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Eine Freundin will Bafög-Darlehen komplett zurückzahlen, bezieht aber ALG-2. Wie soll sie in folgendem Fall vorgehen?

Hallo zusammen,

eine Freundin bezieht aktuell ALG-2. Sie hatte allerdings damals ein Studium abgeschlossen und während dieser Zeit auch Bafög erhalten. Nun kam Ihr Bescheid an vom Bundesverwaltungsamt. In diesem Schreiben geht hervor, dass sie 10.000 Euro entweder auf Raten bezahlen muss (monatlich, vierteljährlich) oder das Darlehen komplett in einer Summe abbezahlen müsste. Hierauf würde sie einen Erlass von 2100 Euro erhalten, womit sie dann 7900 Euro zahlen müsste. Sie möchte natürlich das Geld komplett in einer Summe bezahlen aufgrund des Erlasses.

Das Geld hat sie auch vorrätig, allerdings hat sie es nicht auf Ihrem Bankkonto, da es sonst vom Jobcenter angerechnet würde, da sie ein Schonvermögen von ca. 5000 Euro haben darf. Sie hatte damals nicht angegeben, dass sie Geld zur Seite zurückgelegt hat für ihre Schulden.

Kann oder darf sie das Geld in einer Summe abbezahlen, ohne dass das Jobcenter danach nachfragt? Darf sie diese hohe Summe von 7900 Euro auf das Konto einzahlen und dann an das Bundesverwaltungsamt überweisen? Es werden schließlich regelmäßig Kontoauszüge vom JC verlangt. In diesen Auszügen sieht dann das JC, dass sie die 7900 Euro einzahlen würde und dann würden wohlmöglich Fragen aufkommen, woher sie das Geld hat.

Wie kann sie die Situation am besten lösen? Bzw. wie sollte sie vorgehen? Sollte sie jetzt mit dem Jobcenter telefonieren und ihnen schildern, dass sie das Geld zur Verfügung hat, um es dem Bundesverwaltungsamt zahlen zu können?

Ich bitte um hilfreiche Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Recht, Jobcenter, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen

Nebengewerbe aufbauen | ALG2?

Servus,
Ich gehe schon 3 Jahre mit dem Gedanken Schwanger, das ich mein Hobby zum Beruf machen möchte, und das vorerst als Nebengewerbe um mir das Stück für Stück aufzubauen. Ich bekomme Aktuell ALG2 nun weiß ich wenn ich mich Komplett Selbstständig machen will, muss ich dem Amt nen Business Plan 15 - 20 Seiten!!!! vorlegen, 3 Absagen eines Kredites bei Banken etc. um eine "Förderung" zu bekommen und weiter ALG2 mit Höherem Satz für 6/12 Monate.

Nun will ich das aber wirklich ruhig angehen, meine Sachbearbeiterin is nicht grade so drauf mich in der Hinsicht zu unterstützen hatte im Nov. 21 extra deswegen nen Termin bei ihr und wurde binnen 10 Minuten Mund tot gemacht (Not so cool). Da ich auf den Gründerzuschlag und den Zusatzzahlungen zum ALG2 "Sche...e", will ich erstmal nen Nebengewerbe Anmelden dies Natürlich dem Amt mitteilen damit diese das im bestenfalls anrechnen können

Ich weiß, das es kein Spezielles Nebengewerbe gibt, sondern man Grundsätzlich ein Gewerbe anmelden muss, und der einzige Unterschied darin liegt ob man die Einnahmen von 17500€ im Jahr überschreitet. Nun zu meinen Fragen:

  • Kann ich das einfach so anmelden und dem JobCenter mitteilen ohne jeglichen tamtam drumherrum, so das mir nur was abgezogen wird wenn ich einkommen habe in dem Monat?
  • Gibt es weitere Anlaufstellen für Gründer ?
  • Wenn ich weiterhin ALG2 bekomme bis ich mich selbst tragen kann, wie läuft das in der zeit mit der KV und den SA ?
  • Steuern muss ich ja im nebengewerbe bis 17500€ nicht Ausweisen und somit kann ich ja auch nichts absetzen ?

