Jobcenter unterstellt BG?

5 Antworten

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Was ist das Problem daran das sie von ihm alle Unterlagen wollen?

Reicht sie ein und gut. Dann wird sich schon zeigen das ihr getrennt voneinander lebt.

Jasmin61927 
Fragesteller
 24.02.2022, 10:37

Ja genau das ist das Problem die Unterlagen brauchen sie nicht zur Beweisstellung sondern damit er beim Unterhalt mitwirkt so steht es auch ausdrücklich in dem brief

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Jasmin61927 
Fragesteller
 24.02.2022, 10:38

Ich hab gestern mit ihm gesprochen er hat keinerlei Probleme damit Ausweis Kontoauszüge usw einzureichen aber er soll eine Anlage VE ausfüllen

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Comp4ny  24.02.2022, 10:51
@Jasmin61927

Du machst nichts dergleichen !!!!!
Dass wird man dir zum Nachteil auslegen bzw. euch.

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Comp4ny  24.02.2022, 10:57
@Jurafuchs

Dafür braucht es keinen direkten Widerspruch.
Habe ich auch in meinem Beitrag näher begründet.

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Jasmin61927 
Fragesteller
 24.02.2022, 11:00
@Comp4ny

Aber dann bekomme ich doch gar keine Leistungen mehr steht auch so im Brief

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Comp4ny  24.02.2022, 11:07
@Jasmin61927

Das was das JC schreibt, ist nicht immer das, womit das JC Recht hat. Das JC will nur einen Eigenvorteil haben. Du bist nicht verpflichtet fremde Unterlagen einer Person einzureichen, in dieser Situation um euch ggf. eine BG zu unterstellen bzw. deinen Mitbewohner in dein zu bekommen, damit die zu eurem Nachteil Geld einsparen können.

Am besten antwortest du bitte auf meinen Beitrag, zur besseren Übersicht und beantwortest auch die Frage, was genau das JC dir ankündigt wenn du der Mitwirkung nicht nachkommst.

Liegt eine Rechtsbelehrung dem Schreiben bei ?

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Jasmin61927 
Fragesteller
 01.03.2022, 09:05

Hatte den Widerspruch eingereicht und heute kam mein Geld 🙏 Danke nochmals

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TessaWinchester  28.07.2023, 22:59

weil man nicht immer ja und amen sagen muss und das Jobcenter nicht dazu berechtigt ist, diese Unterlagen einzufordern.

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Grundlegend hat das JC gar nicht zu interessieren mit wem man eine Beziehung führt oder nicht. Aber es ist auch egal ob sie es wissen. Solange kein wechselseitiger Wille füreinander Sorge zu tragen oder gemeinsame Verträge, Konten etc. existieren, ist alles im grünen Bereich.

Das gemeinsame Schlafen in einem Bett ist im übrigen kein Beweis für eine Einstehung.

da vom Außendienst nicht geklärt werden konnte, ob wir eine Beziehung führen oder nicht.

Welchen man noch nicht mal reinlassen müsste.
Drohen sie mit Sanktion o.ä., würde ich vor Ort die Polizei rufen wegen Nötigung und zur Anzeige bringen. Denn nichts anderes wäre das. Auch daraus darf kein Nachteil erfolgen.

Jetzt wollen sie von ihm alle möglichen Unterlagen.

Schön was sie wollen.
Hier machst du folgendes und schreibst einen quasi einen Zweizeiler:

Wertes Jobcenter (oder Ansprechpartner),
ihrer bitte Unterlagen meines Mitbewohners Ihnen einzureichen, kann ich leider nicht nachkommen, da ich weder die Erlaubnis noch den Zugang zu diesen haben. Wenn Sie also fremde Unterlagen haben möchten, wenden Sie sich an meinen Mitbewohner.
Mit freundlichen Grüßen
NAME

Wenn das JC sich dann bei deinem Mitbewohner meldet, angenommen er bekommt keine ALG II-Leistungen:

