Unbegründet darfst du im Bürgergeldbezug sowieso nicht ausziehen.
Klar, dann wird er deine AU wohl anzweifeln.
Du hast idR einen Vertrag abgeschlossen, an den du dich zu halten hast.
Grundsätzlich können bei einseitiger nicht-Einhaltung von Verträgen je nach Vertragstyp unterschiedliche (Schadensersatz-)ansprüche entstehen. Diese kann man aber natürlich nicht pauschal benennen.
Sag ihnen noch das du keine Lust hast. Im Zweifel wirst du eben mitgenommen, wenn es notwendig ist.
Wie hoch ist die wahrscheinlich das ich ohne Strafe davon komme?
Zum Glück sehr niedrig .
Möglich.
Es reicht, wenn du den Abholcode dabei hast.
Nein.
Kündigen und an die Kündigungsfrist halten. Ganz einfach.
Wohnungen, Häuser, Grundstücke, Autos, Frauen...
Okay. Dann ist das so.
Steuern zahlst du dafür trotzdem.
Das funktioniert nicht auf legalem, günstigem Wege.
Was solle da unsere Meinung sein? Wenn du bist zu einer bestimmten Uhrzeit dort zu sein hast, dann hast du dich daran zu halten. Alles andere ist schlichtweg Arbeitszeitbetrug.
Wenn du meinst. Wirst du doch merken, wenn du dann durchfällst.
Ja, dies wird bis zu drei Monate rückwirkend gezahlt.
Erste Etage ist erste Etage und nicht das Erdgeschoss.
Weshalb sollte es keine Strafe geben, nur weil niemand körperlich verletzt wurde? Eine komische Auffassung unseres Rechtssystems.
Klar.
Klar.