Mietnachforderung nach Trennung? (mündl Mietvereinbarung)?
Meine Ex-Partnerin und ich wohnten ziemlich genau 41 Monate zusammen. Ein Mietvertrag an sich haben wir "natürlich" nicht geschlossen als sie eingezogen ist. Irgendwann hatte es sich so eingependelt, dass ich die Miete zahle und sie "Geld zur Seite legt" für Sonderausgaben (Urlaub, Anschaffungen etc).
Nun ist es so, dass wir uns getrennt haben, sie ausziehen wird und schon angekündigt hatte , dass ich von dem zur Seite gelegten Geld nichts sehen werde. Rechnet man es zusammen sind es knapp über 24.000 € . Mir ist bewusst dass ich das Geld nicht sehen werde, ich möchte mich auch nicht daran bereichern o.ä. .
Als Auszugsdatum hat sie den 1.2 genannt, womit ich mehr als nur einverstanden bin. Folgende Fragen tun sich auf :
- Kann ich die Miete irgendwie rechtlich geltend machen / einfordern ?
- darf ich nach erneuter Mahnung über die Miete vom Januar den Schlosszylinder austauschen, falls die 3te Frist vergeht ?
- Bin ich berechtigt "Lagergebühren" zu verlangen, falls sie zum 1.2. auszieht und noch Sachen bei mir hat (selbstverständlich mit vorangehender Mahnung)
Vielen Dank im Voraus.