Befristeter Mietvertrag (Österreich)?
Meine Mietevertragbegann mit 01.12.2020, kündigen kann ich erst nach 1 Jahr mit Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist. So, indem des mein erste Wohnung ist,weiß ich jetzt nicht wann ich genau kündigen darf. Ende des Monats oder wie laut Mietbeginn Anfang des Monats.
Wäre das dann der 01.03.2022?
4 Antworten
Schwer auszurechnen. Wann sind 12 Monate vorbei, wenn der Mietvertrag am 1.12.2020 begann? Vielleicht am 1.12.2021?
Dann könntest Du tatsächlich am 1.12.2021 Deine Kündigung an den Vermieter schicken. Wenn er sie dann spätestens am 3.12.2021 in seinem Briefkasten hat, wäre die Wohnung zum 28. Februar 2022 gekündigt. Schreib das dann so auch in die Kündigung rein, also Kündigung zum 28. Februar 2022.
Verschicke die Kündigung per Einwurf-Einschreiben und lieber bereits Ende November, so am 30.11. Die Briefpost ist manchmal sehr sehr lahm.
Da fällt mir gerade auf, das ist Österreich. Gilt da das gleiche, wie in Deutschland, also dass die Kündigung spätestens am 3. Werktag des Monats beim Vermieter sein muss? Oder wäre es dann für den 28.02. nicht schon zu spät, wenn die Kündigung erst im Dezember beim Vermieter ankommt. Hier ist unbedingt das Gesetz in Österreich danach zu prüfen, bis wann die Kündigung spätestens beim Vermieter sein muss, damit sie zum 28.02.2022 noch wirkt.
Uuiihh, mir ist nicht aufgefallen, dass der FS ein Ösi ist (obwohl es ja groß in der Frage steht).
Na dann wäre es wohl am besten, wenn der FS die Kündigung jetzt schon los schickt, wenn er mit seiner Kündigung zum 28.02. auf der sicheren Seite sein will.
Dann wäre aber wieder die nächste Frage, ob er das jetzt schon darf, also ob die Klausel im Mietvertrag das überhaupt zulässt, also dass im November, vor Ablauf von 12 Monaten, schon eine Kündigung geschickt wird. In Deutschland wäre sie wertlos.
Uuiihh, mir ist nicht aufgefallen, dass der FS ein Ösi ist (obwohl es ja groß in der Frage steht).
Wurde anscheinend erst nachtraeglich hinzu gefuegt.
Immer zum Monatsletzten. Du kannst jetzt zum 28. Februar kuendigen. Dazu muss deine schriftliche Kuendigung spaetestens am 3. Dezember beim Vermieter zugehen.
Von einem befristeten Mietvertrag steht in deinem Text nichts nur von einem Kündigungsrechtsverzicht.
Kannst du die wörtliche Formulierung der Klausel mal hier einstellen?
Wo kann ich dies finden? Ich habe diesen Text: Dem Mieter kommt - dem Gesetz entsprechend - das Recht zur Aufkündigung nach Ablauf eines Jahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten zu. Und dann werden Gründe aufgezählt wann der Vermieter einen Kündigung kann z.B. nicht Zahlung, an Dritte weiter vergeben etc.
Wo kann ich dies finden?
In deinem Mietvertrag.
Wenn der Kündigungsverzicht nicht für beide Seiten vereinbart wurde, ist er ohnehin unwirksam.
Das Mitverhältnis beginnt am ... und wird auf die Dauer von 4 Jahren, sohin bis zum ... abgeschlossen. Es endet, ohne dass es einer gesonderten Aufkündigung bedarf. Dem Mieter kommt - dem Gesetz entsprechend - das Recht zur Aufkündigung nach Ablauf eines Jahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monats letzten zu.
Jeweils auf Ende eines Monats. Wie lange ist die Kündigungsfrist?
Somit kannst du auf Ende Dezember 2021 kündigen, dies hatte aber schon in september 2021 geschehen müssen. Würdest du non im November kündigen wärst du per Ende Februar 2022 aus der Wohnung raus.
Aber hätte ich da schon kündigen können wenn ich 1 Jahr mindestens in der Wohnung bleiben muss? 🤔
Das Jahr endet ja mit der Kündigung..... wenn du also die Kündigungsfrist einhält könntest du nach 9 Monaten kündigen und wärst nach 12 Monaten raus. Somit hättest du den Vertrag auch eingehalten
Nein wirklich? Ich dachte immer ich muss 1 Jahr fix drin bleiben dann kann ich erst kündigen
Dafuer kommt es auf die genaue Formulierung des Kuendigungsverzichts an. Aus der ergibt sich, ob du bereits zum Ablauf des Verzichtszeitraums kuendigen kannst oder erst danach.
Das Mitverhältnis beginnt am ... und wird auf die Dauer von 4 Jahren, sohin bis zum ... abgeschlossen. Es endet, ohne dass es einer gesonderten Aufkündigung bedarf. Dem Mieter kommt - dem Gesetz entsprechend - das Recht zur Aufkündigung nach Ablauf eines Jahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Monats letzten zu.
Eine solche Vereinbarung waere nach deutschem Mietrecht unwirksam.
Geht es vielleicht um Oesterreich? Das haettest du dann aber gleich in der Frage dazu schreiben sollen, wenn du hilfreiche Antworten haben willst.
Ich bedanke mich recht herzlichst, tolle Erklärung habe mich gleich ausgekannt 🙏
Ich werden dann Anfang Dez.die Kündigung via Einschreiben versenden und in der Kündigung notiere ich das Ende des 3ten Monats.