Danke schon mal im Vorraus, wer noch Tipps hat gerne nur her damit.

Beruf, Selbständigkeit, ALG II, Jobcenter, Nebengewerbe, selbständig

Sind Privatverkäufe einmalige Einnahmen (ALG)?

Hallo,

ich bin im Dezember einen Monat Arbeitssuchen gewesen, weil ich nach einem Umzug meinen Job gewechselt habe. Nun wollte das Arbeitsamt mir eine Zahlung für den Monat Dezember gewähren und das Amt hat einige Beträge gefunden die auf meinem Konto gutgeschrieben wurden, jetzt wollen die diese Beträge als einmalige Einnahmen anrechnen, wenn ich nicht vorlegen kann wofür diese Zahlungen waren.

Jetzt hatte ich zu einem die Frage was nicht zu einmaligen Einnahmen zählt und was schon. Laut Google zählen Sachen wie Abfindungen, Leistungsprämie etc-

Aber wie schaut es mit Privatverkäufen und so etwas aus? Darf man das damit verrechnen? Die Einnahmen die ich in diesem Monat bekommen habe, waren von einigen Online-Spiele Accounts die ich verkauft habe und das lief über eine ähnliche Seite wie Paypal.

Darf das Amt die Beträge aus Paypal mit dem verrechnen was mir eigentlich für den Monat Dezember zustehen würde?

Falls das zu umständlich beschrieben wurde, stellt Euch einfach vor ich habe etwas auf Ebay verkauft(im Dezember) und dafür knapp 400€ bekommen und wenn mir jetzt vom Amt für Dezember zb. 1000€ zustehen würde ob die diese 400€ davon abziehen dürften.

Wäre echt nett wenn mir hierbei jemand helfen könnte, ich bin mir nicht Sicher was ich angeben soll, da ich mir im Dezember Geld von meiner Familie geliehen habe und dieses Geld auch möglichst schnell zurückzahlen möchte :/

Recht, ALG, Jobcenter, Wirtschaft und Finanzen

Hartz 4 wohnen mit den Eltern, Hilfe Wiederspruch Schreiben?

Hallo
Sehr geehrte Community

Ich habe zum ersten Mal Hartz 4 beantragt.

Ich 27 Jahre alt wohne zusammen mit meiner jüngere Schwester (20J) Studentin (kein Einkommen) und mit meiner Mutter (Einkommen) in einer 90qm Mitwohnung.

Die Wohnung gehört meiner Mutter und sie steht auch im Mietvertrag.

Ich beteilige mich mit 300€/Monat an den laufenden kosten.

Während der Bearbeitung der notwendigen Papiere bin ich schon häufiger über die Begriffe:

Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft und Wohngemeinschaft gestolpert.

Aber ich habe Irgendwas nicht richtig verstanden, das Thema ist auch kompliziert.

Siehe Video: ...

Nach Antragsstellung haben alle im Haushalt lebenden Personen Post vom Job Center bekommen zu Offenlegung ihrer Finanzen. WTF!

Laut Internet Recherche haften Geschwister nicht für andere Geschwister!

Wenn ich bei Google folgendes eingebe:

„Hartz 4 wohnen mit den Eltern“      ->     kommt folgendes Ergebnis:

Bei Hartz 4 bildet eine Haushaltsgemeinschaft mit den Eltern, wer über 25 beziehungsweise genau 25 Jahre alt ist. ... In diesem Fall kann keine Vermutung für ein gegenseitiges finanzielles Aufkommen bestehen und der Regelsatz des ALG-2-Empfängers bleibt unberührt.“

Das heißt ich würde den vollen Harz 4 Regelsatz bekommen.

Aber …

„Wird eine Haushaltsgemeinschaft durch das Jobcenter festgestellt, können Kürzungen des Regelsatzes eintreten. „

Das wäre für mich nachteilhaft.

