In wohnung rein bevor mietbeginn?

7 Antworten

Es liegt im Ermessen des Vermieters, wie lange vorher er den Schlüssel herausgibt. Rechtlich muss er den Schlüssel erst am Tag des Mietbeginns rausrücken. Es ist einfach nur kulant, schon einige Zeit vorher den Zutritt zu ermöglichen, z.b. für eventuelle Renovierungen.

Für das Ausmessen könnte man ja einen Termin vereinbaren. Dafür dürften die meisten Vermieter Verständnis haben und im Vorfeld schon den Zutritt ermöglichen.

Sie darf dir die Schlüssel geben, wann sie will (solange kein anderer Mieter noch drin wohnt). Sie muss ihn dir aber nicht früher als zum Mietbeginn geben. Das ist reine Kulanz, wenn sie es tut.

Die Unterlagen haben damit nichts zu tun, die sind grundsätzlich immer so schnell wie möglich zusammenzutragen.


Jannik0076 
Beitragsersteller
 23.07.2019, 21:10

Hat sich bei ihrem gehetze aber so angehört als hätten die Unterlagen irgendwas damit zu tun. Erstmal danke für die Antwort!

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Vampire321  23.07.2019, 21:46
@Jannik0076

Mit deinem Vertrag hat sie die Sicherheit, das die Wohnung vermietet ist... hättest du das rausgezögert und wärst dann doch abgesprungen, stünde die Wohnung u.u. einen Monat leer

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Nussbecher  24.07.2019, 17:40
@Jannik0076

Sie will sich halt absichern. Es gibt leider eine Menge unzuverlässige Zeitgenossen.

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Es ist nicht verboten, die Schlüssel schon mehrere Wochen vor Mietbeginn zu geben, sofern die Wohnung leer ist. Kein Gesetz verbietet das. Nur kann man den Vermieter nicht zwingen. Vielleicht hat er seine Gründe, warum er die Schlüssel noch nicht geben kann. Vielleicht sind noch Reparaturen zu machen.

Und außerdem kann es möglich sein, dass ihr dann auch schon ab dem Zeitpunkt der Schlüsselübergabe Miete bezahlen müsst. Das darf der Vermieter verlangen, denn es könnte ja sein, dass ihr die Wohnung nicht nur ausmessen wollt, sondern auch schon nutzen.

Die Schlüssel dürften Ihr nicht vorzeitig bekommen. Aber wenn Ihr die Wohnung rechtzeitig in Augenschein nehmen wollt, damit Ihr sie mit den erforderlichen Möbeln ausstatten könnt, besteht die Möglichkeit, dass der Vermieter euch entsprechend entgegenkommt. Einen Anspruch dafür habt Ihr aber nicht.

Ja, das kann sie natürlich. Damit erlaubt sie aber wohl auch, durch schlüssiges Handeln, dass ihr die Wohnung schon mal betreten könnt, um z.B. was auszumessen etc. Einziehen oder Handwerker bestellen solltet ihr dann aber ohne ausdrückliche Genehmigung nicht.

Handwerker, die vielleicht Krach verursachen, kündigt man aber mindestens eine Woche vorher im Hausflur durch einen Aushang an. Ich finde, das gehört zum guten Ton und ist auch fair gegenüber den anderen Bewohnern, die sich dann darauf einstellen können und nicht vielleicht gar noch im Schlaf überrascht werden.