Wertes Jobcenter,
ich bin nicht teil der Bedarfsgemeinschaft des Herrn / Frau X.
Herr / Frau X ist mein Mitbewohner unserer Wohngemeinschaft. Ich bin nicht verpflichtet Ihnen meine persönlichen Unterlagen einzureichen. Dieses werde ich auch nicht tun. Ebenso hat Herr / Frau X nicht die Erlaubnis oder Zugang zu meinen persönlichen Unterlagen.
Mit freundlichen Grüßen
NAME

Bekommt dein Mitbewohner ALG II-Leistungen, kann man das Grundgerüst so übernehmen, man könnte ggf. noch einarbeiten (ich führe meine eigene Bedarfsgemeinschaft).

❗❗❗❗❗ Unterlasst es Unterlagen des anderen einzureichen. Macht Ihr das, wird das als Zugeständnis einer Einstehung füreinander werten und euch in eine BG stecken. Ihr habt keinen Zugang der Unterlagen untereinander. Punkt. ❗❗❗❗❗

Jurafuchs  24.02.2022, 10:55

Wer einen Brief mit "Wertes Jobcenter" beginnt, der hatte wohl noch nie Kontakt mit einer Behörde.

Drohen sie mit Sanktion o.ä., würde ich vor Ort die Polizei rufen wegen Nötigung und zur Anzeige bringen

Sorry, weiter als das konnte ich nicht lesen, ich musste viel zu sehr lachen.

Bitte unterlasse es so etwas zu schreiben.

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Comp4ny  24.02.2022, 10:58
@Jurafuchs

Vll solltest du dich erstmal mit § 240 StGB auseinander setzen, bevor du Unwissen verbreitest. Steht sogar gleich in der 1. Zeile des genannten ;)

Wer einen Brief mit "Wertes Jobcenter" beginnt, der hatte wohl noch nie Kontakt mit einer Behörde.

Okay :)

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Jurafuchs  24.02.2022, 11:01
@Comp4ny

Mit Verlaub - aber dein Beitrag ist einfach völliger Blödsinn.

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Comp4ny  24.02.2022, 11:04
@Jurafuchs

Mit Verlaub - ich verlasse mich da lieber auf meine über 15 Jährige Erfahrung und Bilanz. Besonders in solchen Dingen 😉

Wenn es schon an deiner mangelnden Auffassungsgabe scheitert einen Gesetzestext zu lesen und zu verstehen, dann vermag ich Bedenken haben dem FS korrekt helfen zu können. Mit Verlaub dir das so zu sagen.

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Comp4ny  24.02.2022, 11:27
@Jurafuchs

Fangen wir jetzt mit Kindergartenspielchen an? 🙄🙄
Wenn es jetzt schon so anfängt sich mit unbestätigten "Aussagen" sich brüsten zu müssen, als Meinungsverstärker um einer fachlichen Diskussion auszuweichen, sorry, da bin ich raus.

Niemanden interessiert, hat auch absolut gar nichts mit diesem Thema zu tun, wer oder was wo wie und wo arbeitet.

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Jurafuchs  24.02.2022, 11:30
@Comp4ny

Du, ich verstärke hier keine Meinung. Ich sage dir, dass deine Aussage der größte Bullshit sind. Sowohl inhaltlich, als auch förmlich. Und das ist ein Fakt.

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Comp4ny  24.02.2022, 11:40
@Jurafuchs

Ich habe deinen Artikel 5 GG zur Kenntnis genommen. 👍
Demnach gibt es keinen weiteren Redebedarf miteinander.

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Jasmin61927 
Fragesteller
 24.02.2022, 11:11

Ich habe eine Rechtsbelehrung bekommen aber keine Anlage die er ja scheinbar ausfüllen soll

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Jasmin61927 
Fragesteller
 24.02.2022, 11:14
@Jurafuchs

Ich hab bereits einen verfasst alles andere wäre mir zu kompliziert

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Comp4ny  24.02.2022, 11:19
@Jasmin61927

Schade dass eine beilagt, weil wenn nicht, wäre das ganze Schreiben wertlos geworden für das JC und wenn man diesem nicht nachkommt, darf es dir nicht nachteilig ausgelegt werden. In der Belehrung stehen ja auch drin, dass du gegen das Schreiben Widerspruch einlegen kannst.

