Unbegründet darfst du im Bürgergeldbezug sowieso nicht ausziehen.

...zur Antwort

Du hast idR einen Vertrag abgeschlossen, an den du dich zu halten hast.

...zur Antwort

Grundsätzlich können bei einseitiger nicht-Einhaltung von Verträgen je nach Vertragstyp unterschiedliche (Schadensersatz-)ansprüche entstehen. Diese kann man aber natürlich nicht pauschal benennen.

...zur Antwort

Sag ihnen noch das du keine Lust hast. Im Zweifel wirst du eben mitgenommen, wenn es notwendig ist.

...zur Antwort

Nein.

...zur Antwort

Kündigen und an die Kündigungsfrist halten. Ganz einfach.

...zur Antwort

Okay. Dann ist das so.

Steuern zahlst du dafür trotzdem.

...zur Antwort

Das funktioniert nicht auf legalem, günstigem Wege.

...zur Antwort

Was solle da unsere Meinung sein? Wenn du bist zu einer bestimmten Uhrzeit dort zu sein hast, dann hast du dich daran zu halten. Alles andere ist schlichtweg Arbeitszeitbetrug.

...zur Antwort

Wenn du meinst. Wirst du doch merken, wenn du dann durchfällst.

...zur Antwort

Ja, dies wird bis zu drei Monate rückwirkend gezahlt.

...zur Antwort

Weshalb sollte es keine Strafe geben, nur weil niemand körperlich verletzt wurde? Eine komische Auffassung unseres Rechtssystems.

...zur Antwort

Klar.

...zur Antwort