Das Arbeitsgericht ist da tatsächlich eine Ausnahme. Diese Regelung hatte die Begründung, den Arbeitnehmer zu schützen, vor hohen Rechtsanwaltsgebühren der Gegenseite.
Natürlich hat sie das Recht.
Nein, so eine Stelle gibt es nicht.
Jede Zuständigkeit basiert aber auf einem Gesetz. Das kannst du selbstständig lesen oder einen entsprechenden Volljuristen befragen.
Du solltest zumindest mit der Kündigung rechnen.
Jein.
Du kannst eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen. Dann hast du erneut die Möglichkeit der Rechtsmittel. Dafür musst du den neuen Sachverhalt und die Bekanntgabe dessen gut begründen können.
Sind Arneitnehmer verpflichtet eine papierliche Krankmeldung abzugeben?
Die übliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes? Nein.
Frage 1: Ja, durchaus. Es entsteht eine entsprechende Täuschung.
Frage 2: Schwierig. Prinzipiell könnte das auch einen Betrug darstellen. Wenn aber noch vor der Bezahlung weiterer Kontakt besteht und der Kunde entsprechend auch merken muss, das es sich um eine andere Person handelt, sehe ich keine Täuschung.
Sowas gibt es nicht. Für sowas ist die Probezeit da.
Eine Ausbildung findet nicht an einer Hochschule statt.
Außerdem beginnen die meisten Ausbildung zum 01. August oder 01. September jeden Jahres, die geringere Anzahl kann auch zum 01. April begonnen werden.
Das sollst du dann vermutlich ausdrucken und händisch ausfüllen.
Wenn sich der Betrieb darauf überhaupt einlässt, wäre das dann ein Minijob. Aber mehr als 5 Euro die Stunde würde ich da nicht erwarten.
Üblicherweise bildet ein Arbeitgeber solche Stellen, um die Absolventen auch zu halten.
Zuerst wäre zu klären, wieso du so schlecht in der Ausbildung bist. Davon lese ich hier nämlich nichts.
Danach entspann dich und amsuch in Ruhe einen Job der dir mehr liegt.
Fachinformatiker ist ein Ausbildungsberuf in dem Bereich.
Wenn in deinem Ausbildungsvertrag steht das du diesen Abschluss brauchst, wäre der wichtig. Wenn nicht ist es relativ egal.
ich bin aktuell am Bewerbungen schreiben. Allerdings fällt mir vermehrt auf, dass bei den meisten Vorlagen im Internet der Punkt „Schulische Laufbahn“ fehlt. Kann ich diesen mit im Punkt „Ausbildung“ einbringen?
Das kommt ganz drauf an in welchem Punkt des Lebens du stehst. Wenn du dich z. B. auf eine (Erst-)Ausbildung bewirbst, ist es sinnvoller den Punkt als "Schulische Laufbahn" zu bezeichnen.
Wenn du dich auf ein Arbeitsverhältnis bewirbst, ist ein Punkt "Bildung" klüger.
Darüber hinaus: könnt ihr gute Vorlagen empfehlen? Alles kostet oder sieht einfach nur 08/15 aus…
Mach etwas eigenes. Die Designs sind meist schrecklich.
Der Besuch einer Abendschule zum Nachholen des Abitur ist förderfähig nach dem BAföG. Erwarte aber aufgrund des Wohnsitzes bei den Eltern keine hohe Summe.
Das kann dir nur dein zuständiges Jobcenter verraten.
Ja, dabei kann durchaus eine erneute Regelung zur Probezeit geschaffen werden, solang Tarifvertrag o. ä. nichts anderes vorsehen.
Die nächsthöhere Aufsichtsbehörde.