Miete,Vermieter,Dauerauftrag?
Hallo Leute,
bei mir wird derzeit die miete am 15. jeden Monat abgebucht,da ich dem Vermieter die einzugsermächtigung gegeben habe.
nun habe ich jetzt eine andere Arbeitsstelle und mein Lohn kommt immer erst am 30. kann ich ein Schreiben aufsetzen und es dem Vermieter schicken das er das eventuell ändert ? Leider kann ich nicht hin da geschlossen ist wegen Corona
danke.
6 Antworten
Dem Vermieter ist es eigentlich vollkommen egal, wann du dein Gehalt bekommst.
Die Miete ist grundsätzlich am ANFANG des Monats fällig.
Warum soll man es nicht ändern können, dass du die Miete zwei Wochen FRÜHER überweist?
Was steht denn in deinem Mietvertrag, wann die Miete fällig ist?
Ja am Anfang bevor ich den Mietvertrag unterschrieben habe konnte ich es mir aussuchen ob am 1. oder am 15. und ich will einfach nur wissen ob man das im Nachhinein ändern kann!
Die Miete ist fällig zum Beginn des Zeitraumes, für welchen sie bemessen ist. Also: lt. BGB und BGH muss sie bis 3. Werktag des Monats angewiesen sein.
Wenn jetzt am 30. der Lohn gezahlt ist, kann doch ohne Problem für den Folgemonat fristgerecht gezahlt werden.
Kennst du den Unterschied zwischen Lastschrift und Dauerauftrag nicht? Scheint mir so.
Ruf an odere schreib eine Mail und frage höflich nach. Ob er sich darauf einlässt, entscheidet alleine dein Vermieter.
Ja am Anfang bevor ich den Mietvertrag unterschrieben habe konnte ich es mir aussuchen ob am 1. oder am 15. und ich will einfach nur wissen ob man das im Nachhinein ändern kann!