Miete,Vermieter,Dauerauftrag?

6 Antworten

Dem Vermieter ist es eigentlich vollkommen egal, wann du dein Gehalt bekommst.

Die Miete ist grundsätzlich am ANFANG des Monats fällig.

Schrammis361 
Fragesteller
 11.01.2021, 13:02

Ja am Anfang bevor ich den Mietvertrag unterschrieben habe konnte ich es mir aussuchen ob am 1. oder am 15. und ich will einfach nur wissen ob man das im Nachhinein ändern kann!

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DaKaBo  11.01.2021, 13:27
@Schrammis361

Warum soll man es nicht ändern können, dass du die Miete zwei Wochen FRÜHER überweist?

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Was steht denn in deinem Mietvertrag, wann die Miete fällig ist?

Schrammis361 
Fragesteller
 11.01.2021, 13:02

Ja am Anfang bevor ich den Mietvertrag unterschrieben habe konnte ich es mir aussuchen ob am 1. oder am 15. und ich will einfach nur wissen ob man das im Nachhinein ändern kann!

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Die Miete ist fällig zum Beginn des Zeitraumes, für welchen sie bemessen ist. Also: lt. BGB und BGH muss sie bis 3. Werktag des Monats angewiesen sein.

Wenn jetzt am 30. der Lohn gezahlt ist, kann doch ohne Problem für den Folgemonat fristgerecht gezahlt werden.

Kennst du den Unterschied zwischen Lastschrift und Dauerauftrag nicht? Scheint mir so.

Ruf an odere schreib eine Mail und frage höflich nach. Ob er sich darauf einlässt, entscheidet alleine dein Vermieter.

Der schnellste und einfachste Weg wäre sicher ein Telefonat mit deinem Vermieter!
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung