Natürlich hat sie das Recht.

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Nein, so eine Stelle gibt es nicht.

Jede Zuständigkeit basiert aber auf einem Gesetz. Das kannst du selbstständig lesen oder einen entsprechenden Volljuristen befragen.

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Jein.

Du kannst eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen. Dann hast du erneut die Möglichkeit der Rechtsmittel. Dafür musst du den neuen Sachverhalt und die Bekanntgabe dessen gut begründen können.

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Sind Arneitnehmer verpflichtet eine papierliche Krankmeldung abzugeben?

Die übliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes? Nein.

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Frage 1: Ja, durchaus. Es entsteht eine entsprechende Täuschung.

Frage 2: Schwierig. Prinzipiell könnte das auch einen Betrug darstellen. Wenn aber noch vor der Bezahlung weiterer Kontakt besteht und der Kunde entsprechend auch merken muss, das es sich um eine andere Person handelt, sehe ich keine Täuschung.

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Sowas gibt es nicht. Für sowas ist die Probezeit da.

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Eine Ausbildung findet nicht an einer Hochschule statt.

Außerdem beginnen die meisten Ausbildung zum 01. August oder 01. September jeden Jahres, die geringere Anzahl kann auch zum 01. April begonnen werden.

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Das sollst du dann vermutlich ausdrucken und händisch ausfüllen.

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Wenn sich der Betrieb darauf überhaupt einlässt, wäre das dann ein Minijob. Aber mehr als 5 Euro die Stunde würde ich da nicht erwarten.

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Üblicherweise bildet ein Arbeitgeber solche Stellen, um die Absolventen auch zu halten.

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Verzweifelt..Ausbildung abrechen, was danach?

Hallo liebe GuteFrage Community! M20 Abschluss: Schlechter Hauptschulabschluss:(

ich mache momentan eine erste Ausbildung als Kaufmann für Büromanagement bei meinen Eltern im Betrieb.

Ich verdiene momentan 950 Euro im zweiten Ausbildungsjahr.

Nun bin ich wirklich ein ganz schlimmer Auszubildener, ich mache nichts für die Schule und werden in einem Monat durch die zwischenprüfung fallen. Damit ist die Ausbildung eig. rum. Ich werde einfach nicht lernen.....Ich habe ADS und liege lieber 24 Stunden im Bett als meine Finger zu bewegen... Vielleicht weiß der ein oder andere was ich mein. Bis ich Ritalin bekomme dauert das leider noch etwas... naja gut. Ich möchte nicht mehr diese endlose Entäuschung von meinem Vater sehen.

Ich möchte ausziehen und ihnen mein Versagen ersparen. Bitte glaubt mir, ich bin wirklich kein schlechter Mensch. Es sollen wirklich alle einfach nur glücklich sein, genau das möchte ich auch.

Ich möchte ausziehen und erstmal auf eigenen Beinen stehen.

Was mache ich jetzt? Sage ich es meinen Eltern so wie ich es hier geschrieben habe?

Ist es für mich mög, ohne unterstützung meiner eltern und ohne startkapital umzuziehen und Vollzeit zu arbeiten, bis ich ende des Jahres eine neue Ausbildung bekomme, in der ich aufblühe?

Ich bin so endlos verzweifelt. Ich möchte niemanden mehr enttäuschen oder anlügen. Ich möchte das alles nicht mehr... :(

Ganz viel liebe an alle die mir Antworten... ich hoffe doch wirklich..

Ich beantworte alle offenen Fragen.

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Zuerst wäre zu klären, wieso du so schlecht in der Ausbildung bist. Davon lese ich hier nämlich nichts.

Danach entspann dich und amsuch in Ruhe einen Job der dir mehr liegt.

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Fachinformatiker ist ein Ausbildungsberuf in dem Bereich.

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Wenn in deinem Ausbildungsvertrag steht das du diesen Abschluss brauchst, wäre der wichtig. Wenn nicht ist es relativ egal.

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ich bin aktuell am Bewerbungen schreiben. Allerdings fällt mir vermehrt auf, dass bei den meisten Vorlagen im Internet der Punkt „Schulische Laufbahn“ fehlt. Kann ich diesen mit im Punkt „Ausbildung“ einbringen?

Das kommt ganz drauf an in welchem Punkt des Lebens du stehst. Wenn du dich z. B. auf eine (Erst-)Ausbildung bewirbst, ist es sinnvoller den Punkt als "Schulische Laufbahn" zu bezeichnen.

Wenn du dich auf ein Arbeitsverhältnis bewirbst, ist ein Punkt "Bildung" klüger.

Darüber hinaus: könnt ihr gute Vorlagen empfehlen? Alles kostet oder sieht einfach nur 08/15 aus…

Mach etwas eigenes. Die Designs sind meist schrecklich.

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Der Besuch einer Abendschule zum Nachholen des Abitur ist förderfähig nach dem BAföG. Erwarte aber aufgrund des Wohnsitzes bei den Eltern keine hohe Summe.

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Ja, dabei kann durchaus eine erneute Regelung zur Probezeit geschaffen werden, solang Tarifvertrag o. ä. nichts anderes vorsehen.

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Die nächsthöhere Aufsichtsbehörde.

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