Ich hätte da noch ein paar Hintergrundfragen:

  • Was genau fordert das JC denn für Unterlagen von deinem Mitbewohner?Bezieht dieser eigenes Einkommen, oder erhält dieser ebenfalls ALG II-Leistungen?
  • Du sagtest du zahlst deine Miete an deinen Mitbewohner? Aus deiner Regelleistung oder hat das JC dir Miete gewährleistet?
  • Liegt demnach ein Untermietvertrag + schriftliche Erlaubnis vom Vermieter (Eigentümer der Wohnung) vor?

Wenn das JC nur Unterlagen fordert, dann bedarf es in der Regel keine Anlage.
Ansonsten wäre die Anlage VÄM (Veränderungsmitteilung) auszufüllen, wenn es Änderungen an der BG geben soll oder gegeben hat. In diesem Fall sollte man das vermeiden.

Zum Thema Hausbesuche vom JC:
- Man muss diese nicht reinlassen.
- Gerne drohen die Mitarbeiter mit Dingen wie "Sie müssen, sonst passiert X (Sanktion zb.)". Das wäre rechtlich nicht nur verboten, das JC würde das auch immer abstreiten sowas getan zu haben. Aber mit solch einer Drohung, droht man schon ein "empfindliches Übel" an. § 240 Abs. 1 StGB.

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Jasmin61927 
Fragesteller
 24.02.2022, 11:30
@Comp4ny

Sie wollen Ausweis in Kopie sowie Versichertenkarte, Lohnbescheid und Kontoauszüge der letzten 6 Monate so wie einige ausgefüllte Anlagen.
Ja also die Miete bekomme ich vom Jobcenter bezahlt und überweise sie an meinen Mitbewohner und er dann halt an den Vermieter

und zur Hausdurchsuchung die waren da weil ich einen Antrag auf Erstausstattung gestellt hatte

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Comp4ny  24.02.2022, 11:38
@Jasmin61927
Sie wollen Ausweis in Kopie sowie Versichertenkarte, Lohnbescheid und Kontoauszüge der letzten 6 Monate so wie einige ausgefüllte Anlagen.

Also genau das was ich schon vermutet habe.
Die wollen deinen Mitbewohner in deine BG aufnehmen. Heißt also dein Freund bezieht keine ALG II-Leistungen, sondern eigenes Einkommen.

Diesem ist natürlich zu Widersprechen, wenn man keinen wechselseitigen Willen füreinander hat. Ua. eine Grundvoraussetzung für eine BG.

Man könnte zu dem was ich oben geschrieben ergänzen, dass du deine eigene BG bist und auch 0 weitere Mitglieder neben dir in dieser BG leben. Selbiges sollte man auch immer auf einem WBA (Weiterbewilligungsantrag) angeben, wenn man alleiniger Inhaber der Bedarfsgemeinschaft ist.

Gerne mal werde da falsche Dinge angekreuzt oder aus einer eigentlichen 0, kommt auf einmal eine 1, weil man das kleingedruckte nicht gelesen hat.

Gab es keine Änderungen in deiner BG, füllt man den WBA immer gleich aus. Überall ein "NEIN" ankreuzen wo man kann, die Anzahl der Mitglieder der BG nicht verändern, unterschreiben, abschicken.

Ja also die Miete bekomme ich vom Jobcenter bezahlt und überweise sie an meinen Mitbewohner und er dann halt an den Vermieter

Okay gut, dann ist das schon mal in trockenen Tüchern.

und zur Hausdurchsuchung die waren da weil ich einen Antrag auf Erstausstattung gestellt hatte

Ah okay. Gut, dann kann das ggf. notwendig sein.
Aber die schauen ja auch gerne noch anders als nur wegen dem eigentlichen Zweck, wie in diesem Fall passiert.