Ich muss diesbezüglich einen Widerspruch schreiben und ich benötige dabei Eure Unterstützung damit dieser auch Rechtssicher gegenüber dem Job Center ist.

Ich bitte um Beispiel Formulierungen

https://www.youtube.com/watch?v=yha-jRiko74

Mit freundlichen Grüßen

Flo

Hartz IV, Jobcenter, Widerspruch

Vaterschaft beim Jobcenter direkt angeben?

Hallo meine lieben,

Vllt kann mich jemand etwas mit meinem Anliegen unterstützen.

Momentane Situation:

Ich habe vor 4 Monaten einen Untermietvertrag abgeschlossen (von der Genossenschaft bewilligt bekommen)

Der Untermieter allerdings bezieht Hartz 4 und das Jobcenter zahlt seine Untermiete.

Wir sind uns nach 2 Monaten näher gekommen und ich habe das Gefühl es könnte mehr draus werden, weil da mittlerweile schon Gefühle im Spiel sind wir uns aber trotz allem noch zu wenig kennen.

Ich habe jetzt vor 4 Wochen erfahren das ich schwanger bin und er kommt nur in Frage!

Zum Zeitpunkt des Mietvertrages und Einreichen seiner Formulare inkl. Untermietvertrag beim Jobcenter war das alles natürlich noch kein Thema.

Jetzt meine Frage:

Muss ich dem Jobcenter direkt die Situation mitteilen, weil ich denke nicht das dem Jobcenter direkt mein sexual und Privatleben angeht , zumal das Kind noch nicht einmal geboren ist und wir noch nicht so genau wissen wie es jetzt mit uns weitergeht. Ob wir uns dafür entscheiden nach einer gewissen Zeit eine Beziehung einzugehen. Nur er möchte natürlich hier wohnen bleiben.

Es ist halt alles gerade unklar und ich muss mich auch erstmal sortieren weil ich das Kind definitiv behalte.

Ich habe halt nur Angst wenn ich es dem Jobcenter erst melde wenn er die Vaterschaft offiziell anerkannt hat oder bzw. Spätestens wenn das Kind auf der Welt ist, dass das Jobcenter mir unterstellt warum ich es nicht vorher angegeben habe weil es dann ja sozusagen denke ich für das Jobcenter als Bedarfsgemeinschaft gilt und die für ihn Miete bezahlt haben in dem Zeitraum, obwohl er zum jetzigen Zeit noch sein Zimmer hat.

Bin ich dem Jobcenter danach eine Rechenschaft schuldig oder geht die das nichts an und ich kann es einfach als Bedarfsgemeinschaft melden wenn mir danach ist?

Ich weiss nicht wie ich vorgehen soll...weil ich ihn natürlich auch nicht lange genug kenne und wir jetzt auch erstmal gucken müssen wie es sich zwischen uns entwickelt. Daher möchte ich es ungern direkt dem Jobcenter melden, dass wir ein Kind erwarten und er der Vater ist, weil dann muss ich nachher noch für ihn aufkommen da ich wirklich sehr gut verdiene und es für das Jobcenter evtl. Schon als Bedarfsgemeinschaft gilt.

Möchte jetzt auch keine schlafenden Hunde wecken, wenn noch nicht klar ist wie es weitergeht!

Ich meine zu dem Zeitpunkt wo der Mietvertrag zustande kam war ich noch nicht schwanger! - Weiss halt nicht wie die dann reagieren wenn es kurz vor der Geburt aufgelöst wird beziehungsweise wir es dann beim Jugendamt offiziell machen und den Jobcenter melden. Evtl hat er auch davor schon einen neuen Job.

hat ja auch noch Zeit mit der Vaterschaftsanerkennung.

Möchte halt nicht das wir oder ER eine Nachzahlung oder Probleme bekommt, warum wir es nicht vorher nachträglich angegeben haben und erst jetzt kurz vor der Geburt.

Ich bitte Mal um eure Erfahrung, weil mich das Thema sehr beschäftigt.

Liebe Grüße

Recht, Jobcenter

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