Zahlt das Jobcenter bei vorhandener Küche?
Mein Mitbewohner hat bei Einzug in die Wohnung eine Küche gekauft (wir sind gleichzeitig eingezogen) und wir haben von vornherein abgemacht das ich natürlich auch einen Teil zahle, jetzt bekomme ich morgen einen Hausbesuch vom Jobcenter und frage mich ob die mir den teil zahlen werden ich meine ansonsten kann ich halt nicht mehr kochen und jeden Tag draußen essen kann ich mir nicht leisten
5 Antworten
zahlen sie nicht, denn das hättest Du VOR!!! der Anschaffung schon beantragen müssen. jetzt kannst Du nur noch die anderen fehlenden sachen für dich beantragen, fehlende möbel. Vorhänge gehören auch dazu und können übernommen werden usw.
ok, dann kann es sein, dass sie Kosten noch erstatten, entweder als Darlehen oder auch ganz geschenkt.
sage denen nicht bei dem Hausbesuch, wenn Du bei deinen Eltern manchmal zu Besuch bist und dort isst, weil das auch sofort als geldwerter Vorteil von denen augfefasst wird.
Wenn Du diese Angaben, insbesondere das Darlehen Deines Mitbewohners, nachweisen kannst, sehe ich das schon als möglich an.
Erzähle denen halt offen und ehrlich wie es war / ist
Ein Darlehen mehr wird nicht drinnen sein.
kommt drauf an. die erstausstattung kann er auch ganz geschenkt bekommen ganz am anfang im leben jetzt, steht ihm 1 mal jetzt zu.
Sorry, aber das hatten wir vorhin schon. Lass dich doch einfach überraschen. Du kannst davon ausgehen, das die Küche nicht übernommen wird, wenn sie schon vorhanden ist.
Sorry ich hab echt einfach Angst das ist das 1. mal in meinem Leben das ich mit dem Jobcenter zutun hab 😂
Es macht die Sachen aber nicht besser, wenn du jetzt ständig deine Frage wiederholst, obwohl du schon ausführliche Antworten bekommen hast.
hast Du einen Zeugen dabei? Immer eine Begleitperson dabei haben. schreibe auf, was noch fehlt und was du brauchst. evtl. sind die auch nett zu dir und helfen dir gerne. dann kannst du mit dem geld auch preiswert im sozialkaufhaus möbel holen oder beim SSK
Darf ich nicht 😕 angeblich wegen Corona darf neben mir keine weitere volljährige Person dabei sein
das ist falsch. du darfst immer eine Begleitperson dabei haben bei allen Besuchen im Jobcenter und in Deiner eigenen Wohnung ohnehin und kannst ja einen Mundschutz tragen, wenn die kommen und Angst vor Ansteckung haben und die sollen den auch tragen, diese Besucher.
Ich hab’s wirklich genau so auf dem Brief von denen stehen und das alle Fenster offen sein müssen und Maskenpflicht Abstand etc.
Dein Mitbewohner darf aber da sein. mache danach ein Gedächtnisprotokoll. ( oder eine Abschrift von Deinem Diktiergerät...)
weil man immer Zeugen haben sollte für alles, aber man nennt sie besser Begleitperson oder Unterstützer dem Jobcenter gegenüber.
nett und höflich sein und auch vorsichtig. nicht zu viel labern und von dir preiss geben. persönliche tagebücher und fotos vorher weg packen. nicht ins erzählen kommen, nicht ausfragen lassen. zeige die möbel,die kaputt sind und neu müssen.
immer höflich und korrekt und auch distanziert bleiben. wende dich sonst an erwerbslosenforen und sozialberatungsstellen für arbeitslose.
der Antrag ist tatsächlich schon Anfang November beim Jobcenter eingegangen..