Wie ist die Wohnsituation bei euch?
Hast du dein eigenes (unmöbliertes) Zimmer oder gemeinsames Bett etc.?
Weshalb hast du einen Erstanspruch gestellt wenn ich fragen darf?
Bist du zu deinem Freund gezogen oder er zu dir?

Private Fragen kannst du mir sonst ggf. auch per Privatnachricht zukommen lassen, wenn diese nicht an die Öffentlichkeit sollen.

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Jasmin61927 
Fragesteller
 24.02.2022, 11:43
@Comp4ny

Ich bin von meinen Eltern abgehauen und hab eine WG gesucht deshalb habe ich zurzeit keine Möbel sondern benutze seine mit halt außer das Bett weil ich auf der Couch schlafe.
es kann wirklich sein das ich beim weiterbewilligungsantrag etwas falsches angekreuzt habe die bringen mich immer durcheinander

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Comp4ny  24.02.2022, 11:47
@Jasmin61927
es kann wirklich sein das ich beim weiterbewilligungsantrag etwas falsches angekreuzt habe die bringen mich immer durcheinander

Das aus der Ferne zu beurteilen, ist schwer, ohne den WBA genau gesehen zu haben oder was man angegeben hat.
Man könnte hier lediglich zb. via Discord / Teamviewer mit dir den WBA nochmal durchgehen woran du dich erinnern kanns was du angegeben hast

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Wenn ihr tatsächlich kein Paar seid und eine normale WG - bildet, dann solltest Du einen schriftlichen formlosen Widerspruch einlegen und entsprechend begründen, auf keinen Fall Nachweise über Einkommen und Vermögen vom Mitbewohner vorlegen oder in Kopie einreichen.

Würde dir jeder mit etwas Hirn auch gar nicht geben, wenn er mit dieser Person gar nichts zu tun hat, außer das man gemeinsam in einer Wohnung lebt.

Ich würde mir das Schreiben und aktuelle Kontoauszüge nehmen, zum zuständigen Amtsgericht gehen und mir da einen Beratungsschein für einen Anwalt besorgen, damit könntest Du dir dann z.B. einen Fachanwalt für Sozialrecht suchen, bei diesem müsstest Du dann im Regelfall nur um die 20 € zahlen.

Dann teile dem Jobcenter papierschriftlich mit, daß es sich bei dem Mitbewohner lediglich um einen selbigen, Kumpel oder Kollegen handelt. Natürlich nur, wenn dem auch so ist.

Die Anlage VE auszufüllen, ist doch wohl ein Kinderspiel.

Wenn Du in keiner Liebesbeziehung zu dem Mitbewohner stehst, sollte er seine Kontoauszüge, etc. nicht einreichen. Das wäre meine Empfehlung.

Notfalls nimm' Dir einen Fachanwalt für Sozialrecht:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Jasmin61927 
Fragesteller
 24.02.2022, 11:01

Oh papierschriftlich ist das wichtig ?? Ich hab eine email gesendet soll ich nochmal einen Brief verfassen?

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Agamemnon712  24.02.2022, 11:03
@Jasmin61927

Papierschriftlich ist rechtssicherer.

Emails bieten dank fehlender eigenhändiger Unterschrift keine Rechtskraft und können zudem problemlos im digitalen Nirwana verschwinden.

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Die Anlage VE ist doch genau das richtige für euch .. damit könnt ihr klären ob es eine Bedarfsgemeinschaft ist oder nicht .. also tun was das Amt verlangt und gut

Jasmin61927 
Fragesteller
 24.02.2022, 10:47

Aber sie wollen ja auch Lohnbescheide usw und ich weiß nicht ob ich das von ihm erwarten kann

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FahrschulNerd  24.02.2022, 10:50
@Jasmin61927

VE ausfüllen .. dann muss er auch nichts einreichen.

Wer steht denn im Mietvertrag, gibt es einen Untermietvertrag, ist es als WG eingetragen? Und denk dran, da werden auch schon mal Nachbarn befragt.

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