Kann mich meine Einsatzstelle nach Ende der Probezeit fristlos kündigen (FSJ)?

2 Antworten

Außerordentliche fristlose Kündigung ist mit entsprechenden Grund immer möglich.

Ordentliche Kündigung ist, da nichts anderes beschrieben nach den gesetzlichen Fristen des BGB §622 Abs.2 für den AG möglich.

Tukan17 
Fragesteller
 09.02.2020, 13:36

Was wären das für Gründe?

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Antitroll1234  09.02.2020, 13:39
@Tukan17

Ja, für eine außerordentliche fristlose Kündigung müssen schon schwerwiegende Gründe vorliegen.

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Die Kündigungsfristen gelten immer für beide Seiten. Allerdings könnte man dir noch am letzten Tag der Probezeit mit der verkürzten Frist kündigen.