Muss die beim Auszug die Wohnung renovieren?

10 Antworten

Nach 40 Jahren haben Sie dem Vermieter die Chance gegeben aus gezahlten Kaltmieten eine Renovierung vorzunehmen, zu der Sie als Mieter nicht verpflichtet wären.

Anders könnte es sich bei baulichen Veränderungen durch den Mieter verhalten, z.B. unter die Decke gefummelte Paneele.

Da hätte der Vermieter ggfs. einen Anspruch auf die Wiederherstellung des Ursprungszustandes.

Besenrein übergeben. Selbstangebrachte Änderungen sind rückzubauen.

Ein-, An-, und Umbauten die der Mieter vorgenommen hat, müssen bei Rückgabe der Wohnung selbstverständlich auch wieder entfernt werden.

Eine 40 Jahre alte Deckenverkleidung aus Kunststoff will heute niemand mehr haben. Das der Vermieter sich nicht mit der Demontage und Entsorgung beschäftigen möchte, ist auch nachvollziehbar.

Die Schönheitsreparaturen bei Auszug können sehr umfangreich sein. Deshalb ist es ratsam, mit dem Vermieter zu besprechen, was gemacht werden soll.

Wann wurde die Wohnung zum letzten Mal renoviert?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Salue

Der Unterhalt der Wohnung ist Sache des Vermieters. Dazu gehört auch, dass diese regelmässig renoviert wird. Denn die normale Abnützung einer Wohnung ist selbstverständlich und im Mietzins eingeschlossen. Der Mieter hat zwar keinen Anspruch auf Renovationen, er muss aber, bei einem Auszug nach 40 Jahren, auch keine solchen Kosten übernehmen, denn die ganze Einrichtung gilt als abgeschrieben.

Allerdings müssen nachträglich gemachte eigene Änderungen wieder zurückgebaut werden.

Bei allfälligen Uneinigkeiten empfehle ich den Bezug einer Mieterschutz- Organisation.

Tellensohn

Wer hat denn die Deckenpaneele angebracht? Wenn ihr das gewesen seid, müsst ihr diese auch entfernen und schlimmstenfalls auch die Tapeten darunter erneuern, sofern diese durch die Paneele beschädigt wurden.

Wenn es im Vertrag keine Klausel gibt, dürften die Schönheitsreparaturen entfallen. Das gilt aber nicht für Beschädigungen (Knallbunte Wände, Beschädigte Tapeten, etc.). Die müsstet ihr beseitigen.