Beendigung Mietvertrag?


15.09.2021, 06:16

im Mietvertrag steht: nach fünf, acht und zehn jahren seit der überlassung des wohnraums verlängert sich die kündigungsfrist um jeweils 3 monate.

aber gilt diese regelung noch?

10 Antworten

Sofern die Kuendigungsklausel im alten Mietvertrag "formularmaessig" erfolgte (also nicht individuell ausgehandelt wurde), gilt fuer dich inzwischen die Kuendigungsfrist nach BGB § 573c Abs. 1. Eine damals "formularmaessig" vereinbarte Verlaengerung der Kuendigungsfrist auch fuer den Mieter ist heute nicht mehr wirksam. Das heisst, du kannst bis spaetestens am 3. Werktag eines Monats zum Ablauf des uebernaechsten Monats kuendigen. Aktuell kannst du also fruehestens zum 31. Dezember kuendigen. Dazu muss deine schriftliche Kuendigung spaetestens am 4. Oktober beim Vermieter zugehen.

https://www.mietrecht.org/kuendigung/kuendigungsfristen-altvertraege/

Die von dir aufgeführten Fristen gelten allein für den Vermieter. Deine KF beträgt 3 Monate. Demnach kannst du jetzt frühestens zum 31.12.21 kündigen.

Ob du Schönheitsreparaturen machen musst, hängt vom Mietvertrag ab und ob dir die Wohnung seinerzeit renoviert oder nicht übegeben wurde.

Stell mal den Passus ein oder zitiere wörtlich.

Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, du kannst im September noch zum 01.01.2022 kündigen. Eine frühere Beendigung ist nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Du kannst Nachmieter suchen, die früher einziehen, diese muss der Vermieter jedoch nicht akzeptieren.

Wie die Wohnung zu übergeben ist, steht im Mietvertrag. Meist ist beim Einzug zu renovieren und zum Auszug in ordentlichen Zustand. Es kann aber vertraglich auch anders geregelt sein.

DerCaveman  15.09.2021, 06:08
du kannst im September noch zum 01.01.2022

Genauer gesagt: Bis spaetestens am 4. Oktober zum 31. Dezember.

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Von Experte albatros bestätigt

Die nach Wohndauer gestaffelten Kündigungsfrist gelten nur für den Vermieter.

Für den Mieter, egal wie lange er dort wohnt, sind es 3 Monate, wenn vertraglich nicht kürzer vereinbart.

Im Moment kannst Du zum 31.12.2021 kündigen. Deine schriftliche Kündigung muß spätestens am 4. Oktober beim Vermieter sein.

Ob Du renovieren mußt kommt auf die vertragliche Vereinbarung an und wie die Wohnung zu Mietbeginn übergeben wurde.

Bei einem so alten Vertrag ist es durchaus denkbar das die Schönheitsreparaturklausel unwirksam ist.

Die normale Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wenn du also jetzt kündigst kannst du zum Jahresende aus dem Vertrag raus.

Und die Wohnung muss so übergeben werden wie du sie rüberkommen hast, bzw wie es vereinbart wurde.