  3. Man könnte die Wohnung zwar nutzen, aber die Bautrocknung mit Trockengeräten dauert mehrere Wochen und in dieser Zeit, kann man den Lärm nicht in der Wohnung ertragen.

Zu 1.: Wenn die Wohnung überhaupt nicht nutzbar ist, 100 % Mietminderung und Übernachtung in Hotel oder Pension. Umzugsgut bei einer Umzugsspedition einlagern. Die Mehrkosten über die ersparte Miete hinaus wird die Versicherung dem Vermieter bzw. Dir erstatten.

Zu 2. und 3.: Mietminderung < 100 % und Du übernachtest in Hotel oder Pension auf Kosten der Mietersparnis und der Versicherung.

Rede mit Deinem Vermieter und ggf. mit seiner Versicherung. Noch hast Du Zeit, alles gut zu organisieren.