Ausziehen aus der Bedarfsgemeinschaft und Bis dann Jobcenter?
Derzeit absolviere ich die schulische Ausbildung zum Heilerziehungspfleger, welche am 27.01. endet. Ich habe schon eine Stelle in Aussicht, bei der ich am 15.02. anfangen kann zu arbeiten.
Da ich derzeit in einer Bedarfsgemeinschaft mit meinen Eltern lebe und nicht möchte, dass meinen Eltern das Arbeitslosengeld gekürzt wird, möchte ich anfang Februar meinen Wohnsitz ändern. Ein Kumpel hat mir hierzu angeboten, dass er mir zeitweilig eine Wohnung in seinem Haus vermieten könnte, bis ich eine eigene Wohnung finde.
Kann ich bedenkenlos meinen Wohnsitz am 01.02. ändern, obwohl ich erst am 15.02. meine Arbeitsstelle aufnehme? Oder muss ich damit rechnen, dass das Jobcenter meinen Eltern Sanktionen veranlasst? Ich habe leider nicht so viele positiven Erfahrungen mit dem Jobcenter gehabt und möchte sicher gehen, dass ich aus der Bedarfsgemeinschaft und dem Jobcenter ohne Stress aussteigen kann.